Sind Bewerbungsfotos steuerlich absetzbar?
Ja. Ausgaben für Bewerbungsfotos gehören zu den sogenannten Bewerbungskosten und damit zu den Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz. Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die dir entstehen, um Einnahmen aus deinem Beruf zu erzielen oder zu sichern. Da du ein Bewerbungsfoto brauchst, um einen Job zu bekommen, erkennt das Finanzamt diese Kosten grundsätzlich an.
Wichtig ist nur, dass es sich um ein echtes Bewerbungsfoto handelt – also ein Bild, das du für die Jobsuche verwendest. Ein privates Porträt für den Bilderrahmen im Wohnzimmer zählt natürlich nicht dazu.
Welche Foto-Kosten genau dazugehören
Absetzbar ist mehr als nur das reine Shooting beim Fotografen. Zu den abzugsfähigen Kosten rund um dein Bewerbungsfoto gehören typischerweise:
- das Honorar für den Fotografen oder das Fotostudio
- Abzüge und Ausdrucke der Fotos für die Bewerbungsmappe
- die digitale Bilddatei für Online-Bewerbungen
- gegebenenfalls die Bearbeitung oder Retusche des Bildes
Auch wenn du die Fotos im Passbild-Automaten oder beim Drogeriemarkt machen lässt, kannst du den Beleg einreichen. Entscheidend ist, dass die Ausgabe nachweisbar mit deiner Jobsuche zusammenhängt.
Was kostet ein Bewerbungsfoto – und was erkennt das Finanzamt an?
Die Preise schwanken stark: Vom günstigen Automatenbild für wenige Euro bis zum professionellen Studio-Shooting für 80 € oder mehr ist alles möglich. Das Finanzamt akzeptiert marktübliche Preise. Ein hochwertiges, professionelles Foto wird also problemlos anerkannt, solange der Betrag im üblichen Rahmen bleibt und du einen Beleg hast.
Übertreibungen solltest du allerdings vermeiden. Wer mehrere Hundert Euro für ein einzelnes Foto-Shooting ansetzt, muss mit Rückfragen rechnen. Bleib realistisch, dann gibt es in der Regel keine Probleme.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro
Einen wichtigen Punkt solltest du kennen: Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (§ 9a EStG). Diese Pauschale zieht das Finanzamt auch dann ab, wenn du gar keine Werbungskosten angibst.
Das bedeutet: Deine Bewerbungsfotos wirken sich steuerlich nur dann zusätzlich aus, wenn deine gesamten Werbungskosten im Jahr über 1.230 € liegen. Mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und weiteren Bewerbungskosten ist diese Grenze aber oft schneller erreicht, als du denkst – gerade in einem Jahr mit intensiver Jobsuche.
Weitere Bewerbungskosten, die du absetzen kannst
Bewerbungsfotos kommen selten allein. Rund um eine Bewerbung fallen viele weitere Kosten an, die du gemeinsam geltend machen kannst:
- Porto und Versandkosten für schriftliche Bewerbungen
- Bewerbungsmappen, Papier, Druckerpatronen und Kopien
- beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden
- Inserate und Kosten für Bewerbungsportale
- Fahrt- und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
Die Finanzverwaltung nennt ausdrücklich Kosten für Inserate, Porto, Kopien von Zeugnissen, Beglaubigungen und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen als absetzbar. Sammle all diese Belege über das Jahr – in Summe lohnt sich das oft deutlich mehr als ein einzelnes Foto.
Welche Nachweise du brauchst
Grundsätzlich gilt: Belege sammeln, nicht einschicken. Seit einigen Jahren musst du deiner Steuererklärung keine Quittungen mehr beilegen. Das Finanzamt kann sie aber nachträglich anfordern. Hebe deshalb die Rechnung des Fotografen, den Kassenbon oder den Beleg aus dem Automaten gut auf.
Bei vielen Bewerbungen hilft eine einfache Liste: Wann hast du dich wo beworben, und welche Kosten sind dabei entstanden? So kannst du im Zweifel lückenlos nachweisen, dass deine Ausgaben beruflich veranlasst waren.
Auch ohne Job-Erfolg absetzbar
Eine gute Nachricht: Es spielt keine Rolle, ob deine Bewerbung erfolgreich war. Die Kosten sind unabhängig vom Ergebnis abziehbar. Selbst wenn du dich vergeblich beworben oder am Ende doch eine Absage bekommen hast, bleiben die Bewerbungsfotos und alle weiteren Bewerbungskosten absetzbar.
Wenn du dich bewirbst, bevor du überhaupt einen Job hast, spricht man von vorweggenommenen Werbungskosten. Auch diese erkennt das Finanzamt an. Erstattet dir die Agentur für Arbeit oder ein potenzieller Arbeitgeber die Kosten, darfst du allerdings nur den selbst getragenen Anteil ansetzen.
Wo du Bewerbungskosten in der Steuererklärung einträgst
Bewerbungsfotos und alle anderen Bewerbungskosten gehören in die Anlage N deiner Steuererklärung, in den Bereich „Weitere Werbungskosten". In ELSTER findest du dort eigene Felder für sonstige Werbungskosten, in die du die Summe deiner Bewerbungskosten einträgst.
Bevor du loslegst, lohnt sich ein Blick auf das richtige Finanzamt: Über unsere Finanzamt-Suche findest du in Sekunden die zuständige Behörde mit Adresse und Kontaktdaten. Weitere absetzbare Posten von A bis Z findest du in unserem Ratgeber „Absetzen A–Z".
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, die Bewerbungskosten gar nicht erst anzugeben, weil man den Aufwand scheut. Dabei summieren sich gerade Fotos, Porto und Fahrten oft auf Beträge, die den Pauschbetrag knacken. Ein zweiter Stolperstein: fehlende Belege. Ohne Nachweis kann das Finanzamt den Abzug streichen. Und drittens: Vergiss nicht, dass du nur tatsächlich selbst getragene Kosten ansetzen darfst – erstattete Beträge müssen draußen bleiben.
TippLass dir beim Fotografen eine ordentliche Rechnung mit dem Hinweis „Bewerbungsfotos" geben, statt nur einen Kassenbon zu nehmen. So ist der berufliche Zweck sofort erkennbar und das Finanzamt hat bei Rückfragen keinen Grund zu zweifeln.
Häufige Fragen
Kann ich Bewerbungsfotos auch ohne Rechnung absetzen?
Du brauchst einen Nachweis über die Ausgabe. Ein Kassenbon oder der Beleg aus dem Fotoautomaten reicht aus – eine förmliche Rechnung ist nicht zwingend, aber von Vorteil. Ohne jeden Beleg kann das Finanzamt den Abzug ablehnen.
Wie viel bekomme ich für Bewerbungsfotos zurück?
Du bekommst nicht den vollen Betrag zurück, sondern sparst Steuern in Höhe deines persönlichen Steuersatzes – allerdings nur, wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Sind Bewerbungsfotos auch absetzbar, wenn ich den Job nicht bekomme?
Ja. Die Kosten sind unabhängig vom Erfolg deiner Bewerbung abziehbar. Auch bei einer Absage bleiben die Fotos und alle weiteren Bewerbungskosten als Werbungskosten absetzbar.
Wo trage ich Bewerbungsfotos in der Steuererklärung ein?
In der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten". Dort fasst du Fotos, Porto, Mappen und Fahrtkosten zu einer Summe der Bewerbungskosten zusammen.
Gibt es eine Pauschale für Bewerbungskosten?
Eine gesetzlich festgelegte Pauschale gibt es nicht. Manche Finanzämter akzeptieren aber aus Vereinfachungsgründen Pauschalen pro Bewerbung. Mit konkreten Belegen bist du immer auf der sicheren Seite.