Drucker von der Steuer absetzen: Abschreibung einfach erklärt

Ob für den Beruf oder das Studium: Ein Drucker ist oft unverzichtbar. Doch wusstest du, dass du die Kosten für deinen Drucker unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen kannst? In diesem Ratgeber erklären wir dir, wie du deinen Drucker korrekt in der Steuererklärung angibst.

Wann ist ein Drucker steuerlich absetzbar?

Ein Drucker ist steuerlich absetzbar, wenn du ihn beruflich oder für eine Ausbildung nutzt. Die private Nutzung sollte dabei nur einen geringeren Teil ausmachen. Typische Berufsgruppen, die einen Drucker absetzen können, sind Lehrer, Selbstständige und Studierende in berufsrelevanten Studiengängen.

Für die Absetzbarkeit ist entscheidend, dass eine berufliche Notwendigkeit vorliegt. Du solltest in der Lage sein, dem Finanzamt zu belegen, dass du den Drucker überwiegend für berufliche Zwecke nutzt. Eine genaue Aufteilung der Nutzung in privat und beruflich kann hilfreich sein.

  • Berufliche Nutzung
  • Geringe private Nutzung
  • Nachweis der beruflichen Notwendigkeit

Anschaffungskosten richtig angeben

Die Anschaffungskosten eines Druckers können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du den Drucker neu oder gebraucht gekauft hast. Wichtig ist, dass du den Kaufbeleg aufbewahrst.

Liegt der Kaufpreis unter 800 € netto, kannst du den Betrag im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Bei höheren Beträgen musst du die Kosten über die gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abschreiben.

Liegt der Kaufpreis deines Druckers unter 800 Euro netto, setzt du ihn komplett im Anschaffungsjahr ab. Erst darüber musst du die Kosten auf drei Jahre verteilen.

  • Kaufbeleg aufbewahren
  • Vollständiger Abzug unter 800 €
  • Abschreibung über drei Jahre bei höheren Kosten

So trägst du den Drucker in der Steuererklärung ein

Wenn du den Drucker als Werbungskosten absetzen möchtest, trägst du die Kosten in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Selbstständige nutzen dafür die Anlage S oder EÜR.

Gib den genauen Betrag an und füge, falls nötig, eine Erklärung zur Nutzung bei. Es kann sinnvoll sein, eine kurze Notiz anzufügen, die den beruflichen Einsatz des Druckers beschreibt.

  • Anlage N für Arbeitnehmer
  • Anlage S oder EÜR für Selbstständige
  • Erklärung zur Nutzung beilegen

Nachweise für das Finanzamt

Das Finanzamt kann Nachweise über die berufliche Nutzung des Druckers verlangen. Bewahre daher alle Belege, wie den Kaufbeleg und eventuell geführte Nutzungsprotokolle, auf.

Ein Nachweis kann auch durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit des Druckers erfolgen. Für Selbstständige empfiehlt es sich, die Nutzung in der Buchhaltung zu dokumentieren.

  • Kaufbeleg
  • Nutzungsprotokolle
  • Bescheinigung des Arbeitgebers

Sonderfälle: Drucker im Homeoffice

Im Homeoffice genutzte Drucker können ebenfalls abgesetzt werden. Hier ist es besonders wichtig, die berufliche Nutzung gegenüber der privaten Nutzung nachvollziehbar darzustellen.

Da viele Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie ins Homeoffice gewechselt sind, hat das Finanzamt in den letzten Jahren vermehrt Anträge auf Absetzbarkeit von Druckern im Homeoffice akzeptiert.

  • Nachvollziehbare Nutzung
  • Erklärung zur Homeoffice-Verwendung

Häufige Fehler beim Absetzen eines Druckers

Ein häufiger Fehler ist, die private Nutzung des Druckers nicht korrekt anzugeben. Das Finanzamt kann eine genauere Aufteilung verlangen, wenn die Angaben nicht plausibel sind.

Gib die private Nutzung des Druckers realistisch an. Wirken deine Angaben unplausibel, kann das Finanzamt eine genaue Aufteilung verlangen und den Abzug kürzen.

Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von Belegen oder der unvollständige Nachweis der beruflichen Nutzung. Stelle sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind.

  • Unvollständige Belege
  • Fehlende Nachweise
  • Falsche Angaben zur Nutzung

TippFühre ein einfaches Nutzungsprotokoll, um die berufliche Nutzung deines Druckers zu dokumentieren. Dies kann im Zweifelsfall helfen, die Absetzbarkeit gegenüber dem Finanzamt zu belegen.

Häufige Fragen

Kann ich einen gebrauchten Drucker absetzen?

Ja, auch gebrauchte Drucker können abgesetzt werden, solange sie überwiegend beruflich genutzt werden.

Wie lange muss ich die Belege für den Druckerkauf aufbewahren?

Du solltest die Belege mindestens zehn Jahre aufbewahren, da das Finanzamt innerhalb dieses Zeitraums Nachweise anfordern kann.

Was mache ich, wenn der Drucker sowohl privat als auch beruflich genutzt wird?

Gib eine nachvollziehbare Aufteilung der Nutzung an, z.B. 70 % beruflich und 30 % privat, und dokumentiere dies.

Kann ich die Druckerkosten auch als Student absetzen?

Ja, wenn der Drucker für ein berufsrelevantes Studium genutzt wird, können die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.

Muss ich den Drucker in einem bestimmten Jahr absetzen?

Der Drucker sollte im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, es sei denn, die Kosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 6. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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