Was die Rürup-Rente ist
Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge und gehört steuerlich zur sogenannten Basisversorgung – genau wie die gesetzliche Rente und berufsständische Versorgungswerke. Genau aus dieser Einordnung ergibt sich ihr großer Steuervorteil: Du darfst die Beiträge in beachtlicher Höhe als Sonderausgaben geltend machen und senkst damit dein zu versteuerndes Einkommen spürbar.
Im Gegenzug ist eine Rürup-Rente bewusst unflexibel gestaltet. Sie wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab dem 62. Lebensjahr bei Verträgen ab 2012. Eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag, eine Beleihung, Vererbung an Dritte oder ein Verkauf des Vertrags sind nicht möglich. Diese Einschränkungen sind die Bedingung dafür, dass der Staat die Beiträge so großzügig fördert.
Warum die Beiträge so attraktiv absetzbar sind
Die rechtliche Grundlage für den Abzug ist § 10 EStG. Danach zählen Beiträge zu einem zertifizierten Basisrentenvertrag zu den Altersvorsorgeaufwendungen, die du als Sonderausgaben ansetzen kannst. Bis einschließlich 2022 war nur ein steigender Prozentsatz absetzbar – seit dem Jahr 2023 sind es volle 100 Prozent der Beiträge, allerdings begrenzt durch einen jährlichen Höchstbetrag.
Der Effekt ist erheblich: Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt einen großen Teil seiner Einzahlung über die Steuererstattung praktisch zurück. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent fließen von 10.000 Euro Beitrag rund 4.200 Euro als Steuerersparnis zurück. Du kannst übrigens jederzeit prüfen, welches Finanzamt für deine Steuererklärung zuständig ist, falls du Fragen zur Anlage Vorsorgeaufwand hast.
Je höher dein persönlicher Steuersatz, desto mehr lohnt sich die Rürup-Rente. Selbstständige mit gutem Einkommen und Angestellte im Spitzensteuersatz holen den größten Hebel heraus – wer wenig verdient, profitiert dagegen kaum.
Höchstbetrag 2026: 30.826 Euro
Für das Jahr 2026 liegt der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen bei 30.826 € für Ledige und bei 61.652 € für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Dieser Betrag orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jedes Jahr neu festgelegt – er steigt also tendenziell weiter an.
Wichtig: Dieser Höchstbetrag gilt nicht nur für die Rürup-Rente allein, sondern für deine gesamte Basisversorgung zusammen. In denselben Topf fallen auch deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken. Was davon schon belegt ist, steht dir für zusätzliche Rürup-Beiträge nicht mehr zur Verfügung.
Was den absetzbaren Betrag mindert
Genau hier liegt der häufigste Irrtum: Der volle Höchstbetrag steht in der Praxis nur wenigen offen. Vom Maximum werden zunächst deine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen – und zwar inklusive des Arbeitgeberanteils. Bei Angestellten ist deshalb oft schon ein großer Teil des Topfes durch die laufenden Rentenbeiträge aufgebraucht.
Für Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer ohne gesetzliche Rentenversicherung sieht es dagegen ganz anders aus: Sie können den Höchstbetrag häufig nahezu voll für ihre Rürup-Beiträge nutzen. Auch Beiträge zu einem Versorgungswerk – etwa bei Ärzten, Anwälten oder Architekten – zählen mit in den Topf und mindern den verbleibenden Spielraum.
Rechne nicht damit, als Angestellter die vollen 30.826 € zusätzlich absetzen zu können. Dein Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente wird vom Höchstbetrag abgezogen – oft bleibt nur ein kleinerer Rest für eigene Rürup-Beiträge übrig.
Für wen sich die Rürup-Rente steuerlich besonders lohnt
Die Basisrente ist vor allem für gut verdienende Selbstständige und Freiberufler gedacht, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben. Für sie ist die Rürup-Rente oft die einzige Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge in nennenswertem Umfang steuerlich abzusetzen.
Aber auch Angestellte mit hohem Einkommen können profitieren, wenn sie ihren verbleibenden Höchstbetrag gezielt ausschöpfen. Wer dagegen ein niedriges oder mittleres Einkommen hat, sollte zuerst andere Wege prüfen – die Förderung über Zulagen bei der Riester-Rente kann dann unterm Strich attraktiver sein. Einen Überblick über alle absetzbaren Vorsorgeformen findest du in unserem Ratgeber Absetzen A-Z.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Damit das Finanzamt deine Beiträge anerkennt, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen. Er muss ein zertifizierter Basisrentenvertrag sein, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Auszahlung darf nur als lebenslange Leibrente erfolgen, der Anspruch darf nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein.
Erlaubt ist lediglich eine Absicherung von Hinterbliebenen wie Ehepartner und kindergeldberechtigten Kindern sowie eine optionale Berufsunfähigkeitsabsicherung im selben Vertrag. Achte beim Abschluss darauf, dass der Anbieter dir die Beiträge jährlich bescheinigt – diese Bescheinigung brauchst du für die Steuererklärung.
Wo du die Beiträge einträgst
Deine Rürup-Beiträge gibst du in der Anlage Vorsorgeaufwand deiner Steuererklärung an. Dort gibt es ein eigenes Feld für „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004". Du trägst dort schlicht die tatsächlich von dir im Jahr gezahlte Summe ein.
Um die Verrechnung mit dem Höchstbetrag und die korrekte Kürzung musst du dich nicht selbst kümmern – das erledigt das Finanzamt automatisch, ebenso wie dein Steuerprogramm in ELSTER. Du gibst also den vollen Betrag an, auch wenn am Ende nur ein Teil abzugsfähig ist.
Trage immer den vollen Jahresbeitrag ein, den dir der Anbieter bescheinigt – inklusive Sonderzahlungen. Das Finanzamt rechnet selbst aus, welcher Anteil sich auswirkt. Untertreiben verschenkt nur bares Geld.
Schritt für Schritt in der Steuererklärung
Zuerst suchst du die Beitragsbescheinigung deines Rürup-Anbieters heraus, die du meist Anfang des Jahres per Post oder im Kundenportal bekommst. Anschließend öffnest du die Anlage Vorsorgeaufwand und überträgst den ausgewiesenen Jahresbeitrag in das passende Feld für Basisrentenverträge.
Hast du im selben Jahr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk eingezahlt, trägst du diese Beträge ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das Finanzamt führt dann die sogenannte Höchstbetragsberechnung durch und ermittelt, wie viel insgesamt abziehbar ist. Eine separate Antragstellung ist nicht nötig.
Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter auf dich zukommt
Der Steuervorteil heute hat eine Kehrseite im Alter: Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, du sparst beim Einzahlen Steuern, zahlst sie aber später auf die Rentenauszahlung. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der ausgezahlten Rente versteuern; der steuerpflichtige Anteil steigt jahrgangsweise bis 2058 auf 100 Prozent.
Der einmal festgelegte Besteuerungsanteil wird beim Renteneintritt festgeschrieben und gilt lebenslang. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 EStG. In der Regel lohnt sich das Modell trotzdem, weil dein Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als in den Jahren mit vollem Erwerbseinkommen.
Plane die spätere Besteuerung von Anfang an mit ein. Die Steuerersparnis heute ist real, aber die Rente im Alter ist steuerpflichtig. Rechne die Rürup-Rente nicht „steuerfrei" schön – sie ist steuerlich aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Welche Nachweise das Finanzamt verlangt
Seit einigen Jahren melden die Anbieter deine Beiträge in der Regel elektronisch direkt ans Finanzamt. Du musst die Beitragsbescheinigung deshalb meist nicht mehr von dir aus einreichen, solltest sie aber aufbewahren. Fordert das Finanzamt sie an, reichst du sie einfach nach.
Bewahre außerdem den Zertifizierungsnachweis und die Vertragsunterlagen auf, falls Rückfragen zur Anerkennung des Vertrags kommen. Stimmen deine Angaben nicht mit der elektronischen Meldung des Anbieters überein, kann es zu Nachfragen kommen – ein kurzer Abgleich vor dem Absenden erspart dir das.
Rürup, Riester oder bAV – die kurze Einordnung
Die Rürup-Rente ist nicht automatisch die beste Wahl. Für Angestellte mit Kindern ist die Riester-Rente wegen der Zulagen oft attraktiver, und eine betriebliche Altersvorsorge punktet mit Arbeitgeberzuschüssen und Sozialabgabenersparnis. Die Rürup-Rente spielt ihre Stärke vor allem dort aus, wo diese Wege fehlen oder bereits ausgeschöpft sind.
Wenn du unsicher bist, welche Vorsorgeform für deine Situation steuerlich am meisten bringt, lohnt sich eine individuelle Beratung. Die hier genannten Werte und Regeln geben dir aber bereits eine gute Grundlage, um die Rürup-Rente richtig in deiner Steuererklärung anzusetzen.
Selbstständige Person ohne gesetzliche Rentenversicherung, Grenzsteuersatz 42 %, zahlt 10.000 € in einen Rürup-Vertrag ein
| Eingezahlter Jahresbeitrag | 10.000 € |
| Absetzbar 2026 (100 %, im Höchstbetrag) | 10.000 € |
| Grenzsteuersatz | 42 % |
| Steuerersparnis | ca. 4.200 € |
vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer; tatsächlicher Vorteil hängt vom individuellen Steuersatz ab
TippWenn du selbstständig bist und ein gutes Jahr hattest, kannst du noch bis zum 31. Dezember eine Sonderzahlung in deinen Rürup-Vertrag leisten und sie komplett für das laufende Steuerjahr absetzen – ein effektiver Hebel, um eine hohe Steuerlast gezielt zu senken.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich 2026 für die Rürup-Rente absetzen?
2026 gilt ein Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen von 30.826 € für Ledige und 61.652 € für zusammenveranlagte Paare. Davon werden allerdings deine Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Versorgungswerken abgezogen, sodass für Angestellte oft weniger übrig bleibt.
Sind die Rürup-Beiträge zu 100 Prozent absetzbar?
Seit 2023 sind die Beiträge zu vollen 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar – allerdings nur bis zum jährlichen Höchstbetrag und nach Abzug deiner übrigen Beiträge zur Basisversorgung.
Wo trage ich die Rürup-Rente in der Steuererklärung ein?
Die Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, in das Feld für zertifizierte Basisrentenverträge mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004. Du trägst dort den vollen, vom Anbieter bescheinigten Jahresbeitrag ein.
Muss ich die Rürup-Rente im Alter versteuern?
Ja. Die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Bei Renteneintritt 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig; dieser Anteil steigt für spätere Jahrgänge bis 2058 auf 100 Prozent.
Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?
Für Angestellte mit hohem Einkommen kann sie sich lohnen, wenn der Höchstbetrag noch nicht durch die gesetzliche Rente ausgeschöpft ist. Bei niedrigem oder mittlerem Einkommen sind Riester oder die betriebliche Altersvorsorge oft günstiger.