Wie Riester-Beiträge steuerlich gefördert werden
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Der Clou: Du wirst gleich doppelt unterstützt. Zum einen zahlt der Staat dir Zulagen direkt auf deinen Vertrag, zum anderen kannst du deine eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Beides zusammen sorgt dafür, dass am Ende oft nur ein kleiner Teil des Beitrags wirklich aus deiner eigenen Tasche kommt.
Die rechtliche Grundlage für den Sonderausgabenabzug ist § 10a EStG. Danach kannst du deine Altersvorsorgebeiträge bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzen. Wichtig zu wissen: Zulage und Steuervorteil bekommst du nicht einfach addiert – das Finanzamt prüft, welcher Weg für dich günstiger ist. Wie das genau funktioniert, schauen wir uns gleich an.
Sonderausgabenabzug und Zulage – das Zwei-Wege-System
Bei der Riester-Förderung gibt es zwei Töpfe, die ineinandergreifen. Die Zulagen fließen unabhängig von deinem Steuersatz und landen direkt auf dem Vertrag, wo sie weiter für dich angespart werden. Der Sonderausgabenabzug dagegen wirkt über deine Steuererklärung: Die Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen, sodass du weniger Steuern zahlst.
Diese beiden Wege werden nicht doppelt gewährt. Stattdessen sind die Zulagen bereits ein Teil der Förderung, die mit dem Steuervorteil verrechnet wird. Nur wenn dein Steuervorteil höher ist als die Summe der Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich als Steuererstattung. Das klingt kompliziert, läuft aber automatisch ab – du musst dafür nichts weiter tun, als deine Beiträge korrekt anzugeben.
Den Antrag auf die Zulagen stellst du getrennt vom Sonderausgabenabzug – am einfachsten per Dauerzulagenantrag direkt bei deinem Anbieter. Der Sonderausgabenabzug läuft separat über die Anlage AV in der Steuererklärung. Beides gehört zusammen, ist aber organisatorisch getrennt.
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
Pro Jahr kannst du Riester-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € als Sonderausgaben absetzen. In diesem Betrag sind sowohl deine eigenen Einzahlungen als auch die staatlichen Zulagen enthalten – gemeinsam dürfen sie die 2.100 € für die steuerliche Berücksichtigung nicht übersteigen.
Bei Ehepaaren, bei denen beide einen eigenen Riester-Vertrag haben und beide unmittelbar zulageberechtigt sind, verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 4.200 €. Jeder Partner nutzt also seinen eigenen Rahmen von 2.100 €. Mehr als diese Grenze bringt steuerlich nichts – wer höhere Beiträge einzahlt, sollte das nur tun, wenn er die zusätzliche Sparleistung bewusst möchte, nicht aus steuerlichen Gründen.
Die Günstigerprüfung: Das Finanzamt rechnet automatisch
Hier kommt der entscheidende Mechanismus: die Günstigerprüfung. Sobald du deine Riester-Beiträge in der Anlage AV einträgst, vergleicht das Finanzamt von selbst, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage für dich vorteilhafter ist. Du musst dich also nicht zwischen beiden entscheiden – das übernimmt die Behörde.
Konkret heißt das: Das Finanzamt berechnet deine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug und stellt sie der Summe deiner Zulagen gegenüber. Ist die Steuerersparnis größer, erhältst du den übersteigenden Betrag zusätzlich erstattet. Ist die Zulage höher oder gleich, bleibt es bei der Zulage – du verlierst nichts. Diese Prüfung lohnt sich vor allem für Menschen mit höherem Einkommen und entsprechend höherem Steuersatz.
Trag deine Riester-Beiträge auch dann in die Anlage AV ein, wenn du nicht sicher bist, ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt. Die Günstigerprüfung ist für dich kostenlos und kann nur zu deinem Vorteil ausfallen – schlechter als die reine Zulage wirst du dadurch nie gestellt.
Die Zulagen im Überblick
Die staatlichen Zulagen sind das Herzstück der Riester-Förderung. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr und Person. Hinzu kommt für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage: 300 € für Kinder, die ab 2008 geboren sind, und 185 € für davor geborene Kinder.
Berufseinsteiger profitieren zusätzlich: Wer zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre ist, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Diese Zulagen werden direkt auf den Vertrag gezahlt und erhöhen dein Altersvorsorgekapital, ohne dass du sie sofort versteuern musst – versteuert wird erst die spätere Rente in der Auszahlungsphase.
Mindesteigenbeitrag: So bekommst du die volle Förderung
Damit du die vollen Zulagen erhältst, musst du selbst genug einzahlen. Der sogenannte Mindesteigenbeitrag liegt bei 4 % deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, abzüglich der dir zustehenden Zulagen. Zahlst du weniger ein, kürzt der Staat die Zulagen anteilig.
Nach oben ist der Mindesteigenbeitrag auf 2.100 € gedeckelt – mehr musst du nie zahlen, um die volle Förderung zu bekommen. Nach unten gilt ein Sockelbetrag von 60 € pro Jahr: Diesen Betrag muss jeder einzahlen, auch wer rechnerisch auf weniger käme, etwa wegen vieler Kinderzulagen oder eines niedrigen Einkommens.
Vergisst du, genug einzuzahlen, werden die Zulagen anteilig gekürzt – ein häufiger und ärgerlicher Fehler. Prüfe einmal im Jahr, ob dein Beitrag noch zu deinem aktuellen Einkommen passt, besonders nach einer Gehaltserhöhung.
Wer ist überhaupt zulageberechtigt?
Nicht jeder kann riestern. Unmittelbar zulageberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten sowie Bezieher von Arbeitslosengeld. Auch wer Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, gehört dazu.
Ehepartner, die selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind, können mittelbar zulageberechtigt sein, wenn der Partner einen geförderten Vertrag hat. Sie müssen dann einen eigenen Vertrag abschließen und den Sockelbetrag von 60 € einzahlen, um die Grundzulage zu erhalten. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sind dagegen in der Regel nicht riester-berechtigt.
Anlage AV richtig ausfüllen
Für den Sonderausgabenabzug brauchst du die Anlage AV – „AV“ steht für Altersvorsorgebeiträge. Dort trägst du deine im Vorjahr gezahlten Beiträge ein, außerdem Angaben zu deinem Vorjahreseinkommen, zu deinen Kindern und zur Zulagenummer. Die Anlage AV gibst du zusammen mit deiner Steuererklärung ab, am einfachsten elektronisch über ELSTER.
Deinen Beitrag findest du in der jährlichen Bescheinigung deines Anbieters. Banken und Versicherungen sind verpflichtet, deine Riester-Beiträge elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – allerdings nur, wenn du dafür eine Einwilligung erteilt hast. Diese Einwilligung solltest du unbedingt erteilen, sonst funktioniert die automatische Übermittlung nicht und es kommt zu Rückfragen.
Welche Nachweise das Finanzamt braucht
In den meisten Fällen musst du keine Belege mehr selbst einreichen, weil dein Anbieter die Daten elektronisch meldet. Trotzdem solltest du die Jahresbescheinigung deines Riester-Vertrags aufbewahren. Sie weist deine gezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen aus und ist deine Absicherung, falls es Rückfragen gibt.
Wenn du dich fragst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, kannst du das über die Finanzamt-Suche herausfinden. Weitere Themen rund ums Absetzen findest du im Ratgeber-Bereich Absetzen von A bis Z, wo absetzbare Ausgaben kompakt erklärt werden.
Häufige Fehler bei der Riester-Steuererklärung
Ein typischer Fehler ist, die Anlage AV gar nicht erst auszufüllen – dann führt das Finanzamt keine Günstigerprüfung durch, und ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil verfällt. Auch das Vergessen der Einwilligung zur Datenübermittlung sorgt regelmäßig für Probleme und Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Ebenfalls häufig: Beiträge werden über die 2.100 € hinaus eingezahlt in der Hoffnung auf mehr Steuervorteil. Das bringt nichts, weil der Höchstbetrag fest gedeckelt ist. Und wer nach einer Gehaltserhöhung seinen Eigenbeitrag nicht anpasst, riskiert eine Kürzung der Zulagen, weil der Mindesteigenbeitrag dann nicht mehr erreicht wird.
Was bei Ehepaaren gilt
Sind beide Partner unmittelbar zulageberechtigt und haben jeweils einen eigenen Vertrag, kann jeder seinen vollen Höchstbetrag von 2.100 € ausschöpfen – zusammen also 4.200 €. Jeder erhält außerdem seine eigene Grundzulage von 175 €.
Die Kinderzulagen werden grundsätzlich der Mutter zugeordnet, können aber auf Antrag dem Vater zugewiesen werden. In der gemeinsamen Steuererklärung füllt jeder Partner eine eigene Anlage AV aus. So stellt ihr sicher, dass beide Verträge optimal gefördert werden.
Habt ihr nur einen Hauptverdiener, lohnt sich oft ein zweiter Vertrag für den mittelbar berechtigten Partner: Schon mit dem Sockelbetrag von 60 € im Jahr sichert er sich die volle Grundzulage von 175 € – ein starkes Verhältnis von Einsatz und Förderung.
Ausblick: Geplante Reform der Riester-Förderung
Die Bundesregierung hat eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge angekündigt. Im Gespräch ist unter anderem, den steuerlichen Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug spürbar anzuheben. Konkret beschlossen und in Kraft ist eine solche Erhöhung zum aktuellen Stand jedoch noch nicht.
Bis dahin gelten die bekannten Werte: 2.100 € Höchstbetrag, 175 € Grundzulage und die genannten Kinderzulagen. Es lohnt sich, die Entwicklung im Blick zu behalten – aber deine Steuererklärung für das laufende Jahr machst du nach den heute gültigen Regeln.
Arbeitnehmer, 40.000 € Vorjahresbrutto, ein Kind (ab 2008), Grenzsteuersatz 30 %
| Mindesteigenbeitrag (4 % von 40.000 €) | 1.600 € |
| davon Grundzulage | 175 € |
| davon Kinderzulage | 300 € |
| Zulagen gesamt | 475 € |
| Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug (1.600 € × 30 %) | 480 € |
| Zusätzliche Erstattung nach Günstigerprüfung (480 € − 475 €) | 5 € |
stark vereinfacht; die Zulagen von 475 € bleiben zusätzlich auf dem Vertrag
TippErteile deinem Riester-Anbieter einmalig die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung und stelle einen Dauerzulagenantrag. Dann laufen Zulagen und die Meldung ans Finanzamt jedes Jahr automatisch – du musst in der Steuererklärung nur noch die Anlage AV ausfüllen.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für Riester von der Steuer absetzen?
Pro Jahr kannst du Riester-Beiträge bis zu 2.100 € als Sonderausgaben absetzen. Darin sind deine eigenen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen enthalten. Ehepaare mit zwei eigenen Verträgen kommen zusammen auf bis zu 4.200 €.
Bekomme ich Zulage und Steuervorteil gleichzeitig?
Nein, beides wird nicht einfach addiert. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und gewährt dir den Steuervorteil nur, soweit er über deinen Zulagen liegt. Den übersteigenden Betrag bekommst du zusätzlich erstattet.
Wo trage ich die Riester-Beiträge in der Steuererklärung ein?
In die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge), zusammen mit Angaben zu Einkommen, Kindern und Zulagenummer. Am einfachsten geht das elektronisch über ELSTER.
Muss ich Belege für meine Riester-Beiträge einreichen?
In der Regel nicht, da dein Anbieter die Beiträge bei erteilter Einwilligung elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Die Jahresbescheinigung solltest du aber für mögliche Rückfragen aufbewahren.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?
Den Mindesteigenbeitrag von 4 % deines Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 €. Mindestens fällt aber der Sockelbetrag von 60 € pro Jahr an.