Gartenarbeit von der Steuer absetzen: So holst du Geld zurück

Rasen mähen, Hecke schneiden, neue Terrasse pflastern – wer den Garten von einer Firma pflegen oder gestalten lässt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuer abziehen. Hier erfährst du, welche Gartenarbeiten zählen, wie viel zurückkommt und worauf du bei Rechnung und Zahlung achten musst.

Gartenarbeit absetzen – worum geht es?

Wenn du Arbeiten in deinem Garten nicht selbst machst, sondern eine Firma oder einen Dienstleister beauftragst, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Grundlage dafür ist der Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz. Das Schöne daran: Es handelt sich nicht nur um einen Abzug von deinem Einkommen, sondern um eine echte Steuerermäßigung. Der absetzbare Betrag wird also direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.

Damit sich der Aufwand lohnt, solltest du verstehen, dass Gartenarbeit steuerlich in zwei Kategorien fällt. Je nachdem, ob es sich um laufende Pflege oder um eine bauliche Maßnahme handelt, gelten unterschiedliche Höchstbeträge. Wer beide Töpfe geschickt nutzt, kann pro Jahr mehrere Tausend Euro Steuern sparen.

Zwei Töpfe: haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Die entscheidende Frage lautet: Ist die Arbeit etwas, das du theoretisch auch selbst erledigen könntest (Gartenpflege), oder braucht es dafür einen Fachbetrieb mit besonderem Können (Gartengestaltung)? Routinearbeiten wie Rasenmähen, Hecken schneiden oder Laub entfernen gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. Aufwendigere Maßnahmen wie das Anlegen einer Terrasse, das Pflastern von Wegen oder das Setzen einer Mauer zählen dagegen als Handwerkerleistung.

Diese Unterscheidung ist kein Detail, sondern bares Geld: Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es einen deutlich höheren Höchstbetrag als für Handwerkerleistungen. Manchmal verschwimmt die Grenze – dann hilft ein Blick auf die Rechnung, auf der ein guter Betrieb die einzelnen Leistungen sauber aufschlüsselt.

Bitte deinen Gartenbetrieb, Pflege- und Gestaltungsarbeiten auf der Rechnung getrennt auszuweisen. So kannst du jeden Posten dem richtigen Topf zuordnen und beide Höchstbeträge parallel ausschöpfen.

Diese Gartenarbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistung

Unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen alle regelmäßig anfallenden Pflegearbeiten rund um Grün und Außenanlage. Dazu gehören typischerweise Rasen mähen und vertikutieren, Hecken und Sträucher schneiden, Unkraut jäten, Beete pflegen, Laub und Schnittgut entsorgen sowie der Winterdienst auf deinem Grundstück. Das sind alles Tätigkeiten, die du grundsätzlich auch selbst übernehmen könntest, für die du aber einen Dienstleister bezahlst.

Wichtig ist, dass die Arbeit im räumlichen Bereich deines Haushalts erledigt wird. Auch das Reinigen von Wegen und das Schneeräumen zählen hierzu. Selbst Arbeiten knapp jenseits der Grundstücksgrenze – etwa der Winterdienst auf dem angrenzenden öffentlichen Gehweg – hat die Rechtsprechung anerkannt, weil dort eine gesetzliche Räumpflicht für Anwohner besteht.

Diese Gartenarbeiten gelten als Handwerkerleistung

Sobald gebaut, umgestaltet oder Substanz verändert wird, handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Klassische Beispiele sind das Pflastern von Wegen und Einfahrten, der Bau einer Terrasse oder Stützmauer, das Errichten eines Zauns, das Anlegen eines Teiches sowie das Fällen oder Roden von Bäumen. Auch die komplette Neugestaltung eines vorhandenen Gartens fällt darunter.

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass nur Reparaturen begünstigt seien. Tatsächlich erkennt die Finanzverwaltung auch die Neuanlage eines Gartens auf einem bereits bestehenden Grundstück als Handwerkerleistung an. Es muss sich also nicht um eine Ausbesserung handeln – auch ein komplett neu gestalteter Garten zählt, solange das Grundstück schon zu deinem Haushalt gehört.

Bei einem Neubau ist Vorsicht geboten: Arbeiten im Zusammenhang mit der erstmaligen Errichtung eines Haushalts (Neubaumaßnahmen) sind nicht begünstigt. Erst wenn du eingezogen bist und der Haushalt besteht, greift der Steuerabzug für spätere Gartenarbeiten.

Wie hoch ist die Steuerersparnis?

In beiden Kategorien erstattet dir das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten – allerdings bis zu unterschiedlichen Obergrenzen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind Aufwendungen bis 20.000 Euro im Jahr begünstigt, woraus sich eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro ergibt. Bei Handwerkerleistungen sind Kosten bis 6.000 Euro begünstigt, also höchstens 1.200 Euro Ersparnis pro Jahr.

Beide Höchstbeträge gelten unabhängig voneinander. Du kannst sie im selben Jahr parallel nutzen und so deine Gartenausgaben aus beiden Töpfen geltend machen. Die Ermäßigung wird direkt von deiner festgesetzten Einkommensteuer abgezogen – sie wirkt also wie eine Gutschrift und nicht nur als Minderung deines zu versteuernden Einkommens.

Nur Arbeitskosten zählen – Material bleibt außen vor

Ein zentraler Punkt: Absetzbar sind ausschließlich die Arbeitskosten, dazu die in Rechnung gestellten Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchsmittelkosten. Materialkosten dagegen sind tabu. Pflanzen, Pflastersteine, Erde, Zaunelemente oder Mauersteine kannst du nicht geltend machen.

Deshalb ist die Aufschlüsselung auf der Rechnung so wichtig. Steht dort nur ein Gesamtbetrag, erkennt das Finanzamt den Abzug oft komplett ab. Lass dir Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen – notfalls reicht auch eine prozentuale oder geschätzte Aufteilung des Betriebs, solange sie nachvollziehbar ist.

Bei der Pflasterung einer Einfahrt macht das Material oft mehr als die Hälfte der Rechnung aus. Eine saubere Aufteilung kann hier schnell mehrere Hundert Euro Ersparnis entscheiden – frag aktiv danach, bevor du zahlst.

Voraussetzung: Rechnung und Überweisung

Damit der Abzug klappt, müssen zwei formale Bedingungen erfüllt sein. Erstens brauchst du eine ordnungsgemäße Rechnung. Zweitens musst du den Betrag per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters zahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an – selbst dann nicht, wenn du eine Quittung hast.

Du musst Rechnung und Kontoauszug nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen, solltest sie aber aufbewahren. Fragt das Finanzamt nach, musst du beides vorlegen können. Bewahre die Belege deshalb mindestens bis zum bestandskräftigen Bescheid auf.

Zahlst du den Gärtner bar, ist der Steuerabzug verloren – ohne Ausnahme. Überweise grundsätzlich jeden Betrag, auch kleine Summen für die monatliche Rasenpflege.

Wo muss der Garten liegen?

Begünstigt sind nur Gartenarbeiten im räumlichen Bereich deines eigenen Haushalts. Das ist in der Regel das Grundstück, auf dem du wohnst – egal ob als Eigentümer oder Mieter. Auch ein selbst genutztes Ferienhaus innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums kann zählen.

Ein reines Renditeobjekt, das du vermietest, fällt dagegen nicht unter Paragraf 35a, weil es nicht dein Haushalt ist. Dort setzt du Gartenkosten stattdessen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften an. Wenn du unsicher bist, welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du es schnell über unsere Finanzamt-Suche.

Auch Mieter können Gartenkosten absetzen

Du musst kein Eigenheim besitzen, um zu profitieren. Als Mieter findest du Gartenpflege und Hausmeisterdienste häufig in deiner Nebenkostenabrechnung wieder. Diese anteiligen Kosten kannst du genauso geltend machen wie ein Eigentümer.

Voraussetzung ist, dass dein Vermieter oder die Hausverwaltung die haushaltsnahen Leistungen in der Abrechnung getrennt ausweist. Viele Abrechnungen enthalten dafür eine eigene Bescheinigung nach Paragraf 35a. Fehlt sie, fordere sie aktiv an – sie ist dein Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Wo du die Kosten einträgst

Die Gartenkosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Steuererklärung. Dort gibt es getrennte Zeilen für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen – trage jeden Posten in die passende Zeile ein, damit beide Höchstbeträge korrekt berücksichtigt werden.

Am einfachsten geht das digital über ELSTER oder ein Steuerprogramm, das dich durch die Felder führt. Weitere Tipps, was du sonst noch von der Steuer abziehen kannst, findest du in unserem Ratgeber Absetzen von A bis Z.

Typische Fehler und wie du das Maximum herausholst

Die häufigsten Fehler sind schnell zusammengefasst: bar bezahlen, Materialkosten mit einrechnen oder Pflege und Gestaltung im falschen Topf eintragen. Achte außerdem darauf, dass jeder Posten nur einmal angesetzt wird – was du schon als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgezogen hast, darfst du nicht zusätzlich nach Paragraf 35a geltend machen.

Wenn deine Ausgaben in einem Jahr über den Höchstbeträgen liegen, lohnt es sich, größere Maßnahmen über zwei Kalenderjahre zu verteilen. Eine Teilzahlung im Dezember und der Rest im Januar können dir helfen, in beiden Jahren den Topf zu nutzen, statt einmalig über die Grenze zu rutschen und Ersparnis zu verschenken.

Rechenbeispiel

Du lässt deinen Garten pflegen (Rasen, Hecke, Laub) und zusätzlich eine neue Terrasse pflastern. Beide Leistungen werden überwiesen und getrennt abgerechnet.

Gartenpflege, Arbeitskosten (haushaltsnahe Dienstleistung)1.500 €
20 % davon erstattet300 €
Terrasse pflastern, nur Arbeitskosten (Handwerkerleistung)4.000 €
20 % davon erstattet800 €
Steuerersparnis gesamt1.100 €

vereinfacht

TippSammle alle Garten-Rechnungen das Jahr über in einem Ordner und überweise jeden Betrag konsequent. Vor dem Jahreswechsel lohnt ein Check: Sind die 6.000 Euro für Handwerkerleistungen ausgereizt, verschiebe geplante Gestaltungsarbeiten lieber ins neue Jahr – so nutzt du den 1.200-Euro-Höchstbetrag gleich doppelt.

Häufige Fragen

Wie viel Gartenarbeit kann ich pro Jahr absetzen?

Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten erstattet: bei Gartenpflege (haushaltsnahe Dienstleistung) bis zu 4.000 Euro und bei Gartengestaltung (Handwerkerleistung) bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Beide Höchstbeträge gelten unabhängig voneinander.

Zählt das Anlegen eines neuen Gartens auch?

Ja. Auch die Neuanlage oder komplette Umgestaltung eines Gartens auf einem bereits bestehenden Grundstück gilt als begünstigte Handwerkerleistung. Nur Arbeiten im Zuge eines Neubaus sind ausgeschlossen.

Kann ich die Pflanzen und das Material absetzen?

Nein. Absetzbar sind nur die Arbeitskosten sowie Fahrt-, Maschinen- und Verbrauchsmittelkosten. Pflanzen, Erde, Pflastersteine oder Zaunelemente als Material zählen nicht.

Muss ich Rechnung und Überweisung mitschicken?

Nein, du reichst sie nicht automatisch ein, musst sie aber aufbewahren und auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen. Wichtig: Barzahlungen werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Können auch Mieter Gartenkosten absetzen?

Ja. Anteilige Kosten für Gartenpflege aus der Nebenkostenabrechnung kannst du geltend machen, sofern der Vermieter die haushaltsnahen Leistungen getrennt ausweist oder eine Bescheinigung nach Paragraf 35a ausstellt.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 10. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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