Meisterschule von der Steuer absetzen: So sparst du richtig

Die Meisterschule kostet schnell mehrere Tausend Euro – doch ein großer Teil davon kommt über die Steuer wieder zurück. Weil der Meister als berufliche Fortbildung gilt, erkennt das Finanzamt die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten an. Hier erfährst du, welche Ausgaben du ansetzen kannst, wie das Aufstiegs-BAföG hineinspielt und wie du auch dann profitierst, wenn du während der Schule kaum etwas verdienst.

Lohnt sich das Absetzen der Meisterschule?

Ganz klar: ja. Eine Meisterausbildung schlägt je nach Gewerk mit 5.000 bis über 10.000 Euro zu Buche – Lehrgangsgebühren, Prüfung, Meisterstück und Material zusammengerechnet. Einen erheblichen Teil dieser Summe holst du dir über deine Steuererklärung zurück, weil das Finanzamt die Meisterschule als berufliche Fortbildung einstuft.

Fortbildungskosten zählen zu den Werbungskosten nach § 9 EStG – das sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung deiner Einnahmen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche.

Fortbildung statt Erstausbildung – der entscheidende Unterschied

Für die steuerliche Behandlung ist eine Frage zentral: Hast du vorher schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium absolviert? Bei der Meisterschule ist das praktisch immer der Fall, denn der Meistertitel setzt eine abgeschlossene Gesellen- oder Berufsausbildung voraus. Damit gilt der Meisterkurs als Zweitausbildung beziehungsweise Fortbildung.

Das ist bares Geld wert: Fortbildungskosten kannst du unbegrenzt als Werbungskosten absetzen. Nur eine reine Erstausbildung wäre auf 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben gedeckelt – und Sonderausgaben verpuffen in Jahren ohne Einkommen. Bei dir als angehendem Meister gilt diese Grenze nicht, du setzt jeden Euro in voller Höhe an.

Verwechsle Fortbildung nicht mit Erstausbildung. Nur weil du schon eine Lehre abgeschlossen hast, zählt der Meister als Fortbildung – ohne den 6.000-Euro-Deckel und mit der Möglichkeit, Verluste in spätere Jahre vorzutragen.

Diese Kosten der Meisterschule kannst du absetzen

Absetzbar sind nicht nur die reinen Kursgebühren, sondern fast alle Ausgaben rund um deine Meisterausbildung. Dazu gehören typischerweise:

  • Lehrgangs- und Kursgebühren der Meisterschule
  • Prüfungsgebühren bei der Handwerkskammer oder IHK
  • Kosten für das Meisterstück inklusive Material
  • Fachliteratur, Fachbücher und Lernsoftware
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Taschenrechner oder Werkzeug
  • Fahrtkosten zur Meisterschule
  • Verpflegungsmehraufwand bei längerer Abwesenheit
  • Übernachtungskosten bei auswärtigen Lehrgängen
  • Zinsen für ein Aufstiegs-BAföG-Darlehen

Viele weitere absetzbare Posten findest du in unserem Ratgeber „Absetzen von A bis Z". Wichtig ist in allen Fällen: Bewahre jede Rechnung und jeden Zahlungsbeleg auf, denn das Finanzamt erkennt nur nachgewiesene Kosten an.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Die Lehrgangsgebühren sind in der Regel der größte Posten und in voller Höhe absetzbar. Dasselbe gilt für die Prüfungsgebühren, die du an deine Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zahlst – sowohl für die fachpraktische und fachtheoretische Prüfung als auch für die Teile Betriebswirtschaft und Berufspädagogik.

Auch die Kosten für dein Meisterstück zählen dazu, einschließlich des dafür gekauften Materials. Hebe hier besonders sorgfältig alle Belege auf, weil gerade beim Meisterstück oft größere Materialeinkäufe zusammenkommen, die das Finanzamt im Zweifel nachvollziehen will.

Fahrtkosten zur Meisterschule – neu ab 2026

Bei den Fahrten zur Meisterschule kommt es darauf an, wie du den Kurs besuchst. Absolvierst du eine Vollzeit-Meisterschule, wird sie steuerlich wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt: Du setzt die Entfernungspauschale nur für die einfache Strecke an. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese einheitlich mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer – die frühere Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer ist mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfallen.

Besuchst du den Meisterkurs dagegen berufsbegleitend in Teilzeit neben deinem Job, gelten die Fahrten als Reisekosten. Dann kannst du 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg ansetzen – also die doppelte Strecke. Diese Variante ist oft günstiger, weil du beide Wege rechnen darfst.

Notiere dir von Anfang an für jeden Schultag das Datum und die gefahrenen Kilometer. Bei einem zweijährigen Lehrgang summieren sich die Fahrten zu einem dicken Betrag – ohne saubere Aufstellung verschenkst du am Jahresende leicht mehrere Hundert Euro.

Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung

Bist du wegen der Meisterschule länger von zu Hause weg, steht dir zusätzlich der Verpflegungsmehraufwand zu: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei voller Abwesenheit von 24 Stunden. Bei Vollzeitkursen, die wie eine erste Tätigkeitsstätte behandelt werden, gelten allerdings besondere Einschränkungen – hier zählt die Verpflegungspauschale nur in den ersten drei Monaten.

Findet die Meisterschule weiter entfernt statt und musst du vor Ort übernachten, kannst du auch die Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe geltend machen. Sammle dafür Hotelrechnungen oder den Mietvertrag einer Zweitunterkunft.

Fachliteratur, Arbeitsmittel und Computer

Rund um den Meister fallen oft Anschaffungen an, die du ebenfalls absetzen kannst. Fachbücher, Gesetzestexte und Lernsoftware gehören dazu, genauso wie ein Laptop oder ein Tablet, das du fürs Lernen nutzt. Liegt der Kaufpreis eines Arbeitsmittels über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, schreibst du es über die Nutzungsdauer ab; darunter ziehst du es sofort in voller Höhe ab.

Auch typisches Werkzeug, das du für den praktischen Teil deiner Ausbildung brauchst, ist absetzbar. Nutzt du einen Gegenstand sowohl beruflich als auch privat, teilst du die Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil auf und setzt nur den beruflichen Teil an.

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) und die Steuer

Viele Meisterschüler finanzieren ihre Ausbildung über das Aufstiegs-BAföG, früher Meister-BAföG genannt. Steuerlich ist hier eine Regel besonders wichtig: Der Zuschussanteil, den du nicht zurückzahlen musst, ist steuerfrei – und genau deshalb mindert er die absetzbaren Kosten. Du darfst nur den Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ansetzen, den du selbst getragen hast.

Den als Darlehen ausgezahlten Anteil musst du dagegen nicht von den Werbungskosten abziehen, denn das Darlehen zahlst du ja zurück. Später kannst du sogar die Zinsen auf dieses Darlehen als Werbungskosten absetzen – nur die Tilgung selbst zählt nicht. Alle Details zur Förderung findest du beim offiziellen Portal aufstiegs-bafoeg.de des Bundes.

Ziehe den steuerfreien Zuschussanteil deines Aufstiegs-BAföG immer von den geförderten Kosten ab, bevor du sie einträgst. Wer den vollen Rechnungsbetrag ansetzt, obwohl die Hälfte vom Staat bezuschusst wurde, riskiert eine Korrektur und im schlimmsten Fall den Vorwurf falscher Angaben.

Vorweggenommene Werbungskosten und Verlustvortrag

Was, wenn du während der Vollzeit-Meisterschule kaum oder gar kein Einkommen hast? Auch dann gehen deine Kosten nicht verloren. Du gibst sie als vorweggenommene Werbungskosten an, weil sie deinen späteren höheren Verdienst als Meister vorbereiten.

Übersteigen deine Werbungskosten dein Einkommen, entsteht ein Verlust, den das Finanzamt feststellt und in spätere Jahre vorträgt. Sobald du dann wieder verdienst, verrechnest du diesen Verlustvortrag mit deinem Einkommen und sparst genau dann Steuern, wenn du wieder welche zahlst. Wichtig ist nur, dass du für jedes betroffene Jahr eine Steuererklärung abgibst.

Gib auch für die Jahre ohne nennenswertes Einkommen unbedingt eine Steuererklärung mit deinen Meisterkosten ab und beantrage die Feststellung des Verlustvortrags. So sicherst du dir die Steuerersparnis für das erste gute Meisterjahr.

Welche Nachweise das Finanzamt sehen will

Damit deine Meisterschule anerkannt wird, solltest du folgende Unterlagen bereithalten: Rechnungen und Zahlungsbelege für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Quittungen für Material und Arbeitsmittel, deinen Bescheid über das Aufstiegs-BAföG sowie eine Aufstellung deiner Fahrten.

Du musst diese Belege nicht automatisch mitschicken, solltest sie aber auf Nachfrage vorlegen können. Lege dir am besten von Beginn der Meisterschule an einen Ordner an – das erspart dir am Jahresende stundenlanges Suchen und macht die Steuererklärung deutlich schneller.

Wo trägst du die Kosten ein?

Als Arbeitnehmer trägst du die Kosten der Meisterschule in der Anlage N bei den Werbungskosten unter „Fortbildungskosten" ein. Fahrt- und Reisekosten gehören in dieselbe Anlage in die entsprechenden Felder. Am einfachsten erledigst du das elektronisch über ELSTER, das offizielle Portal der Finanzverwaltung.

Beachte dabei den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro: Bis zu dieser Höhe werden Werbungskosten ohnehin pauschal berücksichtigt. Da die Meisterkosten diese Grenze meist deutlich übersteigen, wirkt sich bei dir aber praktisch jeder zusätzliche Euro steuermindernd aus.

Meisterschule für angehende Selbstständige

Planst du, dich mit deinem Meistertitel selbstständig zu machen? Dann kannst du die Ausbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben behandeln, sobald ein klarer Zusammenhang zur geplanten Selbstständigkeit besteht. Auch hier gilt: Der Zuschussanteil des Aufstiegs-BAföG mindert die abziehbaren Kosten.

Ob Werbungskosten oder Betriebsausgaben – die Grundregel bleibt gleich: Die Meisterschule muss beruflich beziehungsweise betrieblich veranlasst sein. Bei einem angehenden Handwerksmeister ist dieser Bezug so eindeutig, dass das Finanzamt hier in aller Regel keine Probleme macht.

Rechenbeispiel

Vollzeit-Meisterschule, Lehrgang und Prüfung 7.000 €, davon 50 % Aufstiegs-BAföG-Zuschuss; Meisterstück, Fachliteratur und 40 Schultage à 30 km einfache Strecke

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren7.000 €
Material Meisterstück + Fachliteratur1.600 €
Fahrtkosten (40 x 30 km x 0,38 €)456 €
abzgl. steuerfreier BAföG-Zuschuss-3.500 €
Absetzbare Werbungskosten gesamt5.556 €

vereinfacht

TippSammle ab dem ersten Schultag konsequent jeden Beleg und gib auch in einkommensschwachen Jahren eine Steuererklärung mit Verlustfeststellung ab. So baust du dir einen Verlustvortrag auf, der dir im ersten gut verdienenden Meisterjahr eine spürbare Steuererstattung bringt – häufig mehrere Tausend Euro.

Häufige Fragen

Kann ich die Meisterschule in voller Höhe absetzen?

Ja. Da der Meister eine berufliche Fortbildung nach abgeschlossener Erstausbildung ist, zählen die Kosten als Werbungskosten ohne Höchstbetrag. Anders als bei einer Erstausbildung gibt es keine Deckelung auf 6.000 Euro.

Wie wirkt sich das Aufstiegs-BAföG steuerlich aus?

Der steuerfreie Zuschussanteil mindert die absetzbaren Lehrgangs- und Prüfungsgebühren – du darfst nur den selbst getragenen Teil ansetzen. Der Darlehensanteil mindert die Kosten nicht, und später sind die Zinsen auf das Darlehen sogar zusätzlich absetzbar.

Welche Fahrtkosten kann ich 2026 ansetzen?

Bei einer Vollzeit-Meisterschule gilt die Entfernungspauschale von einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke. Besuchst du den Kurs berufsbegleitend in Teilzeit, rechnest du 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg.

Was bringt mir das Absetzen, wenn ich kaum Einkommen habe?

Dann gibst du die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten an. Das Finanzamt stellt einen Verlustvortrag fest, den du mit dem Einkommen späterer Jahre verrechnest. So sparst du Steuern, sobald du als Meister wieder verdienst.

Wo trage ich die Meisterschule in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer trägst du die Kosten in der Anlage N bei den Fortbildungskosten ein, Fahrt- und Reisekosten in die entsprechenden Felder. Am einfachsten geht das über ELSTER. Angehende Selbstständige setzen die Kosten als Betriebsausgaben an.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 18. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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