Krankenversicherung von der Steuer absetzen: So geht's

Deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den wirksamsten Steuersparposten überhaupt – und fast jeder darf sie geltend machen. Hier erfährst du, welche Beiträge du in welcher Höhe absetzen kannst, wo die berüchtigte 4-Prozent-Kürzung greift und wie du alles korrekt in deine Steuererklärung einträgst.

Warum sich die Krankenversicherung bei der Steuer fast immer lohnt

Beiträge zur Krankenversicherung zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und damit zu den Sonderausgaben. Der Gesetzgeber behandelt sie besonders großzügig, weil eine Kranken- und Pflegeabsicherung in Deutschland zur Pflicht und damit zum unverzichtbaren Existenzminimum gehört. Wer Beiträge zahlt, soll dafür nicht zusätzlich besteuert werden.

Das Gute daran: Du musst dafür weder Belege sammeln noch über bestimmte Grenzen kommen. Anders als bei Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen gibt es keinen Pauschbetrag, der erst überschritten werden müsste. Jeder gezahlte Euro für die Basisabsicherung wirkt sich aus – egal ob du gesetzlich oder privat versichert bist, ob Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständiger oder Student.

Die rechtliche Grundlage steht in § 10 Einkommensteuergesetz. Welches Finanzamt für dich zuständig ist und an welche Adresse deine Erklärung geht, findest du über unsere Finanzamt-Suche.

Basisabsicherung: unbegrenzt absetzbar

Den Kern bildet die sogenannte Basisabsicherung. Damit ist der Teil deiner Beiträge gemeint, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht – also die medizinische Grundversorgung. Diese Basisbeiträge kannst du nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG in voller Höhe und ohne Obergrenze als Sonderausgaben abziehen.

Bei gesetzlich Versicherten ist das praktisch der gesamte Beitrag zur Krankenversicherung. Bei privat Versicherten zählt der Teil des Beitrags, der die Basisleistungen abdeckt – die private Versicherung weist dir diesen Anteil jedes Jahr gesondert aus. Auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung gehören vollständig zur Basisabsicherung.

„Unbegrenzt absetzbar" gilt nur für die Basisleistungen. Komfort-Bausteine wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnzusatzleistungen fallen aus der unbegrenzten Abzugsfähigkeit heraus und zählen nur im Rahmen des Höchstbetrags.

Die 4-Prozent-Kürzung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du mit deinem Beitrag auch einen Anspruch auf Krankengeld erworben. Krankengeld gehört nicht zur reinen Basisabsicherung – deshalb kürzt das Finanzamt deinen abziehbaren Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent.

Diese Kürzung läuft automatisch und du musst nichts dafür tun. Sie betrifft ausschließlich den Krankenversicherungsanteil, nicht die Pflegeversicherung. Wer einen Tarif ganz ohne Krankengeldanspruch hat, wird nicht gekürzt – das betrifft aber nur sehr wenige Versicherte.

Private Krankenversicherung: Basis und Wahlleistungen trennen

Privat Versicherte profitieren ebenfalls von der unbegrenzten Abzugsfähigkeit der Basisleistungen. Deine private Krankenversicherung teilt dir zu Jahresbeginn mit, welcher Anteil deiner Beiträge auf die Basisabsicherung entfällt – nur dieser Teil ist unbegrenzt absetzbar.

Alles, was darüber hinausgeht – etwa Beiträge für Chefarztbehandlung, ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder höhere Erstattungssätze – zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und ist nur bis zum Höchstbetrag absetzbar. In der Praxis ist dieser Höchstbetrag aber meist schon durch die Basisbeiträge ausgeschöpft, sodass sich die Wahlleistungen steuerlich oft nicht mehr auswirken.

Hebe die jährliche Beitragsbescheinigung deiner privaten Krankenversicherung gut auf. Darauf ist der absetzbare Basisanteil bereits sauber ausgewiesen – du musst nichts selbst herausrechnen.

Pflegeversicherung nicht vergessen

Auch deine Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung gehören vollständig zur Basisabsicherung und sind unbegrenzt absetzbar. Bei Arbeitnehmern wird der Pflegeversicherungsbeitrag zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag elektronisch ans Finanzamt übermittelt.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren zählt ebenfalls dazu. Du brauchst diese Beträge in der Regel also nicht zu suchen – sie liegen dem Finanzamt bereits vor und tauchen in deiner vorausgefüllten Steuererklärung auf.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Neben der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es weitere „sonstige Vorsorgeaufwendungen": Haftpflicht-, Unfall-, Arbeitslosen-, Risikolebens- und bestimmte Rentenversicherungen. Für diese gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 EStG: 2.800 Euro pro Person für Selbstständige und 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.

Wichtig ist die Reihenfolge: Kranken- und Pflegeversicherung werden immer zuerst angerechnet. Übersteigen schon deine Basisbeiträge diesen Höchstbetrag – was bei den meisten der Fall ist –, dann bleiben deine Basisbeiträge zwar trotzdem voll absetzbar, weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall wirken sich daneben aber steuerlich nicht mehr aus.

Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, addieren sich die Höchstbeträge beider Partner. Jeder bringt seinen eigenen Betrag von 1.900 oder 2.800 Euro mit ein.

Beiträge für Kinder, Ehepartner und Eltern

Du darfst nicht nur deine eigenen Beiträge absetzen, sondern auch die deiner Kinder, für die du Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hast. Trägst du als Eltern die Basisbeiträge deines studierenden oder in Ausbildung befindlichen Kindes, kannst du diese in deiner eigenen Erklärung geltend machen.

Gleiches gilt für die Beiträge deines mitversicherten oder von dir wirtschaftlich getragenen Ehepartners. Sogar Beiträge, die du für unterhaltsberechtigte Eltern übernimmst, können absetzbar sein. Entscheidend ist, dass du die Beiträge tatsächlich getragen hast.

Was du nicht absetzen kannst

Nicht jede Versicherung rund um die Gesundheit ist abziehbar. Reine Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen kannst du nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen, weil sie kein medizinisches Versorgungsniveau absichern, sondern einen Einkommens- bzw. Verdienstausfall ersetzen.

Auch viele private Zusatzversicherungen – etwa Auslandsreisekranken-, Brillen- oder reine Zahnzusatzversicherungen – fallen meist unter den ohnehin ausgeschöpften Höchstbetrag und bringen dadurch in der Praxis keinen zusätzlichen Steuervorteil. Beachte außerdem: Erstattungen und Beitragsrückzahlungen deiner Versicherung mindern deine absetzbaren Beiträge.

Wo trägst du die Beiträge ein?

Krankenversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es getrennte Zeilen für die gesetzliche und die private Kranken- und Pflegeversicherung. Den größten Teil findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung oder der Beitragsbescheinigung deiner Versicherung.

Die Erklärung kannst du kostenlos und elektronisch über das offizielle Portal ELSTER abgeben. Weitere Posten, die du in derselben Anlage oder anderswo unterbringen kannst, findest du in unserem Themenbereich Absetzen von A bis Z.

Nutze in ELSTER den Belegabruf. Damit werden deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch ins Formular übernommen – das spart Tipparbeit und vermeidet Zahlendreher.

Belege und automatische Datenübermittlung

Krankenkassen und private Versicherer melden die Beiträge inzwischen elektronisch an die Finanzverwaltung. In der vorausgefüllten Steuererklärung sind deine Basisbeiträge deshalb häufig schon hinterlegt. Du solltest die übernommenen Werte trotzdem mit deiner Bescheinigung abgleichen.

Belege musst du in der Regel nicht mehr mitschicken, aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamts aufbewahren. Eine vollständige Beitragsbescheinigung deiner Versicherung ist dabei dein wichtigster Nachweis.

Gestaltungstipp: Beiträge im Voraus zahlen

Wenn dein Höchstbetrag in einem Jahr noch nicht durch die Basisbeiträge ausgeschöpft ist, kann es sich lohnen, künftige Beiträge vorauszuzahlen. Du darfst Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags im Voraus zahlen und im Zahlungsjahr absetzen.

In den Folgejahren, in denen du dann keine Beiträge zahlst, hast du dafür mehr Spielraum, um andere Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung anzusetzen. Diese Gestaltung ist vor allem für privat Versicherte interessant – sprich sie im Zweifel mit deiner Versicherung ab.

Rechenbeispiel

Angestellte, gesetzlich versichert, Jahresbeitrag zur Krankenversicherung

Beitrag gesetzliche Krankenversicherung (Jahr)3.600 €
abzüglich 4 % Kürzung (Krankengeldanspruch)-144 €
Beitrag Pflegeversicherung (Jahr)700 €
absetzbare Basisbeiträge4.156 €

vereinfacht, ohne Arbeitgeberanteil-Besonderheiten

TippPrüfe nach Erhalt deines Steuerbescheids, ob das Finanzamt deine Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe anerkannt hat – gerade bei privater Versicherung kommt es vor, dass der unbegrenzt absetzbare Basisanteil falsch übernommen wird. Ein Abgleich mit der Beitragsbescheinigung deckt solche Fehler schnell auf und ein Einspruch lohnt sich oft.

Häufige Fragen

Kann ich meine Krankenversicherung komplett absetzen?

Den Teil für die Basisabsicherung kannst du unbegrenzt absetzen. Bei gesetzlich Versicherten wird der Krankenversicherungsbeitrag wegen des Krankengeldanspruchs pauschal um 4 Prozent gekürzt; die Pflegeversicherung bleibt voll absetzbar. Wahl- und Komfortleistungen zählen nur im Rahmen des Höchstbetrags.

Wie hoch ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen 2026?

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigte je Person. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind aber unabhängig davon in voller Höhe absetzbar.

Wo trage ich die Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, mit getrennten Zeilen für gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung. Über den Belegabruf in ELSTER werden die gemeldeten Beiträge meist automatisch übernommen.

Kann ich die Krankenversicherung meines Kindes absetzen?

Ja. Trägst du die Basisbeiträge eines Kindes, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst, kannst du diese in deiner eigenen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – das ist besonders bei Kindern in Ausbildung oder Studium relevant.

Sind Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz absetzbar?

Grundsätzlich zählen sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Da der gemeinsame Höchstbetrag aber meist schon durch die Basisbeiträge ausgeschöpft ist, wirken sich Zahnzusatz-, Auslandsreise- oder ähnliche Zusatzversicherungen in der Praxis oft nicht mehr steuermindernd aus.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 1. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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