Sind Fahrtkosten zum Arzt überhaupt absetzbar?
Ja. Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung gehören zu den Krankheitskosten, und die zählen steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Dazu gehören nicht nur die Behandlung selbst, Medikamente oder Heilmittel, sondern auch die Fahrten, die du auf dich nehmen musst, um zum Arzt, ins Krankenhaus, zur Physiotherapie oder in die Apotheke zu kommen.
Entscheidend ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer ärztlich verordneten Maßnahme steht. Reine Vorsorge- oder Wunschtermine ohne medizinische Notwendigkeit erkennt das Finanzamt dagegen oft nicht an. Je klarer der Krankheitsbezug ist, desto reibungsloser läuft die Anerkennung.
Fahrtkosten zum Arzt sind keine Werbungskosten und keine Pendlerpauschale. Sie gehören ausschließlich in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen – verwechsle das nicht mit deinem Arbeitsweg.
Welche Fahrten zählen dazu?
Berücksichtigt werden alle Fahrten, die durch eine Krankheit veranlasst sind. Das sind zum Beispiel Fahrten zum Hausarzt und zu Fachärzten, ins Krankenhaus zur Behandlung oder zum Besuch eines nahen Angehörigen, wenn der Besuch der Heilung dient, Fahrten zur Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie der Weg zur Apotheke, um verordnete Medikamente abzuholen.
Auch Fahrten zu einer Kur oder Reha können zählen, ebenso die Fahrten von Begleitpersonen, wenn eine Begleitung medizinisch erforderlich ist – etwa bei Kindern oder pflegebedürftigen Menschen. Wichtig ist immer der konkrete Anlass: Eine Liste mit Datum, Ziel und Grund der Fahrt hilft dir später, alles lückenlos nachzuweisen.
Mit welchem Kilometersatz rechnest du?
Fährst du mit dem eigenen Auto, kannst du pauschal 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Anders als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg zählen hier Hin- und Rückfahrt, also die tatsächlich gefahrene Strecke. Für 20 Kilometer einfache Entfernung rechnest du demnach mit 40 Kilometern pro Termin.
Alternativ darfst du die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn du sie nachweisen kannst – das lohnt sich aber selten, weil dafür eine genaue Kostenaufstellung für dein Fahrzeug nötig wäre. Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, setzt du die tatsächlich gezahlten Ticket- beziehungsweise Taxikosten an und hebst die Belege auf.
Führe das ganze Jahr über eine einfache Tabelle: Datum, Ziel, Grund der Fahrt und gefahrene Kilometer. Am Jahresende hast du die Summe parat und musst nicht mühsam rekonstruieren, wann du wo warst.
Die zumutbare Belastung – die wichtigste Hürde
Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Das ist der Eigenanteil, den der Gesetzgeber dir zumutet, bevor das Finanzamt etwas anerkennt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab.
Die Sätze liegen zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wichtig: Seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die zumutbare Belastung stufenweise berechnet – jeder Einkommensteil wird nur mit dem für ihn geltenden Prozentsatz belastet, nicht das gesamte Einkommen mit dem höchsten Satz. Das senkt deinen Eigenanteil spürbar.
So hoch ist dein Eigenanteil
Zur Orientierung die Prozentsätze nach § 33 Abs. 3 EStG:
- Ohne Kinder, Grundtarif: 5 % bis 15.340 €, 6 % bis 51.130 €, 7 % darüber
- Ohne Kinder, Splittingtarif: 4 % / 5 % / 6 %
- Bei 1 oder 2 Kindern: 2 % / 3 % / 4 %
- Bei 3 oder mehr Kindern: 1 % / 1 % / 2 %
Weil dieser Eigenanteil oft mehrere hundert oder sogar tausend Euro beträgt, lohnt es sich, alle Krankheitskosten eines Jahres zu bündeln. Die Fahrtkosten allein reißen die Grenze selten, aber zusammen mit Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz oder Medikamenten kommst du eher über die Schwelle.
Sammle möglichst alle planbaren Behandlungen und Anschaffungen in einem Kalenderjahr. Verteilst du sie auf zwei Jahre, musst du die zumutbare Belastung zweimal überschreiten – und verschenkst womöglich den kompletten Steuervorteil.
Welche Nachweise brauchst du?
Das Finanzamt verlangt, dass die Krankheitskosten zwangsläufig und medizinisch notwendig waren. Für Fahrten zu ärztlichen Behandlungen reicht in der Regel der Nachweis über den Arzttermin, etwa eine Quittung, eine Rechnung oder ein Eintrag im Bonusheft. Für Heilmittel wie Physiotherapie solltest du die ärztliche Verordnung aufbewahren.
Bei bestimmten Aufwendungen – etwa Kuren oder Bade- und Heilkuren – ist ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nötig, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Hebe außerdem deine Fahrtaufstellung und alle Tickets auf. Du musst die Belege nicht mehr automatisch mitschicken, aber das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern.
Wo trägst du die Fahrtkosten ein?
Die Fahrtkosten kommen in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen deiner Steuererklärung, in den Bereich der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten). Du gibst die Summe aller Krankheitskosten an; die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt anschließend automatisch ab. Am einfachsten geht das digital über ELSTER oder ein Steuerprogramm.
Trage die Fahrtkosten am besten zusammen mit den übrigen Krankheitskosten in einer nachvollziehbaren Aufstellung ein. Wenn du dein zuständiges Finanzamt suchst oder Kontaktdaten brauchst, findest du es schnell über unsere Finanzamt-Suche.
Reichst du die Steuererklärung über ELSTER ein, kannst du die Belege später bei Nachfrage einfach hochladen. Scanne Quittungen direkt nach dem Termin ab – so geht nichts verloren.
Pflegende Angehörige und Begleitpersonen
Begleitest du ein Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt und ist diese Begleitung notwendig, kannst du auch diese Fahrten ansetzen. Das gilt ebenso für Besuchsfahrten ins Krankenhaus, wenn der Besuch nachweislich zur Heilung beiträgt – hier ist das Finanzamt allerdings streng und verlangt oft eine ärztliche Bestätigung.
Pflegst du einen Angehörigen dauerhaft, können daneben weitere Posten relevant werden, etwa der Pflege-Pauschbetrag. Es lohnt sich, alle pflegebedingten Kosten gemeinsam zu betrachten, weil sich daraus oft ein größerer Steuervorteil ergibt als bei den Fahrtkosten allein. Mehr dazu findest du in unserem Absetzen von A bis Z.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, nur die einfache Entfernung statt Hin- und Rückfahrt anzusetzen – damit verschenkst du die Hälfte. Ein zweiter Klassiker: Fahrten zu reinen Wellness- oder Schönheitsterminen ohne medizinische Notwendigkeit anzugeben; die werden gestrichen und können Nachfragen auslösen.
Ebenfalls ungünstig ist es, die Fahrtkosten gar nicht erst anzugeben, weil man glaubt, die zumutbare Belastung sowieso nicht zu erreichen. Erst die Summe aller Krankheitskosten zeigt, ob es reicht – und das rechnet das Finanzamt nur, wenn du die Posten überhaupt einträgst.
Lohnt sich der Aufwand?
Ob sich das Sammeln lohnt, hängt davon ab, wie hoch deine gesamten Krankheitskosten im Jahr sind. Bei einer chronischen Erkrankung mit vielen Arztterminen, regelmäßiger Therapie und Medikamenten summieren sich die Fahrten schnell, und gemeinsam mit Zuzahlungen kommst du oft über die zumutbare Belastung. In einem gesunden Jahr mit wenigen Terminen reicht es meist nicht.
Der Aufwand ist gering: eine Tabelle übers Jahr und das Aufheben der Belege. Selbst wenn es in einem Jahr knapp nicht reicht, kostet dich das Eintragen nur ein paar Minuten – und in einem Jahr mit hohen Behandlungskosten kann sich daraus eine spürbare Steuerersparnis ergeben.
Du fährst im Jahr 20-mal zum Arzt und zur Physiotherapie, einfache Entfernung jeweils 12 km (also 24 km hin und zurück).
| Fahrten pro Jahr | 20 |
| Strecke je Fahrt (hin und zurück) | 24 km |
| Gesamtkilometer | 480 km |
| Kilometersatz | 0,30 € |
| Absetzbare Fahrtkosten | 144,00 € |
Vereinfacht; die 144 € zählen zu den Krankheitskosten und wirken sich nur aus, soweit alle außergewöhnlichen Belastungen zusammen die zumutbare Belastung übersteigen.
TippLege dir zu Jahresbeginn eine einfache Fahrten-Tabelle an (Datum, Arzt/Ziel, Grund, gefahrene Kilometer) und sammle parallel alle Quittungen, Rezepte und Zuzahlungsbelege in einem Ordner. So hast du am Jahresende die Summe aller Krankheitskosten auf einen Blick und kannst genau sehen, ob du die zumutbare Belastung überschreitest.
Häufige Fragen
Wie viel Cent pro Kilometer kann ich für Fahrten zum Arzt ansetzen?
Mit dem eigenen Auto kannst du pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen – und zwar für Hin- und Rückfahrt zusammen. Alternativ sind die tatsächlichen Fahrtkosten oder bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Ticketkosten absetzbar.
Zählt nur die einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt?
Anders als bei der Entfernungspauschale für den Arbeitsweg zählt hier die tatsächlich gefahrene Strecke, also Hin- und Rückfahrt. Bei 15 km einfacher Entfernung rechnest du mit 30 km pro Arzttermin.
Warum erkennt das Finanzamt meine Fahrtkosten trotzdem nicht an?
Krankheitskosten wirken sich erst aus, wenn sie zusammen die zumutbare Belastung übersteigen. Diese liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wird die Grenze nicht erreicht, bleibt der Abzug aus.
Welche Nachweise muss ich aufbewahren?
Hebe eine Aufstellung deiner Fahrten (Datum, Ziel, Grund, Kilometer) sowie Belege über die Arzttermine, Rezepte und Tickets auf. Für Kuren ist ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn nötig.
Wo trage ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung ein?
Sie gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, in den Bereich der allgemeinen Krankheitskosten. Die zumutbare Belastung zieht das Finanzamt automatisch ab. Am einfachsten geht das über ELSTER.