Voraussetzungen für das Absetzen
Um Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen zu können, musst du nachweisen, dass das Konto für Einkünfte genutzt wird. Dies ist insbesondere bei Selbstständigen oder Freiberuflern der Fall.
Für Arbeitnehmer ist das Absetzen von Kontoführungsgebühren ebenfalls möglich, wenn das Konto für berufliche Zwecke verwendet wird, jedoch mit gewissen Einschränkungen.
Nachweise und Belege
Um die Kontoführungsgebühren abzusetzen, benötigst du die entsprechenden Nachweise. Dazu gehören Kontoauszüge oder eine Bescheinigung deiner Bank über die gezahlten Gebühren.
Bewahre Kontoauszüge oder die Gebührenbescheinigung deiner Bank gut auf. Das Finanzamt kann die Belege im Zweifel nachträglich anfordern – ohne Nachweis riskierst du, dass die Kosten gestrichen werden.
Es ist ratsam, alle Belege gut zu dokumentieren, da das Finanzamt diese im Zweifelsfall anfordern kann.
Höchstbeträge und Pauschalen
Es gibt einen Höchstbetrag, den du für Kontoführungsgebühren absetzen kannst. Dieser liegt bei 16 € pro Jahr für Arbeitnehmer, die das Konto nur gelegentlich beruflich nutzen.
Als Arbeitnehmer bekommst du die 16-Euro-Pauschale ganz ohne Einzelnachweis anerkannt. Trag sie in der Anlage N einfach mit ein – das ist in fast jedem Fall die einfachste Variante.
Selbstständige können die tatsächlichen Gebühren in voller Höhe absetzen, sofern sie die Nutzung für berufliche Zwecke nachweisen.
Eintragung in der Steuererklärung
Die Kontoführungsgebühren werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Achte darauf, die Gebühren korrekt und vollständig anzugeben.
Für Selbstständige erfolgt die Eintragung in der Anlage EÜR. Hier ist es wichtig, alle relevanten Kosten aufzulisten, um eine vollständige Abrechnung zu gewährleisten.
Tipps für die Steuererklärung
Um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen, solltest du alle Belege für Kontoführungsgebühren sammeln und aufbewahren.
Informiere dich auch über weitere abzugsfähige Kosten, die mit deinem Konto verbunden sind, um deine Steuerlast zu optimieren.
Häufige Fragen
Kann ich Kontoführungsgebühren auch als Student absetzen?
Ja, wenn du dein Konto für Einkünfte nutzt, kannst du die Gebühren absetzen, allerdings unterliegen sie den gleichen Voraussetzungen wie bei Arbeitnehmern.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Belege sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, da das Finanzamt in diesem Zeitraum Nachweise anfordern kann.
Wo trage ich die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung ein?
Für Arbeitnehmer in der Anlage N und für Selbstständige in der Anlage EÜR.
Gibt es eine maximale Höhe für das Absetzen?
Ja, für Arbeitnehmer liegt der Höchstbetrag bei 16 € pro Jahr.
Sind auch Gebühren für mehrere Konten absetzbar?
Ja, wenn die Konten für berufliche Zwecke genutzt werden, können die Gebühren für alle Konten abgesetzt werden.