Brille von der Steuer absetzen: So geht's richtig

Eine neue Brille kann schnell mehrere Hundert Euro kosten – und die Krankenkasse zahlt für Erwachsene meist nichts dazu. Da liegt die Frage nahe: Lässt sich die Brille von der Steuer absetzen? Die kurze Antwort: oft ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und selten in voller Höhe. Hier erfährst du, welcher Weg für dich passt und worauf das Finanzamt achtet.

Ist eine Brille überhaupt steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich behandelt das Finanzamt eine Sehhilfe als medizinisches Hilfsmittel. Das heißt: Eine Brille, die deine Fehlsichtigkeit korrigiert, gilt als Krankheitskosten und lässt sich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Brille medizinisch notwendig ist – eine reine Modebrille ohne Sehstärke erkennt das Finanzamt nicht an.

Wichtig zu wissen: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst dann steuermindernd aus, wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten – die sogenannte zumutbare Belastung. Bei einer einzelnen Brille reicht das oft nicht aus. Deshalb lohnt es sich, alle Krankheitskosten eines Jahres zusammen zu betrachten. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist und wo du deine Erklärung einreichst, hilft dir unsere Finanzamt-Suche weiter.

Brille als außergewöhnliche Belastung

Der klassische Weg führt über die außergewöhnlichen Belastungen. Dazu zählen Krankheitskosten, die die Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt – also neben der Brille zum Beispiel auch Zuzahlungen für Medikamente, Zahnersatz, Hörgeräte oder Fahrten zur Arztpraxis. Der Gesetzgeber erlaubt den Abzug, weil dir diese Ausgaben zwangsläufig entstehen.

Damit das Finanzamt mitspielt, muss die Brille der Heilung oder Linderung dienen. Bei einer normalen Korrektionsbrille genügt in der Regel die Sehstärkenbestimmung durch Augenoptiker oder Augenarzt. Bei besonderen Sehhilfen ist eine ärztliche Verordnung sicherer. Sammle daher Rechnung und Verordnung sorgfältig – das Finanzamt kann sie nachfordern.

Bündle deine Brille mit anderen Krankheitskosten in einem einzigen Steuerjahr. Brauchst du ohnehin eine neue Zahnkrone oder hast hohe Zuzahlungen, planst du die Brillenanschaffung am besten ins selbe Jahr – so überspringst du die zumutbare Belastung leichter.

Was bedeutet die zumutbare Belastung?

Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den du selbst tragen musst, bevor sich außergewöhnliche Belastungen auswirken. Nur der Teil deiner Krankheitskosten, der über dieser Grenze liegt, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie hoch die Grenze ist, hängt von drei Dingen ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder.

Je nach Konstellation liegt die zumutbare Belastung zwischen einem und sieben Prozent deiner Einkünfte. Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 wird sie stufenweise berechnet: Auf jeden Einkommensabschnitt wird der jeweils passende Prozentsatz angewendet, nicht pauschal der höchste Satz auf das gesamte Einkommen. Das senkt deinen Eigenanteil spürbar. Die genauen Stufen kannst du in § 33 EStG nachlesen.

So berechnest du deine zumutbare Belastung

Für Alleinstehende ohne Kinder gelten die höchsten Sätze: fünf Prozent bis 15.340 Euro Einkünfte, sechs Prozent für den Teil bis 51.130 Euro und sieben Prozent für alles darüber. Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung sind die Sätze niedriger, mit Kindern sinken sie weiter – ab drei Kindern auf nur ein bis zwei Prozent.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person mit 40.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte und ohne Kinder zahlt fünf Prozent auf die ersten 15.340 Euro und sechs Prozent auf die restlichen 24.660 Euro. Macht zusammen rund 2.247 Euro zumutbare Belastung. Erst Krankheitskosten oberhalb dieser Summe wirken sich aus. Eine Brille für 500 Euro allein bringt hier also nichts – kommen aber weitere 2.000 Euro Krankheitskosten dazu, sieht die Rechnung anders aus.

Liegen deine gesamten Krankheitskosten unter der zumutbaren Belastung, bringt der Eintrag in der Steuererklärung keinen Cent. Trage sie trotzdem ein – das Finanzamt prüft die Grenze automatisch und du verschenkst nichts, falls noch weitere Kosten hinzukommen.

Wann zählt die Brille als Werbungskosten?

Spannender wird es, wenn die Brille beruflich veranlasst ist. Denn Werbungskosten wirken sich ohne zumutbare Belastung in voller Höhe aus – jeder Euro zählt. Allerdings ist die Hürde hoch: Der Bundesfinanzhof hat bereits 2005 entschieden, dass eine gewöhnliche Brille auch dann kein Arbeitsmittel ist, wenn du sie ausschließlich am Arbeitsplatz trägst. Sie korrigiert deine Sehkraft generell, nicht nur für den Beruf.

Es gibt aber Ausnahmen. Lässt sich durch ein medizinisches Gutachten belegen, dass deine Sehschwäche unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist, kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Solche Fälle sind selten und müssen gut dokumentiert sein.

Sonderfall Bildschirmbrille

Viele hoffen, dass eine spezielle Bildschirm- oder Arbeitsplatzbrille als Arbeitsmittel durchgeht. Das ist aber nicht automatisch der Fall: Auch eine Bildschirmbrille gilt steuerlich zunächst als medizinisches Hilfsmittel und wandert damit in die außergewöhnlichen Belastungen – nicht in die Werbungskosten.

Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber die Brille bezahlt. Ist die Bildschirmbrille nach arbeitsmedizinischer Vorsorge nötig, kann der Arbeitgeber sie steuerfrei stellen, weil sie in seinem überwiegenden betrieblichen Interesse liegt. Frag also zuerst im Betrieb nach, bevor du die Kosten selbst trägst.

Bevor du eine teure Arbeitsplatzbrille selbst kaufst, sprich mit deiner Personalabteilung oder dem Betriebsarzt. Eine arbeitsmedizinisch notwendige Bildschirmbrille kann dein Arbeitgeber oft steuerfrei übernehmen – das ist meist besser als jeder Steuerabzug.

Schutzbrille mit Sehstärke

Ein klarer Fall für die Werbungskosten ist die Arbeitsschutzbrille. Brauchst du am Arbeitsplatz eine Schutzbrille – etwa gegen Spritzer, Splitter oder Laserstrahlung – und ist diese gleichzeitig mit deiner Sehstärke ausgestattet, erkennt das Finanzamt die Kosten als Arbeitsmittel an. Hier steht die Schutzfunktion im Vordergrund, nicht die reine Sehkorrektur.

Wichtig ist auch hier der Nachweis: Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die vorgeschriebene Schutzausrüstung stärkt deinen Antrag. Bewahre außerdem die Rechnung auf, aus der die Schutzfunktion hervorgeht.

Welche Kosten du ansetzen kannst

Absetzbar sind die Anschaffungskosten der Brille inklusive Gläser und Gestell. Auch die Kosten für einen ärztlichen Sehtest oder eine augenärztliche Untersuchung zählen zu den Krankheitskosten. Reparaturen und neue Gläser bei veränderter Sehstärke gehören ebenfalls dazu.

Kontaktlinsen behandelt das Finanzamt genauso wie eine Brille, samt Pflegemitteln, sofern sie medizinisch notwendig sind. Eine reine Brillenversicherung dagegen ist nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Weitere Posten rund ums Absetzen findest du in unserem Ratgeber Absetzen von A bis Z.

Welche Nachweise du brauchst

Das Finanzamt verlangt für außergewöhnliche Belastungen einen Nachweis der Zwangsläufigkeit. Bei einer Brille reicht meist die Rechnung des Optikers zusammen mit der Sehstärkenbestimmung. Bei besonderen Hilfsmitteln solltest du eine ärztliche Verordnung beilegen können – am besten vor dem Kauf eingeholt.

Seit einigen Jahren musst du Belege nicht mehr automatisch mitschicken, sondern nur auf Nachfrage vorlegen (Belegvorhaltepflicht). Sammle deine Unterlagen trotzdem geordnet und hebe sie mehrere Jahre auf, falls das Finanzamt nachfragt.

So trägst du die Brille in der Steuererklärung ein

Die Brille als Krankheitskosten trägst du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Dort summierst du alle Krankheitskosten des Jahres – die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt anschließend automatisch ab. Am einfachsten geht das digital über ELSTER, das die Grenze gleich für dich berechnet.

Gilt die Brille ausnahmsweise als Werbungskosten, gehört sie in die Anlage N unter die Arbeitsmittel. Mische die beiden Wege nicht: Ein und dieselbe Brille kannst du nur einmal und nur in einer Kategorie ansetzen.

Setze die Brille niemals doppelt an – weder als außergewöhnliche Belastung und Werbungskosten gleichzeitig noch wenn der Arbeitgeber sie bereits steuerfrei bezahlt hat. Das fällt bei einer Prüfung auf und kann zu Nachzahlungen führen.

Lohnt sich der Aufwand?

Ob sich das Absetzen lohnt, hängt vor allem von deinen übrigen Krankheitskosten ab. Als alleinige Ausgabe scheitert die Brille meist an der zumutbaren Belastung. In einem Jahr mit hohen Gesundheitskosten – etwa Zahnersatz, Kur oder längerer Behandlung – kann sie dagegen den entscheidenden Unterschied machen und deine Steuerlast senken.

Prüfe deshalb jedes Jahr, ob sich deine Krankheitskosten in Summe über die Grenze heben. Und denk daran: Bei beruflich veranlassten Brillen oder einem Arbeitgeberzuschuss kann der Vorteil deutlich höher ausfallen als über die außergewöhnlichen Belastungen.

Rechenbeispiel

Alleinstehende Person, 40.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte, keine Kinder

5 % auf die ersten 15.340 €767 €
6 % auf die restlichen 24.660 €1.480 €
Zumutbare Belastung (Eigenanteil)rund 2.247 €

Vereinfacht. Erst Krankheitskosten oberhalb dieser Grenze mindern die Steuer.

TippHebe Brillenrechnung und Sehstärkenbestimmung zusammen mit allen anderen Krankheitsbelegen eines Jahres in einem Ordner auf. So siehst du auf einen Blick, ob deine gesamten Krankheitskosten die zumutbare Belastung überschreiten – und kannst die Brille gezielt in ein Jahr mit hohen Gesundheitsausgaben legen.

Häufige Fragen

Kann ich jede Brille von der Steuer absetzen?

Nein. Nur medizinisch notwendige Sehhilfen mit Sehstärke gelten als Krankheitskosten. Eine reine Modebrille ohne Korrektur erkennt das Finanzamt nicht an.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Brille?

Für eine normale Korrektionsbrille reicht in der Regel die Sehstärkenbestimmung samt Optiker-Rechnung. Bei besonderen Sehhilfen ist eine ärztliche Verordnung sicherer und sollte vor dem Kauf vorliegen.

Ist eine Bildschirmbrille als Werbungskosten absetzbar?

Meist nicht. Der Bundesfinanzhof zählt sie zu den medizinischen Hilfsmitteln und damit zu den außergewöhnlichen Belastungen. Werbungskosten sind nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Warum bringt meine Brille in der Steuererklärung nichts?

Vermutlich liegen deine gesamten Krankheitskosten unter der zumutbaren Belastung. Erst der Teil oberhalb dieser individuell berechneten Grenze wirkt sich steuermindernd aus.

Sind Kontaktlinsen genauso absetzbar wie eine Brille?

Ja. Kontaktlinsen und ihre Pflegemittel behandelt das Finanzamt wie eine Brille als Krankheitskosten, sofern sie medizinisch notwendig sind.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 14. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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