Reparaturen im Haushalt von der Steuer absetzen: So geht's

Tropfender Wasserhahn, klemmende Tür, defekte Heizung: Lässt du Reparaturen in deinem Haushalt von einem Handwerker erledigen, schenkt dir das Finanzamt bares Geld zurück. Bis zu 1.200 € im Jahr kannst du dir über die Steuererklärung sichern – wenn du ein paar einfache Regeln beachtest. Hier erfährst du, welche Reparaturen zählen, was du absetzen darfst und wie du es richtig einträgst.

Was bedeutet „Reparaturen im Haushalt absetzen"?

Wenn ein Handwerker bei dir zu Hause etwas repariert, renoviert oder modernisiert, gilt das steuerlich als Handwerkerleistung. Der Staat fördert diese Arbeiten nach § 35a Einkommensteuergesetz, um Schwarzarbeit einzudämmen. Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.

Das Besondere: Es handelt sich nicht um einen normalen Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, sondern um eine echte Steuerermäßigung. Der Betrag wird also nicht nur von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern Euro für Euro von der Steuer, die du am Ende zahlen müsstest. Das macht diesen Bonus für fast jeden interessant – egal, wie hoch dein Einkommen ist.

Begünstigt sind Reparaturen aller Art an deiner Wohnung, deinem Haus und sogar auf dem dazugehörigen Grundstück. Eine Übersicht aller absetzbaren Posten findest du in unserem Absetzen-A-Z-Ratgeber.

Welche Reparaturen sind begünstigt?

Die Bandbreite ist groß. Als Faustregel gilt: Jede handwerkliche Tätigkeit, die in deinem Haushalt erbracht wird und der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dient, zählt. Typische Beispiele sind:

  • Reparatur und Wartung von Heizung, Boiler oder Therme
  • Arbeiten an Elektroinstallationen, Sicherungen oder Lampen
  • Reparatur tropfender Wasserhähne, verstopfter Abflüsse und defekter Rohre
  • Streichen, Tapezieren und Verputzen von Wänden
  • Austausch oder Reparatur von Fenstern, Türen und Bodenbelägen
  • Reparatur von Haushaltsgeräten in deiner Wohnung (z. B. Waschmaschine)
  • Dach-, Fassaden- und Pflasterarbeiten

Auch wiederkehrende Prüfdienste wie der Schornsteinfeger oder Wartungsverträge fallen darunter. Gartennahe Arbeiten erklären wir dir genauer im Ratgeber zur Gartenarbeit.

Nur die Arbeitskosten zählen – das Material nicht

Das ist die wichtigste Regel überhaupt: Absetzbar sind ausschließlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Das Material, das der Handwerker verbaut – also die neue Fensterscheibe, das Rohr oder die Farbe – ist nicht begünstigt.

Deshalb ist es entscheidend, dass diese Posten auf der Rechnung klar getrennt ausgewiesen sind. Steht auf dem Beleg nur eine Gesamtsumme, erkennt das Finanzamt den Abzug nicht an. Bitte deinen Handwerker also immer darum, Lohn- und Materialanteil getrennt aufzuführen.

Verlangt der Betrieb nur einen Pauschalpreis ohne Aufschlüsselung, fällt der Steuerbonus komplett weg. Frag schon bei der Auftragsvergabe nach einer Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten.

Höchstbetrag: bis zu 1.200 € pro Jahr

Du kannst 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten absetzen, höchstens jedoch 1.200 € im Jahr. Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 €. Alles, was darüber hinausgeht, bringt im selben Jahr keinen weiteren Vorteil mehr.

Der Höchstbetrag gilt pro Haushalt – nicht pro Person. Ein verheiratetes Paar oder zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt teilen sich den Topf also. Liegen deine Rechnungen in einem Jahr deutlich über 6.000 €, lohnt es sich manchmal, größere Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Damit das Finanzamt mitspielt, müssen zwei formale Bedingungen erfüllt sein. Erstens brauchst du eine ordentliche Rechnung. Zweitens – und das wird oft vergessen – musst du den Betrag per Überweisung bezahlen. Barzahlung ist tabu, selbst wenn du eine Quittung hast.

Hintergrund ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit: Nur eine nachvollziehbare Banküberweisung beweist, dass das Geld tatsächlich beim Betrieb angekommen ist. Bewahre Rechnung und Kontoauszug gut auf. Du musst sie zwar meist nicht direkt mitschicken, aber das Finanzamt kann sie nachfordern.

Zahl niemals bar! Eine Barzahlung führt unweigerlich zur Streichung des Steuerbonus – auch dann, wenn du Rechnung und Quittung lückenlos vorlegen kannst.

Was zählt steuerlich als „Haushalt"?

Begünstigt sind Arbeiten, die in deinem Haushalt erbracht werden. Dazu gehört nicht nur die Wohnung selbst, sondern das gesamte Grundstück inklusive Garten, Zufahrt, Garage und Nebengebäuden. Sogar Arbeiten auf öffentlichem Grund vor deinem Haus – etwa der Anschluss ans Wasser- oder Stromnetz – können zählen, wenn sie deinem Haushalt dienen.

Dein Haushalt muss in Deutschland, der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Auch eine selbst genutzte Ferienwohnung innerhalb dieses Raums ist begünstigt. Reine Kapitalanlage-Immobilien, die du vermietest, fallen dagegen nicht unter § 35a – dort setzt du Reparaturen als Werbungskosten an.

Reparatur oder Neubau? Die entscheidende Grenze

Begünstigt sind nur Maßnahmen an bereits vorhandenem Wohnraum. Die erstmalige Herstellung – also ein Neubau oder eine Maßnahme, die neue Wohn- oder Nutzfläche schafft – ist ausgeschlossen.

Ein Beispiel: Reparierst oder erneuerst du dein altes Badezimmer, ist das begünstigt. Baust du dagegen einen Wintergarten an und vergrößerst so die Wohnfläche, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Bei Sanierungen und Modernisierungen im Bestand bist du dagegen fast immer auf der sicheren Seite.

Auch Handwerkerkosten, die in einer Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnung stecken, kannst du nutzen – lass dir vom Vermieter oder der Hausverwaltung eine Bescheinigung über deinen Anteil an den Arbeitskosten geben.

Auch als Mieter profitierst du

Du musst nicht Eigentümer sein, um Reparaturen abzusetzen. Auch als Mieter kannst du den Steuerbonus nutzen – und zwar für zwei Arten von Kosten: für Reparaturen, die du selbst in Auftrag gibst, und für deinen Anteil an den Handwerkerkosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

In vielen Abrechnungen sind Posten wie Wartung der Heizung, Schornsteinfeger oder Reparaturen im Treppenhaus enthalten. Dein Anteil an den darin enthaltenen Arbeitskosten ist absetzbar – sofern er gesondert ausgewiesen ist. Eine ähnliche Logik gilt auch für die Haushaltshilfe oder den Winterdienst.

Reparaturen mit anderen Leistungen kombinieren

Der Topf für Handwerkerleistungen (max. 1.200 €) ist von zwei weiteren Förderungen getrennt – du kannst sie also parallel nutzen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege oder Pflege gibt es zusätzlich 20 Prozent auf bis zu 20.000 € Arbeitskosten, also bis zu 4.000 €. Für einen Minijobber im Haushalt kommen nochmals bis zu 510 € obendrauf.

Wer geschickt plant, holt also weit mehr als 1.200 € heraus. Wichtig ist nur, die Posten richtig dem jeweiligen Topf zuzuordnen, damit jeder Höchstbetrag optimal genutzt wird.

So trägst du die Reparaturen in die Steuererklärung ein

Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen". Dort gibt es eine eigene Zeile für Handwerkerleistungen, in die du die reinen Arbeitskosten (nicht den Gesamtbetrag der Rechnung) einträgst. Das Finanzamt berechnet die 20 Prozent automatisch.

Am einfachsten geht das digital über ELSTER oder eine Steuersoftware. Die Anlage ist übersichtlich, und du musst die Belege in der Regel nicht mitschicken – nur auf Nachfrage. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche.

Sammle alle Handwerkerrechnungen eines Jahres in einem Ordner und markiere darauf jeweils den Arbeitskostenanteil. So hast du die Summe für die Steuererklärung in wenigen Minuten zusammen.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Der teuerste Fehler ist die Barzahlung. Direkt danach folgt die fehlende Aufschlüsselung der Rechnung. Ein dritter Klassiker: Steuerzahler tragen den vollen Rechnungsbetrag ein statt nur der Arbeitskosten – das fällt bei der Prüfung auf und führt zu Rückfragen.

Ebenfalls oft übersehen: Wer in einem Jahr schon den Höchstbetrag ausgeschöpft hat, verschenkt mit zusätzlichen Rechnungen Geld. Und schließlich vergessen viele die Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung – dabei steckt dort fast immer ein absetzbarer Betrag.

Wann sich das Verschieben von Rechnungen lohnt

Hast du in einem Jahr viele Reparaturen und überschreitest die 6.000-€-Grenze deutlich, bringt der überschüssige Teil keinen Vorteil. In solchen Fällen kann es sich lohnen, eine größere Maßnahme aufzuteilen oder den Zahlungszeitpunkt ins nächste Jahr zu verschieben – maßgeblich ist immer das Jahr, in dem du die Rechnung bezahlst.

Sprich das am besten frühzeitig mit deinem Handwerksbetrieb ab. Eine Schlussrechnung im Dezember oder erst im Januar kann darüber entscheiden, ob du den vollen Bonus zweimal oder nur einmal nutzt.

Kurz zusammengefasst

Reparaturen im Haushalt durch einen Handwerker bringen dir 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, bis zu 1.200 € im Jahr. Voraussetzung sind eine aufgeschlüsselte Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Material zählt nicht, Arbeit, Fahrt und Maschinen schon. Mit der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" trägst du alles in wenigen Schritten ein – und auch als Mieter holst du dir über die Nebenkostenabrechnung Geld zurück.

Rechenbeispiel

Heizungswartung, Elektroreparatur und Malerarbeiten in einem Jahr

Arbeitskosten laut Rechnungen3.500 €
davon absetzbar (20 %)700 €
Steuerersparnis700 €

vereinfacht; Materialkosten bleiben außen vor, Höchstbonus liegt bei 1.200 €

TippLege dir schon im Januar einen festen Ordner „Handwerker" an und hefte jede Rechnung samt Überweisungsbeleg sofort ab. So vergisst du am Jahresende keinen Posten und hast die Arbeitskosten für die Steuererklärung sofort griffbereit.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für Reparaturen im Haushalt absetzen?

Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerermäßigung zurück, maximal 1.200 € pro Jahr. Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 €. Der Betrag wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.

Sind die Materialkosten auch absetzbar?

Nein. Begünstigt sind nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt Umsatzsteuer. Material wie Farbe, Rohre oder Fenster zählt nicht. Deshalb muss die Rechnung Arbeits- und Materialanteil getrennt ausweisen.

Muss ich die Rechnung wirklich überweisen?

Ja, das ist zwingend. Nur eine Banküberweisung wird anerkannt. Eine Barzahlung führt zur kompletten Streichung des Steuerbonus, selbst wenn du eine Quittung hast.

Können auch Mieter Reparaturen absetzen?

Ja. Mieter setzen selbst beauftragte Reparaturen ab und zusätzlich ihren Anteil an den Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung – sofern dieser Anteil dort gesondert ausgewiesen oder bescheinigt ist.

Wo trage ich die Reparaturkosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen gibt es eine eigene Zeile für Handwerkerleistungen. Dort trägst du nur die reinen Arbeitskosten ein. Über ELSTER oder eine Steuersoftware geht das in wenigen Minuten.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 1. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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