Au-pair von der Steuer absetzen: So holst du Geld zurück

Ein Au-pair entlastet deine Familie im Alltag – und ein guter Teil der Kosten landet über die Steuererklärung wieder bei dir. Wenn du weißt, in welche zwei Töpfe die Ausgaben gehören und welche Belege das Finanzamt sehen will, holst du jedes Jahr mehrere Hundert Euro zurück. Hier liest du Schritt für Schritt, wie das 2025/2026 funktioniert.

Au-pair und Steuer – so funktioniert es im Grundsatz

Ein Au-pair betreut deine Kinder, hilft im Haushalt und bekommt dafür Taschengeld sowie Kost und Logis. Genau diese Mischung macht die Steuer interessant: Das Finanzamt behandelt die Betreuung deiner Kinder anders als die Hilfe im Haushalt. Deshalb kannst du dieselben Au-pair-Kosten gleich über zwei Wege geltend machen – und beide ergänzen sich.

Wichtig ist: Du setzt nicht den vollen Betrag direkt von der Steuer ab, sondern jeweils einen festgelegten Anteil. Beim Betreuungsteil mindert das deine Sonderausgaben, beim Haushaltsteil bekommst du eine direkte Steuerermäßigung. Welcher Weg wie viel bringt, hängt davon ab, wie du die Kosten aufteilst – und ob du eine zentrale Formregel einhältst.

Wenn du noch nicht weißt, welches Amt für dich zuständig ist, findest du es über unsere Finanzamt-Suche. Weitere Posten rund ums Thema findest du in unserem Hub Absetzen von A–Z.

Zwei Töpfe: Kinderbetreuung und Haushalt

Der erste Topf sind die Kinderbetreuungskosten. Alles, was das Au-pair für die Betreuung deiner Kinder leistet, fällt als Sonderausgaben unter § 10 EStG. Das ist in der Regel der lohnendere Teil, weil hier ein hoher Prozentsatz anerkannt wird.

Der zweite Topf sind die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG. Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen – diese Tätigkeiten zählen, wenn sie in deinem Haushalt erbracht werden. Dafür gibt es eine direkte Steuerermäßigung. Da ein Au-pair fast immer beides macht, verteilst du die Gesamtkosten auf beide Töpfe.

Kinderbetreuungskosten: 80 Prozent bis 4.800 Euro

Seit 2025 ist der Betreuungsteil deutlich attraktiver geworden. Vorher waren zwei Drittel der Kosten bis 4.000 Euro je Kind absetzbar – jetzt sind es 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Den Höchstbetrag erreichst du bei Betreuungskosten von 6.000 Euro (80 Prozent davon = 4.800 Euro).

Diese Anhebung hat das Bundesfinanzministerium offiziell bestätigt; die Werte gelten ab dem Steuerjahr 2025 weiter fort. Wichtig: Es handelt sich um einen Sonderausgabenabzug pro Kind – hast du mehrere betreute Kinder, gilt der Höchstbetrag für jedes Kind separat. Details dazu liest du beim Bundesfinanzministerium.

Schon ein durchschnittliches Au-pair erzeugt schnell mehrere Tausend Euro Jahreskosten. Rechne den Betreuungsanteil bewusst aus – oft liegst du nah am Höchstbetrag und verschenkst sonst bares Geld.

Welche Kinder zählen?

Den Betreuungsabzug gibt es für Kinder, die zu deinem Haushalt gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und die das Kind außerstande setzt, sich selbst zu unterhalten, fällt die Altersgrenze weg.

Betreut das Au-pair ausschließlich ältere Kinder, scheidet der Betreuungstopf aus – dann bleibt nur der Weg über die haushaltsnahen Dienstleistungen. In Familien mit Kindern unter und über 14 Jahren rechnest du den Betreuungsanteil sinnvollerweise den jüngeren Kindern zu.

Maßgeblich ist das Alter im jeweiligen Monat: Wird dein Kind im Laufe des Jahres 14, kannst du die Betreuungskosten nur für die Monate bis zum Geburtstag als Sonderausgaben ansetzen. Plane die Aufteilung entsprechend.

Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a

Den Haushaltsteil setzt du über § 35a EStG ab. Hier bekommst du 20 Prozent der Kosten als direkte Steuerermäßigung, maximal 4.000 Euro im Jahr (das entspricht begünstigten Aufwendungen bis 20.000 Euro). Das ist besonders wertvoll, weil dieser Betrag direkt von deiner Steuerschuld abgezogen wird – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Diese Steuerermäßigung gilt haushaltsbezogen, also einmal pro Jahr für deinen Haushalt – unabhängig von der Zahl der Kinder. Den genauen Gesetzeswortlaut findest du bei gesetze-im-internet.de. Für ein Au-pair reizt du diesen Höchstbetrag in der Praxis selten aus, aber jeder Euro im Haushaltstopf bringt 20 Prozent zurück.

Wie du die Au-pair-Kosten aufteilst

Damit beide Töpfe greifen, brauchst du eine Aufteilung der Gesamtkosten in Betreuung und Haushalt. Am besten regelst du das schon im Au-pair-Vertrag und legst dort fest, welcher Zeitanteil auf die Kinderbetreuung entfällt. Das Finanzamt erkennt für die Betreuung einen Zeitanteil von maximal 80 Prozent an; die restlichen 20 Prozent laufen dann zwingend über die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Fehlt im Vertrag jede Angabe zum Zeitanteil, unterstellt das Finanzamt eine pauschale 50:50-Aufteilung. Das ist meist ungünstiger, weil der lohnendere Betreuungstopf dann nur die Hälfte abbekommt. Mit einer sauberen Vertragsklausel schiebst du legal mehr in den Betreuungsanteil.

Formuliere im Vertrag konkret, dass etwa 80 Prozent der Au-pair-Zeit auf die Kinderbetreuung entfallen. Diese eine Zeile entscheidet darüber, ob du den günstigen 80-Prozent-Abzug voll nutzen kannst.

Welche Kosten du ansetzen darfst

Zu den Au-pair-Kosten zählt nicht nur das Taschengeld. Auch der Wert für Verpflegung und Unterkunft, Beiträge zur Kranken- und Unfallversicherung, Fahrtkostenerstattungen und ein vereinbarter Zuschuss zum Sprachkurs gehören dazu. Diese Summe bildet die Gesamtkosten, die du anschließend auf beide Töpfe verteilst.

Nicht ansetzbar sind reine Sachgeschenke ohne Beleg oder Beträge, die du nicht nachvollziehbar überwiesen hast. Halte die Posten am besten in einer kleinen Jahresübersicht fest, damit du am Ende eine saubere Gesamtsumme hast.

Die wichtigste Regel: alles per Überweisung

Es gibt eine Bedingung, an der die ganze Steuerersparnis scheitern kann: Taschengeld und alle weiteren Zahlungen an das Au-pair müssen unbar per Überweisung laufen. Zahlst du in bar, erkennt das Finanzamt weder den Sonderausgabenabzug noch die haushaltsnahe Dienstleistung an – auch nicht teilweise.

Überweise das Taschengeld deshalb jeden Monat vom Konto und vermeide Barzahlungen konsequent. Die Kontoauszüge sind später dein wichtigster Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Barzahlung ist der häufigste Grund, warum Au-pair-Kosten komplett gestrichen werden. Selbst kleine Beträge gehören aufs Konto des Au-pairs – nur so bleibt der gesamte Abzug erhalten.

Sachbezugswerte für Kost und Logis 2026

Verpflegung und Unterkunft, die du dem Au-pair stellst, darfst du mit den amtlichen Sachbezugswerten ansetzen. Für 2026 gelten für ein volljähriges Au-pair rund 345 Euro pro Monat für die Verpflegung und bei Aufnahme im Haushalt 242,25 Euro pro Monat für die Unterkunft.

Über das Jahr summiert sich allein dieser Sachbezug auf mehrere Tausend Euro, die du zu den überwiesenen Geldleistungen addierst. So wächst die Gesamtsumme, von der du 80 beziehungsweise 20 Prozent zurückbekommst.

So trägst du es in die Steuererklärung ein

Den Betreuungsanteil trägst du in die Anlage Kind deiner Steuererklärung ein – dort gibt es eigene Zeilen für Kinderbetreuungskosten. Den Haushaltsanteil gibst du im Hauptvordruck bei den haushaltsnahen Dienstleistungen an. Am bequemsten geht das digital über ELSTER.

Reiche die Belege nicht ungefragt mit ein, halte sie aber griffbereit. Das Finanzamt fordert sie bei Bedarf nach – und dann solltest du Vertrag, Kontoauszüge und Versicherungsnachweise schnell vorlegen können.

Welche Nachweise du sammeln solltest

Sammle über das Jahr drei Dinge: den Au-pair-Vertrag mit der Klausel zum Betreuungsanteil, die Kontoauszüge mit allen Überweisungen sowie Belege für Versicherungen, Sprachkurs und Fahrtkosten. Damit kannst du die Aufteilung und die Gesamtsumme lückenlos belegen.

Eine einfache Tabelle mit Monat, Betrag und Zweck spart dir am Jahresende viel Sucherei. Je sauberer deine Aufstellung, desto reibungsloser läuft die Anerkennung durch das Finanzamt.

Lege gleich zu Beginn des Au-pair-Jahres einen Ordner an – digital oder auf Papier. Vertrag, Überweisungsbelege und Versicherungsnachweise an einem Ort ersparen dir später jede Rückfrage.

Häufige Fehler vermeiden

Die typischen Stolperfallen sind schnell genannt: Barzahlung statt Überweisung, ein Vertrag ohne Angabe zum Zeitanteil und das Vergessen des Haushaltstopfs. Wer nur die Kinderbetreuung einträgt, lässt die zusätzliche Steuerermäßigung nach § 35a liegen.

Ebenfalls oft übersehen: Auch Familien, deren Kinder älter als 14 sind, können wenigstens den Haushaltsteil geltend machen. Prüfe also immer beide Wege, bevor du die Steuererklärung abschickst – so holst du das Maximum heraus.

Rechenbeispiel

Au-pair, Gesamtkosten 9.600 € im Jahr (Taschengeld plus Kost, Logis und Versicherung), Vertrag mit 50:50-Aufteilung, ein Kind unter 14

Gesamtkosten Au-pair pro Jahr9.600 €
Betreuungsanteil (50 %)4.800 €
davon Sonderausgaben (80 %)3.840 €
Haushaltsanteil (50 %)4.800 €
davon Steuerermäßigung (20 %)960 €
Sonderausgaben-Abzug + direkte Steuerermäßigung3.840 € + 960 €

vereinfacht

TippHalte den Betreuungsanteil im Au-pair-Vertrag mit rund 80 Prozent fest und überweise jeden Cent des Taschengelds. Mit dieser Kombination nutzt du den hohen Sonderausgabenabzug voll und sicherst dir zusätzlich die 20-Prozent-Ermäßigung für den Haushaltsteil – ganz ohne Risiko bei einer Prüfung.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für ein Au-pair maximal absetzen?

Beim Betreuungsanteil sind 80 Prozent der Kosten bis 4.800 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben drin. Beim Haushaltsanteil kommen 20 Prozent der Kosten als direkte Steuerermäßigung hinzu, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Haushalt.

Muss ich das Taschengeld wirklich überweisen?

Ja. Zahlst du in bar, erkennt das Finanzamt weder den Sonderausgabenabzug noch die haushaltsnahe Dienstleistung an. Überweise das Taschengeld jeden Monat aufs Konto des Au-pairs und hebe die Kontoauszüge auf.

Wie teile ich die Kosten zwischen Betreuung und Haushalt auf?

Am besten legst du den Betreuungsanteil im Vertrag fest – das Finanzamt erkennt maximal 80 Prozent für die Kinderbetreuung an. Ohne Angabe im Vertrag teilt das Finanzamt die Kosten pauschal 50:50 auf.

Kann ich Au-pair-Kosten absetzen, wenn mein Kind schon 14 ist?

Den Betreuungstopf gibt es nur für Kinder unter 14 Jahren (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Den Haushaltsanteil nach § 35a kannst du aber unabhängig vom Alter der Kinder geltend machen.

Zählen Kost und Logis zu den absetzbaren Kosten?

Ja. Verpflegung und Unterkunft darfst du mit den amtlichen Sachbezugswerten ansetzen – 2026 rund 345 Euro für Verpflegung und 242,25 Euro für die Unterkunft pro Monat. Diese Werte addierst du zum überwiesenen Taschengeld.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 19. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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