Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt das Wichtigste, was du hast: deine Arbeitskraft. Die gute Nachricht ist, dass du die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen kannst. Hier erfährst du, wie das funktioniert, welche Höchstbeträge 2026 gelten und wie du die Beiträge richtig in deiner Steuererklärung einträgst.

Warum sich die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich überhaupt lohnt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Weil der Staat diese private Vorsorge ausdrücklich fördern möchte, kannst du die Beiträge grundsätzlich als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet: Die gezahlten Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit unter Umständen deine Steuerlast.

Allerdings ist die steuerliche Wirkung in der Praxis oft kleiner, als viele erwarten. Das liegt an gesetzlichen Höchstbeträgen, die du dir mit anderen Versicherungen teilst. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, schauen wir uns die Regeln Schritt für Schritt an. Wenn du Fragen zu deinem zuständigen Amt hast, findest du es jederzeit über die Finanzamt-Suche.

Zu welcher Kategorie die BU-Beiträge gehören

Steuerlich zählen die Beiträge zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Geregelt ist das in § 10 Absatz 1 Nummer 3a des Einkommensteuergesetzes. In derselben Kategorie landen unter anderem deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung.

Diese gemeinsame Kategorie ist der entscheidende Punkt: Für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen zusammen gilt ein jährlicher Höchstbetrag. Ist dieser bereits durch deine Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, wirkt sich die BU steuerlich nicht mehr zusätzlich aus. Trotzdem solltest du sie immer eintragen, denn das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für dich günstiger ist.

Die Beiträge zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und nicht zu den Werbungskosten. Trage sie deshalb niemals fälschlich als beruflichen Aufwand ein, sonst kommt es zu Rückfragen vom Finanzamt.

Höchstbeträge 2026: 1.900 Euro oder 2.800 Euro

Wie viel du bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen ansetzen kannst, hängt von deiner beruflichen Situation ab. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung vollständig allein tragen. Bei 1.900 Euro liegt die Grenze für alle, die einen steuerfreien Zuschuss oder eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten, also vor allem Arbeitnehmer, Beamte und Rentner.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern werden die individuellen Höchstbeträge addiert. Wichtig ist: Diese Beträge sind ein gemeinsamer Topf für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen. In der Realität füllen viele Arbeitnehmer ihre 1.900 Euro schon allein mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung komplett aus.

Selbst wenn dein Höchstbetrag rechnerisch ausgeschöpft ist, lohnt sich das Eintragen. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und setzt automatisch den für dich besten Wert an, ohne dass du etwas dafür tun musst.

Der Sonderfall: BU kombiniert mit der Rürup-Rente

Deutlich attraktiver wird es steuerlich, wenn deine Berufsunfähigkeitsabsicherung als Zusatzversicherung (BUZ) an eine Rürup-Rente, also eine Basisrente, gekoppelt ist. Dann zählen die Beiträge nicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, sondern zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass mindestens die Hälfte des Beitrags auf die Altersvorsorge entfällt.

Der Vorteil: Altersvorsorgeaufwendungen kannst du 2026 zu 100 Prozent absetzen, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige beziehungsweise 61.652 Euro für zusammen veranlagte Paare. Dieser Topf ist bei vielen längst nicht ausgeschöpft, sodass die BUZ hier echte Steuerersparnis bringen kann. Der Nachteil: Eine Rürup-BU ist weniger flexibel und im Leistungsfall anders besteuert.

Die hohen Altersvorsorge-Höchstbeträge gelten nur, wenn die BU tatsächlich Teil eines Rürup-Vertrags ist. Eine ganz normale, eigenständige BU profitiert davon nicht, auch wenn manche Werbung das anders klingen lässt.

Wie du die BU in der Steuererklärung einträgst

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein, im Abschnitt für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Den genauen Jahresbeitrag findest du in der Beitragsbescheinigung deines Versicherers. Eine BUZ innerhalb eines Rürup-Vertrags gehört dagegen in den oberen Teil der Anlage Vorsorgeaufwand zu den Beiträgen zur Basisrente.

Am einfachsten erledigst du das in ELSTER, dem offiziellen Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort werden viele Felder bereits vorausgefüllt und plausibilisiert. Weitere Ratgeber rund ums Thema findest du in unserer Übersicht Absetzen von A bis Z.

Welche Nachweise das Finanzamt sehen will

Du musst deiner Steuererklärung normalerweise keine Belege mehr beilegen, seit die sogenannte Belegvorhaltepflicht gilt. Das heißt aber nicht, dass du nichts brauchst: Du musst die Unterlagen vorhalten und auf Nachfrage einreichen können. Heb deshalb die jährliche Beitragsbescheinigung deines BU-Versicherers gut auf.

Praktisch ist außerdem, dass viele Versicherer die Beiträge elektronisch an die Finanzverwaltung melden. Dadurch erscheinen die Werte oft automatisch in deiner vorausgefüllten Steuererklärung. Prüfe sie trotzdem, denn die Verantwortung für die Richtigkeit liegt bei dir.

Selbstständige, Angestellte und Beamte im Vergleich

Für Selbstständige ist die BU besonders wichtig, weil sie meist keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Steuerlich profitieren sie vom höheren Rahmen von 2.800 Euro, der aber durch die selbst getragene Krankenversicherung schnell voll ist. Hier kann die Rürup-Variante die deutlich bessere Wahl sein.

Angestellte und Beamte haben mit 1.900 Euro einen niedrigeren Höchstbetrag, der durch die Kranken- und Pflegeversicherung in den meisten Fällen bereits ausgeschöpft wird. Die eigenständige BU bringt ihnen daher oft keine zusätzliche Steuerersparnis, ist aber dennoch dringend zu empfehlen, weil der reine Absicherungsgedanke im Vordergrund steht.

Wie die spätere BU-Rente besteuert wird

Wichtig zu wissen: Wenn du im Leistungsfall eine BU-Rente bekommst, ist diese unter Umständen steuerpflichtig. Bei einer eigenständigen BU wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente abhängt und meist niedrig ausfällt. Bei einer Rürup-BU wird die Rente dagegen mit dem höheren Besteuerungsanteil angesetzt.

In vielen Fällen bleibt die BU-Rente trotzdem steuerfrei, weil dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt 2026 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Paare. Erst was darüber hinausgeht, wird überhaupt besteuert.

Denk bei der Wahl zwischen eigenständiger BU und Rürup-BU nicht nur an die Steuerersparnis beim Beitrag, sondern auch an die spätere Besteuerung der Rente. Was du heute sparst, kann im Leistungsfall teilweise wieder fällig werden.

Häufige Fehler, die du vermeiden solltest

Ein klassischer Fehler ist, die BU-Beiträge gar nicht erst anzugeben, weil der Höchstbetrag ohnehin ausgeschöpft scheint. Trag sie trotzdem ein, denn nur so kann das Finanzamt korrekt rechnen. Ein anderer Fehler ist, die BU als Werbungskosten oder Betriebsausgabe anzusetzen, was steuerlich nicht zulässig ist.

Ebenfalls beliebt: die Beiträge zur Rürup-BU im falschen Abschnitt der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Achte hier genau darauf, ob es sich um eine eigenständige BU oder eine BUZ im Rahmen eines Basisrentenvertrags handelt. Bei Unsicherheit hilft dir die Beitragsbescheinigung weiter, auf der die steuerliche Einordnung meist vermerkt ist.

TippReiche deine Steuererklärung auch dann ein, wenn du glaubst, die BU bringe keine Ersparnis. Gerade als Berufseinsteiger oder bei schwankendem Einkommen ist der Höchstbetrag oft nicht voll ausgeschöpft, und schon ein paar hundert Euro absetzbare Beiträge können sich lohnen.

Häufige Fragen

Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung komplett von der Steuer absetzen?

Nur selten. Eine eigenständige BU zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro, der meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Eine BUZ im Rahmen einer Rürup-Rente ist dagegen bis zu hohen Grenzen voll absetzbar.

In welche Anlage trage ich die BU-Beiträge ein?

Eine eigenständige BU gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Eine BUZ als Teil einer Rürup-Rente trägst du dort bei den Beiträgen zur Basisrente ein.

Wie hoch ist der Höchstbetrag 2026?

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt 2026 bei 2.800 Euro für Selbstständige und bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner mit Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei Ehepaaren addieren sich die Beträge.

Muss ich Belege einreichen?

In der Regel nicht. Es gilt die Belegvorhaltepflicht: Du musst die jährliche Beitragsbescheinigung nur auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. Heb sie deshalb gut auf.

Ist meine BU-Rente später steuerpflichtig?

Möglicherweise. Bei einer eigenständigen BU wird nur der niedrige Ertragsanteil besteuert, bei einer Rürup-BU der höhere Besteuerungsanteil. Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), bleibt die Rente steuerfrei.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 2. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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