Warum Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzbar sind
Die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch dient unmittelbar deiner beruflichen Zukunft. Deshalb zählt das Finanzamt diese Kosten zu den Werbungskosten – genauer zu den Bewerbungskosten. Das gilt für Arbeitnehmer, die sich auf einen neuen Job bewerben, ebenso wie für Berufseinsteiger und Studierende, die ihren ersten Arbeitsplatz suchen. Entscheidend ist, dass die Reise nachweislich wegen des Gesprächs stattgefunden hat und du die Kosten selbst getragen hast.
Anders als beim täglichen Weg zur Arbeit greift hier nicht die Entfernungspauschale, sondern das günstigere Reisekostenrecht. Das bedeutet konkret: Du darfst die komplette gefahrene Strecke ansetzen – also Hin- und Rückweg – und nicht nur die einfache Entfernung. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du übrigens schnell über unsere Finanzamt-Suche.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale?
Fährst du mit dem eigenen Auto, kannst du pro tatsächlich gefahrenem Kilometer 0,30 € ansetzen. Diese Reisekostenpauschale gilt für die gesamte Strecke. Bei 120 Kilometern Entfernung kommst du also auf 240 gefahrene Kilometer und damit auf 72,00 €. Alternativ darfst du die nachgewiesenen tatsächlichen Kfz-Kosten geltend machen, was sich aber meist nur mit einem detaillierten Fahrtenbuch lohnt.
Öffentliche Verkehrsmittel und tatsächliche Kosten
Bist du mit Bahn, Bus oder Flugzeug angereist, setzt du schlicht den Ticketpreis an. Heb dir die Fahrkarte oder die Buchungsbestätigung auf. Auch Nebenkosten wie Parkgebühren am Bahnhof oder beim Arbeitgeber, Taxikosten vor Ort oder Gepäckgebühren gehören dazu. Sammle hier jeden Beleg – in der Summe kommt oft mehr zusammen, als du denkst.
Verpflegungspauschale bei langer Abwesenheit
Warst du wegen des Termins länger unterwegs, steht dir zusätzlich eine Verpflegungspauschale zu. Bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sind das 14 € pro Tag. Erstreckt sich die Reise über mehrere Tage mit Übernachtung, gelten 28 € für jeden vollen Kalendertag und je 14 € für An- und Abreisetag. Diese Werte sind in § 9 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes festgelegt – nachzulesen bei gesetze-im-internet.de.
Übernachtungskosten bei weiter Anreise
Liegt das Unternehmen so weit entfernt, dass eine Übernachtung sinnvoll ist, kannst du die Hotelkosten in nachgewiesener Höhe absetzen. Achte darauf, dass das reine Frühstück getrennt ausgewiesen oder herausgerechnet wird, denn die Verpflegung ist bereits über die Pauschale abgedeckt. Bewahre die Hotelrechnung als Beleg auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Was, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet?
Viele Unternehmen erstatten ihren Bewerbern die Reisekosten ganz oder teilweise. Wichtig: Absetzen kannst du nur den Teil, den du selbst getragen hast. Hat dir das Unternehmen die volle Fahrt erstattet, bleibt steuerlich nichts übrig. Zahlt es nur einen Pauschalbetrag, kannst du die Differenz zu deinen echten Kosten geltend machen.
Auch bei einer Absage absetzbar
Ob du den Job bekommst, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Bewerbungskosten sind selbst dann abziehbar, wenn die Bewerbung erfolglos war oder du selbst abgesagt hast. Maßgeblich ist allein, dass die Ausgaben mit dem Ziel angefallen sind, Einnahmen aus einer Beschäftigung zu erzielen. Bewirbst du dich, bevor du überhaupt einen Job hast, spricht man von vorweggenommenen Werbungskosten – auch die erkennt das Finanzamt an.
Welche Nachweise du sammeln solltest
Damit das Finanzamt mitspielt, solltest du belegen können, dass und warum du gereist bist. Hilfreich sind:
- die Einladung zum Vorstellungsgespräch (eine E-Mail genügt)
- Fahrkarten, Tankbelege oder eine Kilometeraufstellung mit Datum und Ziel
- Hotelrechnung und Parkquittungen
- ein eventueller Erstattungsnachweis des Arbeitgebers
Belege musst du nicht mehr mit der Erklärung einreichen, aber das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern. Eine kurze Übersicht je Bewerbung erleichtert dir später das Ausfüllen enorm. Weitere absetzbare Posten findest du in unserem Ratgeber „Absetzen A–Z".
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Deine Bewerbungskosten wirken sich steuerlich also erst aus, wenn du mit allen Werbungskosten zusammen über dieser Grenze liegst. Zähle deshalb auch Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen, Fachliteratur und Arbeitsmittel mit dazu – häufig ist die Schwelle schneller geknackt als gedacht, besonders in einem Jahr mit intensiver Jobsuche.
So trägst du alles in die Steuererklärung ein
Bewerbungs- und Fahrtkosten gehören in die Anlage N bei den Werbungskosten. Trag die Reisekosten unter den sonstigen beziehungsweise weiteren Werbungskosten ein und füge bei Nachfrage deine Aufstellung bei. In ELSTER lässt sich das bequem digital erledigen und du wirst Schritt für Schritt durch die Felder geführt.
Du fährst mit dem eigenen Auto 120 km zu einem Vorstellungsgespräch und bist insgesamt 9 Stunden unterwegs.
| Gefahrene Kilometer (120 km hin + 120 km zurück) | 240 km |
| Kilometerpauschale (240 km × 0,30 €) | 72,00 € |
| Verpflegungspauschale (über 8 Stunden) | 14,00 € |
| Absetzbare Bewerbungskosten | 86,00 € |
vereinfacht
TippLege dir für die Bewerbungsphase einen einfachen Ordner an und notiere zu jeder Fahrt sofort Datum, Ziel, gefahrene Kilometer und beigelegte Belege. So hast du am Jahresende eine fertige Aufstellung und vergisst keinen einzigen absetzbaren Euro.
Häufige Fragen
Kann ich Fahrtkosten absetzen, obwohl ich den Job nicht bekommen habe?
Ja. Bewerbungskosten sind unabhängig vom Erfolg der Bewerbung absetzbar. Es zählt allein, dass du die Reise wegen des Vorstellungsgesprächs unternommen hast.
Wie viel Cent pro Kilometer darf ich ansetzen?
Bei Fahrten mit dem eigenen Pkw gelten 0,30 € pro gefahrenem Kilometer – und zwar für die gesamte Strecke aus Hin- und Rückweg, nicht nur für die einfache Entfernung wie bei der Pendlerpauschale.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber meine Fahrtkosten erstattet?
Dann kannst du nur den Teil absetzen, den du selbst bezahlt hast. Bei voller Erstattung bleibt steuerlich nichts übrig, bei teilweiser Erstattung die Differenz zu deinen tatsächlichen Kosten.
Gibt es zusätzlich eine Verpflegungspauschale?
Ja, bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit stehen dir 14 € zu. Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung sind es 28 € pro vollem Tag und je 14 € für An- und Abreisetag.
Wo trage ich die Bewerbungskosten in der Steuererklärung ein?
Sie gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten. Trag die Reisekosten dort ein und halte eine Aufstellung mit Belegen für eventuelle Rückfragen bereit.