Reinigung von Berufskleidung von der Steuer absetzen: Pauschalen & Belege

Berufskleidung muss oft gereinigt werden, was mit Kosten verbunden ist. Diese Ausgaben kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wir zeigen dir, worauf du achten musst und wie du die Kosten korrekt in der Steuererklärung angibst.

Was gilt als Berufskleidung?

Bevor du die Reinigungskosten von der Steuer absetzen kannst, muss geklärt werden, was genau als Berufskleidung gilt. Berufskleidung ist Kleidung, die ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und deren private Nutzung ausgeschlossen ist.

Typische Beispiele sind Uniformen, Schutzanzüge oder Kittel. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie im Alltag nicht getragen werden können. Freizeitkleidung, die auch zur Arbeit getragen wird, fällt nicht darunter.

  • Uniformen
  • Schutzkleidung
  • Kittel

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Um die Reinigungskosten steuerlich geltend zu machen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kleidung muss beruflichen Zwecken dienen und die Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden können.

Zudem dürfen die Ausgaben nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet worden sein. Solltest du die Kleidung selbst reinigen, kannst du Pauschalen ansetzen, für die jedoch ebenfalls Nachweise erforderlich sind.

  • Ausschließlich berufliche Nutzung
  • Nachweis der Kosten
  • Keine Erstattung durch den Arbeitgeber

Nachweise für die Reinigungskosten

Für die Anerkennung der Ausgaben durch das Finanzamt sind Nachweise unerlässlich. Dazu gehören Rechnungen von Reinigungen oder Waschmittelquittungen bei eigener Reinigung.

Auf den Belegen sollten Datum, Art der Reinigung und die Kosten deutlich erkennbar sein. Bewahre diese Dokumente gut auf, denn das Finanzamt kann sie bei der Prüfung der Steuererklärung anfordern.

Reinigst du deine Berufskleidung selbst, kannst du die Waschkosten als Pauschale ansetzen. Hebe Belege wie Waschmittelquittungen auf und achte darauf, dass die geschätzten Kosten nachvollziehbar und schlüssig zu deinem Beruf passen.

Kosten in der Steuererklärung eintragen

Die entstandenen Kosten für die Reinigung der Berufskleidung trägst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ein. Sie gehören in die Anlage N, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen ist.

Dabei ist es wichtig, die Beträge genau zu beziffern und die entsprechenden Belege bereitzuhalten. Achte darauf, die Kosten korrekt zuzuordnen, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Höchstbeträge und Pauschalen

Für die Reinigung von Berufskleidung gibt es keine festen Höchstbeträge, die abgesetzt werden können. Allerdings solltest du darauf achten, dass die Beträge realistisch sind und zu deinem Beruf passen.

Bei der Reinigung zu Hause kannst du Pauschalen ansetzen, deren Höhe sich nach den tatsächlichen Waschkosten richtet. Diese Pauschalen müssen nachvollziehbar und schlüssig sein.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler ist, dass Kleidung als Berufskleidung deklariert wird, die auch privat genutzt werden kann. Dies führt oft zu Ablehnungen durch das Finanzamt.

Setze nur echte Berufskleidung an, deren private Nutzung ausgeschlossen ist - also Uniform, Kittel oder Schutzkleidung. Freizeitkleidung, die du auch zur Arbeit trägst, lehnt das Finanzamt ab.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen von Nachweisen oder unsaubere Belege. Achte darauf, alle Unterlagen vollständig und korrekt aufzubewahren, um Rückfragen zu vermeiden.

Beispiele für absetzbare Reinigungskosten

Ein Koch, der seine weiße Kochjacke regelmäßig reinigen lässt, kann diese Kosten absetzen. Dazu zählen sowohl die Reinigung in einer Wäscherei als auch die Kosten für spezielle Waschmittel.

Auch ein Handwerker, der seine Arbeitskleidung von einer professionellen Reinigung säubern lässt, kann diese Ausgaben steuerlich geltend machen.

Relevante Fristen beachten

Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Innerhalb dieser Frist müssen auch die Kosten für die Reinigung der Berufskleidung eingereicht werden.

Solltest du einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist meist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Plane ausreichend Zeit für das Sammeln der Belege ein.

TippBewahre alle Quittungen und Belege für die Reinigung deiner Berufskleidung gut auf. Sie dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sind bei etwaigen Rückfragen unerlässlich.

Häufige Fragen

Kann ich auch die Reinigung von normaler Kleidung absetzen?

Nein, die Reinigungskosten von Kleidung, die auch privat genutzt werden kann, sind nicht absetzbar.

Welche Nachweise benötige ich für die Steuererklärung?

Du benötigst Rechnungen von Reinigungen oder Quittungen für Waschmittel, wenn du die Kleidung selbst reinigst.

Gibt es einen Höchstbetrag für die absetzbaren Reinigungskosten?

Es gibt keinen festen Höchstbetrag, die Kosten sollten jedoch realistisch sein.

Kann ich Pauschalen für die eigene Reinigung ansetzen?

Ja, Pauschalen sind möglich, solange sie realistisch und nachvollziehbar sind.

Was passiert, wenn ich keine Nachweise einreiche?

Ohne Nachweise kann das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen und abziehen.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 1. Mai 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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