Bürostuhl von der Steuer absetzen: Voraussetzungen & Tipps

Ein ergonomischer Bürostuhl kann teuer sein, doch unter bestimmten Voraussetzungen kannst du ihn von der Steuer absetzen. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie das möglich ist.

Voraussetzungen für das Absetzen eines Bürostuhls

Um einen Bürostuhl steuerlich geltend zu machen, muss er beruflich genutzt werden. Das bedeutet, dass du den Stuhl hauptsächlich für die Arbeit im Homeoffice oder einem Arbeitszimmer verwendest.

Der Bürostuhl muss außerdem notwendig für deine berufliche Tätigkeit sein. Dies trifft vor allem zu, wenn du viel am Schreibtisch arbeitest und der Stuhl ergonomische Vorteile bietet.

  • Berufliche Nutzung
  • Notwendigkeit für die Arbeit

Nachweise und Belege

Um den Bürostuhl abzusetzen, benötigst du den Kaufbeleg. Dieser sollte Datum, Preis und Produktdetails enthalten.

Bei einer Prüfung durch das Finanzamt musst du möglicherweise nachweisen, dass der Stuhl beruflich genutzt wird. Fotos des Arbeitsplatzes oder eine Bestätigung des Arbeitgebers können hier hilfreich sein.

  • Kaufbeleg aufbewahren
  • Nachweis der beruflichen Nutzung

Höchstbeträge und Abschreibung

Ein Bürostuhl kann in voller Höhe im Jahr des Kaufs abgesetzt werden, wenn der Preis unter 800 € netto liegt. Bei höheren Beträgen erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Liegt dein Bürostuhl unter 800 Euro netto, kannst du ihn komplett im Kaufjahr absetzen. Erst darüber musst du die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen.

Die durchschnittliche Nutzungsdauer für Büromöbel beträgt 13 Jahre. Bei einem Preis über 800 € netto wird die Anschaffung über diesen Zeitraum abgeschrieben.

  • Vollabsetzung unter 800 €
  • Abschreibung bei über 800 €

Eintragung in der Steuererklärung

Den Bürostuhl trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Hierbei wird er als Werbungskosten unter Arbeitsmittel angegeben.

Achte darauf, alle erforderlichen Belege der Steuererklärung beizufügen, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.

  • Anlage N
  • Unter Arbeitsmittel

Bürostuhl im Homeoffice

Für viele Arbeitnehmer hat das Homeoffice an Bedeutung gewonnen. Der Bürostuhl kann hier besonders wichtig sein, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen.

Auch im Homeoffice ist die berufliche Nutzung entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit. Ein separater Raum ist von Vorteil.

  • Ergonomie im Homeoffice
  • Wichtigkeit eines separaten Arbeitszimmers

Steuerliche Unterschiede bei Selbstständigen

Selbstständige können Bürostühle als Betriebsausgaben absetzen. Hierbei gelten dieselben Regelungen bezüglich der Nutzung und Abschreibung.

Es ist wichtig, die berufliche Nutzung klar zu dokumentieren, um bei einer Steuerprüfung vorbereitet zu sein.

  • Betriebsausgaben
  • Dokumentation der Nutzung

Häufige Fehler beim Absetzen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen von Nachweisen zur beruflichen Nutzung. Ohne diese kann das Finanzamt die Absetzbarkeit infrage stellen.

Ohne Nachweis der beruflichen Nutzung kann das Finanzamt den Abzug streichen. Hebe den Kaufbeleg auf und dokumentiere, dass du den Stuhl für die Arbeit nutzt.

Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Eintragung in der Steuererklärung. Prüfe genau, dass du den Bürostuhl unter der richtigen Kategorie einträgst.

  • Fehlende Nachweise
  • Falsche Eintragung

TippBewahre alle Belege und Nachweise gut auf und notiere dir bei der Anschaffung die genauen Umstände der Nutzung. Das erleichtert die Dokumentation bei einer Steuerprüfung.

Häufige Fragen

Kann ich den Bürostuhl auch ohne Arbeitszimmer absetzen?

Ja, auch ohne separates Arbeitszimmer ist die Absetzung möglich, sofern der Stuhl beruflich genutzt wird.

Was passiert, wenn der Stuhl teurer als 800 € ist?

Bei einem Preis über 800 € netto wird der Stuhl über die Nutzungsdauer von 13 Jahren abgeschrieben.

Wo trage ich den Bürostuhl in der Steuererklärung ein?

Der Bürostuhl wird in der Anlage N unter Werbungskosten als Arbeitsmittel eingetragen.

Welche Belege benötige ich für das Finanzamt?

Du benötigst den Kaufbeleg und idealerweise Nachweise zur beruflichen Nutzung, wie Fotos oder eine Arbeitgeberbestätigung.

Gilt die Regelung auch für gebrauchte Bürostühle?

Ja, auch gebrauchte Bürostühle können abgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und ein Kaufbeleg vorliegt.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 3. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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