Schornsteinfeger von der Steuer absetzen: So geht's

Die jährliche Rechnung vom Schornsteinfeger flattert zuverlässig ins Haus – und sie ist mehr wert, als du vielleicht denkst. Denn die Arbeitskosten kannst du komplett als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen und dir 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abziehen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Leistungen begünstigt sind, wie viel du sparst und worauf du beim Eintragen achten musst.

Warum der Schornsteinfeger ein Steuersparer ist

Egal ob du ein Haus besitzt oder zur Miete wohnst: Kommt der Schornsteinfeger zum Kehren, Messen oder Prüfen, fallen Arbeitskosten an. Genau diese Arbeitskosten erkennt das Finanzamt als sogenannte Handwerkerleistung an. Die Steuerermäßigung ist im § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und gilt für alle Tätigkeiten rund um deinen selbst genutzten Haushalt.

Das Schöne daran: Es handelt sich nicht um einen Werbungskosten- oder Sonderausgabenabzug, der nur dein zu versteuerndes Einkommen senkt. Stattdessen ziehst du den Betrag direkt von deiner Steuerschuld ab. Jeder Euro Steuerermäßigung mindert also deine Steuer Euro für Euro – das wirkt deutlich stärker als ein normaler Abzug.

Diese Schornsteinfeger-Leistungen sind absetzbar

Begünstigt sind sämtliche typischen Arbeiten, die der Schornsteinfeger in oder an deinem Haushalt erledigt. Dazu gehören vor allem:

  • Kehr- und Reinigungsarbeiten am Schornstein und an der Feuerstätte
  • die Feuerstättenschau
  • Mess- und Überprüfungsarbeiten (z. B. Abgaswegüberprüfung, Immissionsschutzmessung)
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Heizungsanlage

Entscheidend ist, dass die Leistung in deinem Haushalt oder auf deinem Grundstück erbracht wird. Das ist beim Schornsteinfeger praktisch immer der Fall, denn er arbeitet direkt vor Ort an Schornstein, Heizung und Abgasanlage.

Auch Mess- und Prüfarbeiten zählen wieder voll

Lange Zeit war strittig, ob auch reine Mess- und Überprüfungsarbeiten begünstigt sind oder nur das klassische Kehren. Diese Unterscheidung ist vom Tisch: Inzwischen erkennt die Finanzverwaltung sämtliche Schornsteinfeger-Tätigkeiten als Handwerkerleistung an – also auch Feuerstättenschau, Mess- und Prüfarbeiten. Du musst die Rechnung deshalb nicht mehr mühsam in einzelne Posten aufteilen.

Das gilt rückwirkend in allen noch offenen Steuerfällen. Hast du in früheren Jahren auf einen Teil der Schornsteinfegerkosten verzichtet, weil dein Finanzamt damals nur das Kehren anerkannt hat, lohnt sich ein prüfender Blick auf noch offene Bescheide.

Ein Steuerbescheid ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig. Willst du Schornsteinfegerkosten aus einem alten Jahr nachträglich geltend machen, prüfe, ob der Bescheid noch offen ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht – sonst ist eine Korrektur meist nicht mehr möglich.

So viel sparst du: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerleistungen zusammen, nicht nur für den Schornsteinfeger. Um die volle Ersparnis von 1.200 Euro auszuschöpfen, müsstest du also Arbeitskosten von 6.000 Euro im Jahr ansammeln.

Die reine Schornsteinfegerrechnung bleibt meist deutlich darunter – oft sind es nur einige Dutzend Euro pro Jahr. Trotzdem solltest du sie immer eintragen: Zusammen mit anderen Handwerkerleistungen wie Maler, Heizungswartung oder Gartenpflege summiert sich der Bonus schnell. Mehr dazu liest du im Ratgeber Handwerkerkosten absetzen.

Nur die Arbeitskosten zählen – nicht das Material

Begünstigt sind ausschließlich die Lohn-, Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Materialkosten – etwa für ausgetauschte Ersatzteile – sind dagegen nicht abziehbar. Beim klassischen Kehren spielt das kaum eine Rolle, weil dabei ohnehin fast nur Arbeitsleistung anfällt.

Wichtig ist deshalb, dass die Arbeitskosten auf der Rechnung erkennbar sind. Bei einer reinen Schornsteinfegerrechnung ist das in der Regel unproblematisch, weil sie überwiegend aus Arbeitsleistung besteht. Bei kombinierten Heizungsrechnungen solltest du dagegen auf eine getrennte Ausweisung achten.

Bitte deinen Schornsteinfeger oder Heizungsbauer, Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen. Eine pauschale Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung erkennt das Finanzamt sonst möglicherweise nicht an – und dir entgeht der Steuerbonus.

Voraussetzung 1: Du brauchst eine Rechnung

Für den Steuerabzug musst du eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Daraus müssen der Leistungserbringer, die erbrachte Leistung und der Rechnungsbetrag hervorgehen. Die übliche Jahresrechnung deines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erfüllt diese Anforderungen problemlos.

Du musst die Rechnung nicht mehr automatisch mit der Steuererklärung einreichen, solltest sie aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie im Zweifel anfordern.

Voraussetzung 2: Überweisen statt bar zahlen

Die zweite zentrale Bedingung: Du musst den Rechnungsbetrag unbar auf das Konto des Schornsteinfegers überweisen. Eine Barzahlung – selbst gegen Quittung – erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum der Steuerbonus gestrichen wird.

Zahle die Schornsteinfegerrechnung niemals bar! Ohne Überweisungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis ist der komplette Steuerabzug verloren. Das gilt auch dann, wenn du eine ordentliche Rechnung besitzt.

Wo du die Kosten in der Steuererklärung einträgst

Schornsteinfegerkosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deiner Einkommensteuererklärung. Dort trägst du sie in der Zeile für Handwerkerleistungen ein – maßgeblich ist der reine Arbeitskostenanteil. Am einfachsten geht das digital über ELSTER, das die Beträge automatisch berücksichtigt.

Wie die Anlage genau aufgebaut ist, erklärt dir unser Überblick zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du über unsere Finanzamt-Suche heraus.

Mieter und Eigentümer: Wer darf absetzen?

Nicht nur Eigentümer profitieren. Wohnst du zur Miete, sind die anteiligen Schornsteinfegerkosten oft in deiner Nebenkostenabrechnung enthalten. Auch diesen Anteil kannst du als Handwerkerleistung absetzen – vorausgesetzt, die Kosten sind in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.

Fehlt die Aufschlüsselung, kannst du sie bei deiner Hausverwaltung oder deinem Vermieter anfordern. Viele Abrechnungen enthalten dafür inzwischen eine eigene Bescheinigung über haushaltsnahe und handwerkliche Leistungen.

Auch als Mieter lohnt der Blick in die Nebenkostenabrechnung: Schornsteinfeger, Hausmeister, Treppenhausreinigung und Gartenpflege sind häufig anteilig absetzbar. Sammle alle haushaltsnahen Posten und trage sie gebündelt in der Steuererklärung ein.

Häufige Fehler beim Absetzen

Drei Stolperfallen kosten am häufigsten den Steuerbonus: die Barzahlung der Rechnung, eine fehlende Trennung von Arbeits- und Materialkosten sowie das schlichte Vergessen der kleinen Schornsteinfegerrechnung. Gerade weil die Beträge oft niedrig sind, verzichten viele auf den Eintrag – dabei ist jeder Euro Steuerermäßigung bares Geld.

Ein weiterer Fehler: Schornsteinfegerkosten in die falsche Kategorie zu schieben. Sie gehören zu den Handwerkerleistungen mit dem 1.200-Euro-Höchstbetrag, nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit dem höheren Limit.

Weitere absetzbare Posten rund ums Haus

Der Schornsteinfeger ist nur ein Baustein. Im Cluster Absetzen von A bis Z findest du viele weitere Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst – von Heizungswartung über Gartenarbeiten bis zu Reparaturen. In Summe lässt sich der Handwerkerbonus so oft deutlich besser ausschöpfen, als wenn du nur die Kehrrechnung einträgst.

Rechenbeispiel

Jährliche Schornsteinfegerrechnung für ein Einfamilienhaus (nur Arbeitskosten, unbar bezahlt)

Arbeitskosten Schornsteinfeger140 €
davon absetzbar (20 %)28 €
Steuerermäßigung28 €

vereinfacht; gemeinsam mit weiteren Handwerkerleistungen bis max. 1.200 € pro Jahr

TippLege dir für jedes Jahr einen kleinen Ordner – analog oder digital – für alle Handwerker- und Schornsteinfegerrechnungen an und hefte direkt den Überweisungsbeleg dazu. So hast du bei der Steuererklärung alle Belege samt Zahlungsnachweis griffbereit und schöpfst den 1.200-Euro-Bonus garantiert nicht versehentlich nur halb aus.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für den Schornsteinfeger absetzen?

Du bekommst 20 Prozent der Arbeitskosten als Steuerermäßigung, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerleistungen zusammen. Materialkosten zählen nicht mit.

Sind auch Mess- und Prüfarbeiten des Schornsteinfegers absetzbar?

Ja. Inzwischen erkennt die Finanzverwaltung sämtliche Schornsteinfeger-Tätigkeiten als Handwerkerleistung an – also Kehren, Feuerstättenschau sowie Mess- und Überprüfungsarbeiten. Du musst die Rechnung nicht mehr aufteilen.

Wo trage ich die Schornsteinfegerkosten in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, in der Zeile für Handwerkerleistungen. Maßgeblich ist der reine Arbeitskostenanteil. Über ELSTER werden die Beträge automatisch berücksichtigt.

Kann ich als Mieter Schornsteinfegerkosten absetzen?

Ja, wenn die anteiligen Kosten in deiner Nebenkostenabrechnung gesondert ausgewiesen sind. Fehlt die Aufschlüsselung, fordere sie bei deiner Hausverwaltung oder deinem Vermieter an.

Muss ich die Schornsteinfegerrechnung überweisen?

Ja, unbedingt. Nur unbar bezahlte Rechnungen sind absetzbar. Bei Barzahlung – auch gegen Quittung – streicht das Finanzamt den kompletten Steuerbonus.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 28. März 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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