Finanzamt Wiesbaden
Wiesbaden im Überblick
148.957 weiblich
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026
Ist die Steuer-ID-Anforderung ein Bürokratie-Albtraum für dich?
Überraschend absetzbar – manchmal
Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.
Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht
Wiesbaden
Adresse
Abraham-Lincoln-Park 3
65189 Wiesbaden
Postfach 2469 , 65014 Wiesbaden
Kontakt
Finanzamtsnummer
2640
Hinweis
Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Weitere Informationen unter finanzamt.hessen.de
Zum 01.10.2022 fusionierten die bisherigen Finanzämter Wiesbaden I (BuFa-Nr. 2640) und Wiesbaden II (BuFa-Nr. 2643) zum neuen Finanzamt Wiesbaden (federführende BuFa-Nr. 2640). In diesem Zuge wurden alle Aufgaben auf das Finanzamt Wiesbaden (BuFa-Nr. 2640) übertragen.
Die Aufgaben des Finanzamts Werra-Meißner Verwaltungsstelle Witzenhausen (BuFA-Nr. 2641) wurden vom Finanzamt Werra-Meißner Verwaltungsstelle Eschwege (BuFA-Nr. 2610) übernommen.
Bankverbindung
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kontoinhaber: Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
IBAN: DE38500000000050001528
BIC: MARKDEF1500
Zuständig für Postleitzahlen
Realsteuer-Hebesätze 2024 für Wiesbaden
?Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024
Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank