Kirchensteuer von der Steuer absetzen: So geht's

Wenn du Kirchensteuer zahlst, holst du dir einen Teil davon über die Steuererklärung zurück – und zwar ohne Höchstbetrag. Hier erfährst du, wie du die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzt, wo du sie einträgst und welche wichtige Ausnahme du kennen musst.

Was ist die Kirchensteuer überhaupt?

Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die steuerberechtigte Religionsgemeinschaften – vor allem die katholische und die evangelische Kirche – von ihren Mitgliedern erheben. Sie wird nicht extra berechnet, sondern als Zuschlag auf deine Lohn- oder Einkommensteuer erhoben und meist direkt vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Bist du also Kirchenmitglied und zahlst Lohnsteuer, taucht die Kirchensteuer automatisch auf deiner Gehaltsabrechnung auf.

Genau weil die Kirchensteuer an deine Steuer gekoppelt ist, hat der Gesetzgeber sie steuerlich begünstigt: Du darfst die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer in deiner Steuererklärung wieder abziehen. Dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen – und damit die Steuer, die am Ende übrig bleibt. Für viele Arbeitnehmer ist das einer der einfachsten Posten überhaupt, weil du dafür keine Belege sammeln musst.

Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe – ohne Höchstbetrag

Die gezahlte Kirchensteuer gehört steuerlich zu den Sonderausgaben. Geregelt ist das in § 10 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes. Der große Vorteil gegenüber vielen anderen Ausgaben: Es gibt keinen Höchstbetrag. Während du etwa bei Spenden oder bei der Altersvorsorge an Grenzen stößt, kannst du Kirchensteuer in voller Höhe geltend machen – egal, ob es um 300 Euro oder um 3.000 Euro geht.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen "gezahlt" und "festgesetzt": Abziehbar ist immer das, was du im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich an Kirchensteuer bezahlt hast. Dazu zählen die monatlichen Abzüge vom Lohn ebenso wie Nachzahlungen aus einem früheren Steuerbescheid oder Vorauszahlungen, die du als Selbstständiger leistest. Für welches Steuerjahr die Zahlung ursprünglich gedacht war, spielt keine Rolle – entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem das Geld geflossen ist (Zufluss-Abfluss-Prinzip).

Hast du im laufenden Jahr eine saftige Kirchensteuer-Nachzahlung aus einem alten Bescheid geleistet, denk daran: Auch diese Nachzahlung ist im Jahr der Zahlung voll abziehbar. Gerade nach einem hohen Einkommensjahr kann das deine Steuerlast spürbar drücken.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Der Kirchensteuersatz richtet sich nach deinem Bundesland. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt er 8 Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, in allen übrigen Bundesländern 9 Prozent. Verdienst du zum Beispiel so viel, dass 8.000 Euro Einkommensteuer anfallen, zahlst du bei 9 Prozent zusätzlich 720 Euro Kirchensteuer. Genau dieser Betrag ist dann als Sonderausgabe abziehbar.

Weil die Kirchensteuer an die Einkommensteuer gekoppelt ist, steigt und fällt sie automatisch mit deinem Einkommen. Wer wenig verdient und keine Einkommensteuer zahlt, zahlt in der Regel auch keine Kirchensteuer. Du musst den Satz nie selbst ausrechnen – das übernimmt das Finanzamt. Für die Steuererklärung brauchst du nur den tatsächlich gezahlten Eurobetrag.

Wo trägst du die Kirchensteuer ein?

Die gezahlte Kirchensteuer gehört in die Anlage Sonderausgaben deiner Steuererklärung. Dort findest du eine eigene Zeile für die Kirchensteuer (in den aktuellen Vordrucken Zeile 4). Im ersten Feld trägst du die im Steuerjahr gezahlte Kirchensteuer ein, im zweiten Feld eine eventuell erhaltene Kirchensteuer-Erstattung. In ELSTER oder in jeder gängigen Steuersoftware ist die Anlage Sonderausgaben mit wenigen Klicks ausgefüllt.

Wenn du deine Steuererklärung digital machst, werden die vom Arbeitgeber gemeldeten Beträge häufig schon vorausgefüllt angezeigt (Belegabruf bzw. vorausgefüllte Steuererklärung). Trotzdem solltest du die Zahlen mit deiner Lohnsteuerbescheinigung abgleichen, bevor du sie übernimmst. Das richtige Finanzamt für deine Erklärung findest du übrigens schnell über unsere Finanzamt-Suche.

Trag in die Anlage Sonderausgaben nur die echte Kirchensteuer ein – nicht den Solidaritätszuschlag und nicht die Lohnsteuer selbst. Wer aus Versehen die ganze Steuerzeile überträgt, riskiert eine Rückfrage vom Finanzamt.

Welche Nachweise brauchst du?

Als Arbeitnehmer findest du die gezahlte Kirchensteuer in deiner Lohnsteuerbescheinigung, die du einmal im Jahr vom Arbeitgeber bekommst. Dort ist die einbehaltene Kirchensteuer separat ausgewiesen. Hast du Kirchensteuer im Rahmen eines Steuerbescheids nachgezahlt, ergibt sich der Betrag aus dem Bescheid und deinem Kontoauszug.

Belege musst du der Steuererklärung in der Regel nicht beifügen – seit der Belegvorhaltepflicht reicht es, die Unterlagen aufzubewahren und nur auf Nachfrage einzureichen. Bewahre Lohnsteuerbescheinigung und Bescheide deshalb mindestens so lange auf, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist. So bist du auf der sicheren Seite, falls das Finanzamt nachhaken sollte.

Ausnahme: Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Eine Ausnahme musst du unbedingt kennen: Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfällt, kannst du nicht zusätzlich als Sonderausgabe absetzen. Der Grund ist einfach – dieser Anteil wurde steuerlich bereits berücksichtigt, weil sich die Abgeltungsteuer durch die Kirchensteuer von vornherein leicht verringert. Eine doppelte Begünstigung schließt das Gesetz aus.

Praktisch heißt das: Die Kirchensteuer, die deine Bank zusammen mit der Abgeltungsteuer automatisch einbehält, lässt du in der Anlage Sonderausgaben weg. Nur die Kirchensteuer auf deine "normalen" Einkünfte – also auf Lohn, Rente oder selbstständige Tätigkeit – ist abziehbar.

Verwechsle die Kirchensteuer aus deiner Bank-Steuerbescheinigung nicht mit der Kirchensteuer auf deinem Lohn. Nur Letztere gehört in die Anlage Sonderausgaben. Die Kapital-Kirchensteuer trägst du dort nicht ein.

Erstattete Kirchensteuer und der Erstattungsüberhang

Bekommst du Kirchensteuer zurück – etwa weil ein Steuerbescheid für ein Vorjahr eine Erstattung ergeben hat –, musst du diese im Jahr der Erstattung angeben. Die erstattete Kirchensteuer wird mit der im selben Jahr gezahlten Kirchensteuer verrechnet. Du setzt also unterm Strich nur den Saldo ab. Zahlst du 700 Euro und bekommst 200 Euro zurück, bleiben 500 Euro als Sonderausgabe übrig.

Spannend wird es, wenn die Erstattung höher ist als die im selben Jahr gezahlte Kirchensteuer. Dann entsteht ein sogenannter Erstattungsüberhang. Nach § 10 Absatz 4b Satz 3 EStG wird dieser Überhang deinem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet – er erhöht also dein zu versteuerndes Einkommen. Das passiert sogar dann, wenn sich die ursprüngliche Zahlung damals gar nicht steuermindernd ausgewirkt hatte.

Rechne nach einer hohen Kirchensteuer-Erstattung damit, dass im Steuerbescheid ein Erstattungsüberhang auftaucht und dein Einkommen leicht erhöht. Das ist kein Fehler des Finanzamts, sondern gesetzlich so vorgesehen.

Kirchgeld und besonderes Kirchgeld

Neben der klassischen Kirchensteuer gibt es das Kirchgeld. Das allgemeine Kirchgeld ist ein kleiner Mitgliedsbeitrag, den manche Gemeinden erheben. Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare, bei denen nur ein Partner einer steuererhebenden Kirche angehört und der kirchenangehörige Partner kein oder ein geringes eigenes Einkommen hat (sogenannte glaubensverschiedene Ehe). Es bemisst sich am gemeinsamen Einkommen.

Die gute Nachricht: Auch Kirchgeld und besonderes Kirchgeld zählen zu den abziehbaren Sonderausgaben und trägst du genauso in die Anlage Sonderausgaben ein wie die normale Kirchensteuer. So mindern auch diese Beträge dein zu versteuerndes Einkommen.

Was bringt der Abzug konkret?

Wie viel du durch den Abzug sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Die Kirchensteuer mindert dein zu versteuerndes Einkommen, und auf diesen niedrigeren Betrag berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer neu. Liegt dein Grenzsteuersatz bei rund 30 Prozent und hast du 720 Euro Kirchensteuer gezahlt, bekommst du davon grob 216 Euro über die Steuer zurück.

Ein netter Nebeneffekt: Weil die Kirchensteuer selbst an die Einkommensteuer gekoppelt ist, sinkt durch den Abzug indirekt auch deine künftige Kirchensteuerlast ein Stück weit. Den genauen Effekt rechnet das Finanzamt automatisch aus – du musst nichts weiter tun, als den gezahlten Betrag korrekt einzutragen.

Was ist nicht absetzbar?

Nicht jede kirchennahe Zahlung ist Kirchensteuer im steuerlichen Sinn. Freiwillige Spenden an deine Kirchengemeinde sind keine Kirchensteuer, sondern Spenden – sie gehören in die Zeilen für Zuwendungen und folgen eigenen Regeln. Auch der Solidaritätszuschlag ist keine Sonderausgabe und nicht abziehbar.

Ebenfalls außen vor bleibt die bereits erwähnte Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Wenn du unsicher bist, welcher Betrag in welche Zeile gehört, hilft ein Blick in die offizielle Anleitung zur Anlage Sonderausgaben oder in unseren Cluster-Hub Absetzen von A bis Z, in dem wir die wichtigsten absetzbaren Posten kurz erklären.

Sonderfall: Kirchenaustritt im Laufe des Jahres

Trittst du im Laufe des Jahres aus der Kirche aus, endet die Kirchensteuerpflicht – je nach Bundesland – meist mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats. Für die Steuererklärung gilt aber weiterhin: Was du bis zum Austritt tatsächlich an Kirchensteuer gezahlt hast, kannst du ganz normal als Sonderausgabe absetzen.

Umgekehrt fällt nach dem Austritt logischerweise keine Kirchensteuer mehr an, sodass auch der Sonderausgabenabzug für die Folgejahre entfällt. Achte im Austrittsjahr besonders darauf, nur die tatsächlich einbehaltenen Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung zu übernehmen.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Der Ablauf ist unkompliziert: Nimm deine Lohnsteuerbescheinigung zur Hand und such die ausgewiesene Kirchensteuer heraus. Addiere etwaige Nachzahlungen aus Steuerbescheiden, die du im Jahr geleistet hast. Ziehe erhaltene Erstattungen ab und trag den Betrag in die Anlage Sonderausgaben ein – gezahlte und erstattete Kirchensteuer jeweils in das passende Feld.

  • Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung ablesen
  • Nachzahlungen aus dem Steuerbescheid des Vorjahres ergänzen
  • Erstattungen im Erstattungsfeld eintragen
  • Kapital-Kirchensteuer weglassen
  • Beleg (Bescheinigung, Bescheid) aufbewahren

Mehr musst du nicht tun. Das Finanzamt rechnet den steuermindernden Effekt automatisch aus und weist ihn in deinem Steuerbescheid aus. So holst du dir mit minimalem Aufwand einen Teil deiner Kirchensteuer zurück.

Rechenbeispiel

Arbeitnehmer mit 9 % Kirchensteuer und rund 30 % Grenzsteuersatz

Festgesetzte Einkommensteuer8.000 €
Gezahlte Kirchensteuer (9 %)720 €
Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug (ca. 30 %)216 €
Effektive Belastung durch Kirchensteuer504 €

stark vereinfacht, individueller Steuersatz maßgeblich

TippTrag die gezahlte Kirchensteuer auch dann ein, wenn deine Steuersoftware sie aus dem Belegabruf schon vorausgefüllt hat – aber gleiche den Betrag immer mit deiner Lohnsteuerbescheinigung ab. Vergiss die Kapital-Kirchensteuer aus der Bank-Steuerbescheinigung dabei bewusst, denn die ist bereits über die Abgeltungsteuer berücksichtigt.

Häufige Fragen

Kann ich die Kirchensteuer unbegrenzt absetzen?

Ja. Die gezahlte Kirchensteuer ist eine Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG und in voller Höhe ohne Höchstbetrag abziehbar – anders als zum Beispiel Spenden.

Wo trage ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Sonderausgaben. Dort gibt es eine eigene Zeile für die Kirchensteuer: gezahlte Kirchensteuer in das erste Feld, erhaltene Erstattungen in das zweite.

Ist die Kirchensteuer auf Kapitalerträge auch absetzbar?

Nein. Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zinsen oder Dividenden anfällt, ist nicht zusätzlich absetzbar, weil sie steuerlich bereits über die Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde.

Was passiert bei einer Kirchensteuer-Erstattung?

Erstattungen werden mit der im selben Jahr gezahlten Kirchensteuer verrechnet. Ist die Erstattung höher als die Zahlung, wird der Erstattungsüberhang dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet (§ 10 Abs. 4b EStG).

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Sie beträgt 8 Prozent der Einkommen- bzw. Lohnsteuer in Baden-Württemberg und Bayern, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 26. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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