Ist Physiotherapie überhaupt steuerlich absetzbar?
Ja. Kosten für Physiotherapie, Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Lymphdrainage gehören zu den klassischen Krankheitskosten. Und Krankheitskosten erkennt das Finanzamt grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung an – also als Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen, weil du krank bist oder die Folgen einer Krankheit lindern willst.
Wichtig ist die Abgrenzung: Absetzbar ist nur der Teil, den du selbst trägst. Was deine gesetzliche oder private Krankenkasse erstattet, zählt natürlich nicht. Interessant sind also vor allem deine Zuzahlungen – bei gesetzlich Versicherten meist 10 Euro je Verordnung plus 10 Prozent je Behandlung – und alles, was die Kasse gar nicht übernimmt.
Was bedeutet "außergewöhnliche Belastung"?
Außergewöhnliche Belastungen sind in § 33 Einkommensteuergesetz geregelt. Damit Ausgaben darunterfallen, müssen sie dir zwangsläufig entstehen – du kannst dich ihnen also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Bei einer ärztlich verordneten Physiotherapie ist genau das der Fall: Du gehst nicht zum Vergnügen hin, sondern um wieder gesund zu werden.
Der Haken: Nicht jeder Euro wirkt sich sofort steuermindernd aus. Das Finanzamt zieht zuerst deine sogenannte zumutbare Belastung ab – dazu gleich mehr. Erst was darüber liegt, senkt deine Steuer. Den genauen Gesetzestext kannst du bei gesetze-im-internet.de nachlesen.
Die wichtigste Voraussetzung: die ärztliche Verordnung
Damit das Finanzamt mitspielt, brauchst du einen Nachweis, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. In der Praxis heißt das: eine ärztliche Verordnung – das klassische Rezept, mit dem du ohnehin in die Physiopraxis gehst. Ohne diese Verordnung sieht das Finanzamt die Krankengymnastik schnell als reine Wellnessmaßnahme und streicht den Abzug.
Achte außerdem darauf, dass deine Praxis zugelassen ist. Bei einer regulären, von Arzt oder Ärztin verordneten Behandlung in einer kassenzugelassenen Physiopraxis ist das selbstverständlich gegeben. Bei chronischen Erkrankungen musst du die Verordnung übrigens nicht jedes Jahr neu beibringen – einmal nachgewiesen reicht in der Regel.
Hebe das Rezept unbedingt auf. Eine nachträglich ausgestellte Bescheinigung erkennt das Finanzamt oft nicht an – die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn vorliegen.
Vorsicht bei Wellness, Prävention und IGeL
Massagen im Spa, ein Präventionskurs zur allgemeinen Gesundheitsförderung oder selbst gebuchte Behandlungen ohne Diagnose sind keine außergewöhnliche Belastung. Hier fehlt die medizinische Notwendigkeit, und ohne Verordnung erkennt das Finanzamt nichts an.
Bei Maßnahmen, deren Heilcharakter nicht eindeutig ist – etwa bestimmten Bädern, Massagen oder Kuren – verlangt das Finanzamt sogar ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, und zwar ebenfalls vor Beginn der Behandlung (§ 64 EStDV). Bei normaler verordneter Krankengymnastik genügt dagegen das Rezept deines behandelnden Arztes.
Die zumutbare Belastung: dein Eigenanteil
Jetzt zum entscheidenden Punkt, an dem viele scheitern. Das Finanzamt erwartet, dass du einen Teil der Krankheitskosten aus eigener Tasche trägst. Dieser Eigenanteil heißt zumutbare Belastung und richtet sich nach deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder. Nur was über dieser Grenze liegt, mindert deine Steuer.
Die Prozentsätze sind gestaffelt – für 2026 gelten sie unverändert. Berechnet wird stufenweise: Jeder Einkommensteil wird mit dem für ihn passenden Prozentsatz belastet.
- Ohne Kinder, Grundtarif: 5 % (bis 15.340 €), 6 % (bis 51.130 €), 7 % (darüber)
- Ohne Kinder, Splitting (verheiratet): 4 % / 5 % / 6 %
- Ein bis zwei Kinder: 2 % / 3 % / 4 %
- Ab drei Kindern: 1 % / 1 % / 2 %
Klingt kompliziert, ist es im Alltag aber nicht: Du trägst einfach deine Kosten ein, das Finanzamt rechnet die zumutbare Belastung automatisch ab. Du musst die Grenze also nicht selbst ausrechnen – aber du solltest sie kennen, um einzuschätzen, ob sich das Sammeln lohnt.
Bündle alle Krankheitskosten eines Jahres in derselben Steuererklärung: Brille, Zahnersatz, Zuzahlungen, Medikamente, Fahrten zur Praxis. Erst die Summe knackt die zumutbare Belastung – einzeln bleibt die Physiotherapie oft darunter.
Welche Kosten du genau ansetzen kannst
Absetzbar ist alles, was du tatsächlich selbst zahlst und nicht erstattet bekommst. Dazu gehören die gesetzliche Zuzahlung je Verordnung und Behandlung, voll selbst getragene Behandlungen ohne Kassenleistung sowie Eigenanteile bei der privaten Krankenversicherung.
Oft vergessen: die Fahrtkosten zur Physiotherapie. Auch sie zählen als Krankheitskosten. Bei Fahrten mit dem eigenen Auto setzt du pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer an, bei Bus und Bahn die tatsächlichen Ticketkosten. Bei regelmäßiger Behandlung über mehrere Wochen kommt da einiges zusammen.
Belege sammeln: Rezept, Rechnung, Quittung
Ohne Nachweise läuft nichts. Hebe deshalb sorgfältig auf: die ärztliche Verordnung, die Rechnung oder Quittung der Praxis und – falls du sie hast – die Erstattungsabrechnung deiner Krankenkasse, damit klar ist, welchen Anteil du selbst getragen hast. Für die Fahrten reicht eine einfache Aufstellung mit Datum, Ziel und Kilometern.
Du musst die Belege nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen. Seit der Belegvorhaltepflicht gilt: Du legst sie nur vor, wenn das Finanzamt nachfragt. Aufbewahren solltest du sie trotzdem, mindestens bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist.
Reine Quittungen ohne erkennbare Leistung reichen nicht. Aus deinen Belegen muss hervorgehen, was behandelt wurde – sonst kann das Finanzamt die medizinische Notwendigkeit nicht prüfen.
Wo trägst du die Physiotherapie ein?
Krankheitskosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen deiner Steuererklärung. In ELSTER oder in deinem Steuerprogramm trägst du dort die Summe deiner selbst getragenen Krankheitskosten ein – Physiotherapie, Zuzahlungen, Fahrten und alle übrigen Gesundheitskosten zusammengefasst.
Die zumutbare Belastung berechnet das Finanzamt selbst. Ab 2026 ist die entsprechende Tabelle direkt im Onlineformular hinterlegt, sodass du sofort siehst, welcher Anteil sich auswirkt. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du über unsere Finanzamt-Suche.
So holst du das Maximum heraus
Weil die zumutbare Belastung die größte Hürde ist, lohnt sich etwas Planung. Wenn du absehen kannst, dass in einem Jahr viele Gesundheitskosten anfallen – etwa eine Reha plus Zahnersatz plus Brille –, versuche, planbare Ausgaben in dasselbe Kalenderjahr zu legen. So überspringst du die Grenze in einem Jahr deutlich, statt in zwei Jahren jeweils darunter zu bleiben.
Weitere Anregungen, was alles als außergewöhnliche Belastung zählt, findest du in unserem Ratgeber-Bereich Absetzen A–Z. Dort behandeln wir auch verwandte Themen wie Brille, Zahnersatz und Fahrtkosten zum Arzt.
Häufige Fehler, die du vermeiden solltest
Der Klassiker: Behandlung ohne Verordnung. Wer aus eigenem Antrieb zur Massage geht, bekommt nichts anerkannt. Zweiter Fehler: nur die Physiotherapie eintragen und alle anderen Gesundheitskosten vergessen – dadurch bleibt die Summe unter der zumutbaren Belastung. Dritter Fehler: Belege wegwerfen. Ohne Nachweis bei einer Rückfrage streicht das Finanzamt den Abzug.
Wenn du diese drei Punkte beachtest – Verordnung sichern, alles bündeln, Belege aufheben –, ist Physiotherapie steuerlich gut zu handhaben und kann am Jahresende einen spürbaren Unterschied machen.
Single ohne Kinder, Gesamtbetrag der Einkünfte 40.000 €, im Jahr 900 € selbst getragene Krankheitskosten (Physiotherapie, Zuzahlungen, Fahrten, Brille)
| Selbst getragene Krankheitskosten | 900 € |
| Zumutbare Belastung (5 % auf 15.340 € + 6 % auf 24.660 €) | ca. 2.247 € |
| Steuerlich abziehbar | 0 € (Kosten unter der Grenze) |
Stark vereinfacht. Erst wenn deine gesamten Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen, wirkt sich der Mehrbetrag aus – deshalb lohnt das Bündeln aller Gesundheitskosten in einem Jahr.
TippLege eine einfache Jahresmappe (digital oder Papier) für alle Gesundheitskosten an: Rezepte, Praxisrechnungen, Apothekenquittungen und eine Fahrtenliste zur Physiotherapie. Am Jahresende addierst du alles auf einen Blick – so übersiehst du nichts und knackst die zumutbare Belastung leichter.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Physiotherapie zwingend eine ärztliche Verordnung?
Ja. Ohne ärztliche Verordnung (Rezept) erkennt das Finanzamt die Behandlung in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung an, weil die medizinische Notwendigkeit fehlt. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn vorliegen.
Kann ich auch die Zuzahlung absetzen, die meine Krankenkasse nicht erstattet?
Genau die ist der absetzbare Teil. Du setzt nur den Anteil an, den du selbst trägst – also Zuzahlungen, Eigenanteile und nicht erstattete Behandlungen. Was die Kasse übernimmt, zählt nicht.
Was ist die zumutbare Belastung?
Das ist der Eigenanteil, den du je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl selbst tragen musst (zwischen 1 und 7 Prozent deiner Einkünfte). Nur Krankheitskosten über dieser Grenze mindern deine Steuer. Das Finanzamt rechnet sie automatisch ab.
Sind die Fahrtkosten zur Physiotherapie absetzbar?
Ja, Fahrten zur verordneten Behandlung zählen zu den Krankheitskosten. Mit dem eigenen Auto setzt du 0,30 Euro je Kilometer an, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Ticketkosten.
Wo trage ich die Physiotherapie in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Dort trägst du die Summe deiner selbst getragenen Krankheitskosten ein. Über ELSTER oder ein Steuerprogramm geht das online; die zumutbare Belastung wird automatisch berücksichtigt.