Welche Pflegeversicherung du absetzen kannst
Wenn von „Pflegeversicherung von der Steuer absetzen“ die Rede ist, sind eigentlich drei verschiedene Dinge gemeint, die das Finanzamt unterschiedlich behandelt. Erstens die gesetzliche soziale Pflegeversicherung, die du als Pflichtbeitrag über deine Krankenkasse zahlst. Zweitens die private Pflegepflichtversicherung, die privat Krankenversicherte abschließen müssen. Und drittens freiwillige private Pflegezusatzversicherungen wie eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung.
Die ersten beiden gehören zur sogenannten Basisabsicherung und sind besonders attraktiv: Sie sind ohne betragsmäßige Obergrenze als Sonderausgaben abziehbar. Die freiwillige Zusatzversicherung dagegen fällt unter die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und ist nur im Rahmen eines Höchstbetrags absetzbar. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel, um zu verstehen, was bei dir wirklich Steuern spart.
Gesetzliche Pflegeversicherung: voll absetzbar
Die Beiträge zur gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung kannst du seit 2010 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz. Der Gesetzgeber stuft diese Beiträge als unverzichtbar für ein „sozialhilfegleiches Versorgungsniveau“ ein – deshalb gibt es hier keine Deckelung.
Als Arbeitnehmer zahlst du deinen Anteil automatisch über die Lohnabrechnung, der Arbeitgeber führt ihn ab. Diese Daten meldet deine Krankenkasse elektronisch ans Finanzamt, sodass sie in der Steuererklärung meist schon vorausgefüllt sind. Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen ihren vollen Beitrag selbst – und können ihn ebenfalls komplett absetzen.
Private Pflegepflichtversicherung: ebenfalls voll absetzbar
Bist du privat krankenversichert, bist du gesetzlich verpflichtet, auch eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflichtbeiträge stehen der gesetzlichen Pflegeversicherung steuerlich gleich: Sie sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar, ganz ohne Höchstbetrag.
Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um den Pflichtteil handelt. Auf deiner Beitragsbescheinigung weist der Versicherer den absetzbaren Anteil gesondert aus. Genau dieser Wert zählt zur Basisabsicherung. Aufschläge für Komfortleistungen oder zusätzliche private Bausteine sind dagegen separat zu betrachten.
Verwechsle die Pflegepflichtversicherung nicht mit einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung. Nur der Pflichtteil ist unbegrenzt absetzbar – die Zusatzversicherung fällt unter den begrenzten Höchstbetrag und bringt steuerlich oft gar nichts mehr, weil dieser meist schon ausgeschöpft ist.
Private Pflegezusatzversicherung: meist nur begrenzt absetzbar
Hast du zusätzlich eine private Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung abgeschlossen, um die bekannte Versorgungslücke zu schließen, gehören diese Beiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3a EStG. Sie sind grundsätzlich absetzbar – aber nur innerhalb eines Höchstbetrags, den du dir mit vielen anderen Versicherungen teilst.
In diesen Topf fallen zum Beispiel auch deine Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherung. Weil schon deine normale Krankenversicherung diesen Höchstbetrag in aller Regel komplett aufbraucht, wirkt sich eine zusätzliche Pflegevorsorge steuerlich häufig gar nicht mehr aus. Trotzdem solltest du sie eintragen – das Finanzamt prüft automatisch, ob noch Spielraum besteht.
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 2.800 € pro Person, wenn du deine Krankenversicherung vollständig selbst bezahlst – etwa als Selbstständiger. Bekommst du einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung oder Beihilfe, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Beamter, sinkt der Betrag auf 1.900 €. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren addieren sich die jeweiligen Höchstbeträge.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst werden deine Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt. Übersteigen diese bereits den Höchstbetrag – was fast immer der Fall ist –, bleibt für die freiwillige Pflegezusatzversicherung kein Platz mehr. Die Basisbeiträge selbst bleiben aber trotzdem voll abziehbar, der Höchstbetrag begrenzt sie nicht.
Trag deine Zusatzversicherungen trotzdem immer ein, auch wenn du vermutest, dass der Höchstbetrag schon voll ist. Das Finanzamt rechnet automatisch die für dich günstigste Variante aus – verschenken kannst du nichts, vergessen aber schon.
So funktioniert der Sonderausgabenabzug in der Reihenfolge
Der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen läuft in Stufen ab. Zunächst zieht das Finanzamt die Beiträge zur Basiskranken- und zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe ab. Danach prüft es, ob der Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 € noch nicht ausgeschöpft ist und ob darin weitere Versicherungen Platz finden.
Zusätzlich führt das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die heutige Rechtslage mit einer älteren, früher geltenden Berechnung und wendet automatisch das für dich bessere Ergebnis an. Du musst dafür nichts tun – wichtig ist nur, dass du alle Beiträge vollständig angibst.
Beiträge für Kinder und Ehepartner
Du kannst auch Pflegeversicherungsbeiträge absetzen, die du für andere übernimmst. Zahlst du im Rahmen der Unterhaltspflicht die Beiträge deines Kindes, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst, lassen sich dessen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei dir berücksichtigen.
Bei zusammenveranlagten Ehepartnern werden ohnehin alle Beiträge in einer gemeinsamen Erklärung erfasst. Lebst du in einer Ehe mit getrennter Veranlagung oder unterstützt eine andere unterhaltsberechtigte Person, gelten besondere Regeln – hier lohnt im Zweifel ein Blick in die offiziellen Hinweise oder die Rückfrage bei deinem zuständigen Finanzamt, das du über unsere Finanzamt-Suche findest.
Wo du die Beiträge einträgst: Anlage Vorsorgeaufwand
Sämtliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung. Die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung trägst du in den dafür vorgesehenen Zeilen zu den Pflegeversicherungsbeiträgen ein, freiwillige Zusatzversicherungen kommen in den Bereich der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Am einfachsten geht das in ELSTER, dem offiziellen Online-Portal der Finanzverwaltung. Dort sind viele Werte dank der elektronischen Meldung deiner Versicherung bereits vorausgefüllt. Prüfe diese Angaben aber trotzdem mit deiner Beitragsbescheinigung – Übertragungsfehler sind selten, aber möglich.
Die Beiträge gehören in das Jahr, in dem du sie tatsächlich gezahlt hast (Abflussprinzip). Eine Vorauszahlung von Beiträgen ist nur sehr begrenzt anrechenbar – plane größere Zahlungen also nicht allein aus steuerlichen Gründen ans Jahresende.
Welche Nachweise du brauchst
Als Beleg dient deine Beitragsbescheinigung des Versicherers oder der Krankenkasse, die du in der Regel zu Jahresbeginn erhältst. Sie weist genau aus, welcher Anteil deiner Beiträge auf die abziehbare Basisabsicherung entfällt. Bei Arbeitnehmern findest du die wichtigsten Werte zusätzlich auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Belege musst du der Steuererklärung heute nicht mehr unaufgefordert beilegen. Bewahre sie aber auf, denn das Finanzamt kann sie im Rahmen der Prüfung anfordern. Eine geordnete Ablage erspart dir später lästiges Suchen.
Pflegeversicherungsbeiträge sind nicht gleich Pflegekosten
Verwechsle das Absetzen der Pflegeversicherungsbeiträge nicht mit dem Absetzen tatsächlicher Pflegekosten. Beiträge zur Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Kosten, die dir oder einem Angehörigen durch eine konkrete Pflegebedürftigkeit entstehen – etwa für ein Pflegeheim oder einen ambulanten Dienst –, zählen dagegen zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden ganz anders berechnet.
Pflegst du einen nahen Angehörigen unentgeltlich, kommt zudem der Pflege-Pauschbetrag in Betracht. Diese Posten stehen unabhängig nebeneinander: Du kannst sowohl deine eigenen Pflegeversicherungsbeiträge als auch – falls zutreffend – Pflegekosten oder den Pauschbetrag geltend machen.
Wenn du selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig ist, prüfe neben den Beiträgen unbedingt die außergewöhnlichen Belastungen und den Pflege-Pauschbetrag. Hier steckt oft deutlich mehr Steuerersparnis als in den reinen Versicherungsbeiträgen.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Der häufigste Fehler ist, die freiwillige Pflegezusatzversicherung gar nicht erst anzugeben, weil man den Höchstbetrag für ausgeschöpft hält. Das Finanzamt rechnet automatisch – wer nichts einträgt, verschenkt im Zweifel bares Geld. Ein zweiter Klassiker ist, den falschen Beitragsanteil anzusetzen, etwa den vollen Krankenversicherungsbeitrag statt nur den Basisanteil.
Achte außerdem darauf, von der Krankenkasse bezuschusste oder erstattete Beiträge korrekt zu mindern. Erstattungen reduzieren deine abziehbaren Beiträge in dem Jahr, in dem du sie erhältst. Weitere kurze Antworten zu einzelnen Posten findest du in unserem Ratgeber „Absetzen von A bis Z“.
Angestellter, gesetzlich versichert, mit zusätzlicher privater Pflegetagegeldversicherung
| Höchstbetrag sonstige Vorsorgeaufwendungen | 1.900 € |
| Bereits durch Basis-Krankenversicherung verbraucht | 1.900 € |
| Beitrag private Pflegezusatzversicherung | 360 € |
| Zusätzlich absetzbar aus der Zusatzversicherung | 0 € |
vereinfacht – die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bleibt davon unberührt und ist voll abziehbar
TippLass dich nicht von der Komplexität abschrecken: Trag einfach alle Werte deiner Beitragsbescheinigung vollständig in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch und setzt die für dich beste Variante an – du musst nur darauf achten, nichts zu vergessen.
Häufige Fragen
Kann ich die gesetzliche Pflegeversicherung voll absetzen?
Ja. Beiträge zur gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung sind seit 2010 ohne Höchstbetrag zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar, weil sie zur steuerlich begünstigten Basisabsicherung gehören.
Ist die private Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, der Pflichtteil deiner privaten Pflegepflichtversicherung ist wie die gesetzliche Pflegeversicherung in voller Höhe absetzbar. Den maßgeblichen Anteil weist deine Beitragsbescheinigung gesondert aus.
Bringt eine private Pflegezusatzversicherung steuerlich etwas?
Sie zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit einem Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro. Da dieser meist schon von der Krankenversicherung ausgeschöpft ist, wirkt sie sich steuerlich oft nicht mehr aus – eintragen solltest du sie trotzdem.
Wo trage ich die Pflegeversicherungsbeiträge ein?
Alle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung. Über ELSTER sind viele Werte bereits durch die elektronische Meldung deiner Versicherung vorausgefüllt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegebeiträgen und Pflegekosten?
Pflegeversicherungsbeiträge sind Sonderausgaben. Tatsächliche Kosten durch eine Pflegebedürftigkeit, etwa für ein Pflegeheim, zählen dagegen zu den außergewöhnlichen Belastungen und werden separat berechnet.