Spenden von der Steuer absetzen: So holst du Geld zurück

Wer spendet, tut Gutes – und kann sich dafür einen Teil über die Steuer zurückholen. Spenden zählen zu den Sonderausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Spenden absetzbar sind, welche Höchstbeträge 2026 gelten, welche Nachweise du brauchst und wo du alles in der Steuererklärung einträgst.

Was bedeutet "Spenden absetzen" überhaupt?

Spenden und bestimmte Mitgliedsbeiträge sind sogenannte Sonderausgaben. Das heißt: Sie werden von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, bevor das Finanzamt die Steuer berechnet. Du bekommst also nicht den vollen Spendenbetrag zurück, sondern sparst Steuer in Höhe deines persönlichen Steuersatzes. Wer 100 Euro spendet und einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent hat, holt sich rund 30 Euro über die Steuererklärung zurück.

Geregelt ist das in § 10b des Einkommensteuergesetzes. Begünstigt sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke – also gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Wichtig ist immer, dass die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt.

Welche Spenden sind absetzbar?

Absetzbar sind in erster Linie Geldspenden, aber auch Sachspenden und sogar Aufwandsspenden. Eine Geldspende ist der klassische Fall: Du überweist einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation, einen Hilfsverein oder deine Kirchengemeinde. Bei einer Sachspende gibst du Gegenstände her, etwa Kleidung oder einen Computer an eine gemeinnützige Einrichtung.

Auch eine Aufwandsspende ist möglich: Du hast Anspruch auf eine Vergütung – zum Beispiel als Übungsleiter im Verein – verzichtest aber freiwillig darauf und behandelst den Verzicht als Spende. Voraussetzung ist, dass der Anspruch vorher schriftlich und ernsthaft vereinbart war. Reine Arbeitszeit oder Mühe, für die nie eine Vergütung vereinbart war, kannst du dagegen nicht ansetzen.

Eine Spende darf nie mit einer Gegenleistung verknüpft sein. Kaufst du beim Wohltätigkeitsbasar etwas oder ersteigerst du ein Tombola-Los, ist das keine abziehbare Spende, weil du etwas dafür bekommst.

An wen darf ich steuerbegünstigt spenden?

Der Empfänger muss steuerbegünstigt sein. Das sind in Deutschland anerkannte gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kirchen, Universitäten, staatliche Einrichtungen sowie politische Parteien. Seriöse Organisationen weisen ihre Gemeinnützigkeit über den Freistellungsbescheid des Finanzamts nach und dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.

Spenden an Privatpersonen sind nicht absetzbar – auch dann nicht, wenn die Person in Not ist. Spenden ins EU-Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hier verlangt das Finanzamt aber meist zusätzliche Nachweise über die Gemeinnützigkeit der ausländischen Organisation.

Wie hoch ist der Höchstbetrag?

Du kannst Spenden bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro sind das also bis zu 8.000 Euro pro Jahr. Für Unternehmen gilt alternativ eine Grenze von 4 Promille der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern.

Diese Grenze ist großzügig – die meisten Privatpersonen kommen mit ihren Spenden gar nicht in ihre Nähe. Für die allermeisten Steuerzahler bedeutet das: Jede Spende an eine anerkannte Organisation wirkt sich voll steuermindernd aus.

Sammle alle Spendenquittungen eines Jahres in einem Ordner oder einer Foto-App. So hast du beim Ausfüllen der Steuererklärung alles griffbereit und vergisst keine kleine Spende, die in der Summe trotzdem zählt.

Was passiert, wenn ich mehr spende als der Höchstbetrag?

Spendest du in einem Jahr mehr als 20 Prozent deiner Einkünfte, geht der überschießende Teil nicht verloren. Das Finanzamt stellt den Rest als sogenannten Spendenvortrag fest. Dieser Betrag wird automatisch in die folgenden Jahre übertragen und dort abgezogen, bis er aufgebraucht ist.

Du musst dafür nichts Besonderes tun – der Vortrag wird gesondert festgestellt und in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt. So gehen auch sehr große Einmalspenden steuerlich nicht verloren.

Welche Nachweise brauche ich?

Grundsätzlich braucht das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenquittung) nach amtlichem Muster. Die Belege musst du seit einigen Jahren nicht mehr automatisch mitschicken – es gilt die Belegvorhaltepflicht. Du reichst sie nur ein, wenn das Finanzamt sie ausdrücklich anfordert. Aufbewahren solltest du sie aber mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids.

Wichtig ist, dass die Bestätigung den begünstigten Zweck, den Betrag und den Empfänger klar ausweist. Auf eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung darfst du laut Gesetz vertrauen – es sei denn, du hast sie durch unlautere Mittel oder grob fahrlässig erlangt.

Der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro

Bei kleineren Spenden hat es der Gesetzgeber einfach gemacht: Bis zu einem Betrag von 300 Euro je Zuwendung genügt ein vereinfachter Nachweis. Eine förmliche Spendenbescheinigung brauchst du dann nicht. Es reicht der Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung deines Online-Bankings zusammen mit dem Beleg der Organisation.

Bei Spenden für Katastrophenfälle – etwa nach einer Flut – akzeptiert das Finanzamt diesen vereinfachten Nachweis sogar ohne Betragsgrenze, sofern auf ein offizielles Sonderkonto eingezahlt wurde. Achte darauf, dass auf dem Beleg der steuerbegünstigte Zweck und die Gemeinnützigkeit des Empfängers erkennbar sind.

Spendest du regelmäßig an dieselbe Organisation, kannst du am Jahresende oft eine Jahres-Sammelbestätigung anfordern. Die bündelt alle Spenden des Jahres in einem Dokument – praktisch für die Steuererklärung.

Sachspenden richtig bewerten

Bei einer Sachspende musst du den Wert des Gegenstands angeben. Bei neuen Sachen ist das der Einkaufspreis laut Rechnung. Bei gebrauchten Gegenständen ist der sogenannte gemeine Wert anzusetzen – also der Preis, den du beim Verkauf noch erzielen würdest. Faktoren wie Alter, Zustand und Abnutzung spielen dabei eine Rolle.

Die Organisation vermerkt Art, Zustand und Wert der Sache auf der Zuwendungsbestätigung. Hebe deshalb am besten Kaufbelege oder Fotos auf, damit du den angesetzten Wert gegenüber dem Finanzamt belegen kannst.

Mitgliedsbeiträge: Wann sie zählen – und wann nicht

Mitgliedsbeiträge sind nur teilweise absetzbar. Beiträge an gemeinnützige Vereine, die etwa Wohlfahrt, Bildung oder Naturschutz fördern, kannst du wie Spenden ansetzen. Nicht abziehbar sind dagegen Beiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.

Dazu gehören Sportvereine, Karnevals- und Heimatvereine, Tier- und Pflanzenzuchtvereine sowie Vereine für kulturelle Betätigungen wie Gesangs- oder Theatergruppen, die der Freizeit dienen. Eine freiwillige Spende über den Mitgliedsbeitrag hinaus an einen solchen Verein bleibt aber absetzbar.

Spenden an politische Parteien – Doppelvorteil ab 2026

Spenden an Parteien werden besonders gefördert. Die Hälfte deiner Zuwendung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG). Ab dem Jahr 2026 wurden die Grenzen mit dem Steueränderungsgesetz 2025 verdoppelt: Bis zu 1.650 Euro (Singles) beziehungsweise 3.300 Euro (Ehepaare) werden zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen – das bringt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro echte Ersparnis.

Spendest du noch mehr, kannst du den darüber liegenden Betrag in gleicher Höhe zusätzlich als Sonderausgabe ansetzen. Insgesamt sind so ab 2026 bis zu 6.600 Euro (Singles) bzw. 13.200 Euro (Ehepaare) steuerlich begünstigt. Spenden an Wählervereinigungen werden nach denselben Regeln, jedoch ohne den zweiten Sonderausgabenabzug, gefördert.

Verwechsle die Parteispende nicht mit einer normalen Vereinsspende: Nur Parteien im Sinne des Parteiengesetzes berechtigen zum direkten Steuerabzug nach § 34g. Bei einer Wählervereinigung gilt nur die Tarifermäßigung, nicht der zusätzliche Sonderausgabenabzug.

Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Wer in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung spendet, hat einen zusätzlichen Topf: Bis zu 1 Million Euro (Ehepaare 2 Millionen Euro) lassen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt absetzen – und zwar zusätzlich zur normalen 20-Prozent-Grenze. Das ist vor allem für größere Vermögen und langfristiges Stiftungsengagement interessant.

Du entscheidest dabei selbst, wie du den Betrag auf die zehn Jahre verteilst. So kannst du den Abzug gezielt in die Jahre legen, in denen dein Einkommen und damit dein Steuersatz besonders hoch sind.

Wo trage ich Spenden in der Steuererklärung ein?

Spenden und Mitgliedsbeiträge gibst du in der Anlage Sonderausgaben deiner Einkommensteuererklärung an. In ELSTER findest du die entsprechenden Felder im Bereich Sonderausgaben; Parteispenden haben eigene Zeilen, weil sie anders berechnet werden. Trage Geldspenden, Sachspenden und begünstigte Mitgliedsbeiträge jeweils getrennt ein.

Für Fragen zu deiner konkreten Steuererklärung ist dein örtliches Finanzamt zuständig. Welches das ist, findest du schnell über unsere Finanzamt-Suche. Weitere Tipps rund ums Absetzen sammeln wir im Cluster Absetzen von A bis Z.

Häufige Fehler beim Spenden absetzen

Der häufigste Fehler ist die fehlende oder unvollständige Zuwendungsbestätigung über 300 Euro – ohne sie streicht das Finanzamt den Abzug. Ebenso oft werden Beiträge an Sport- oder Freizeitvereine fälschlich angesetzt, obwohl sie nicht abziehbar sind.

Auch beliebt: Trinkgeld, Spenden an Privatpersonen oder Tombola-Lose werden eingetragen, sind aber keine begünstigten Spenden. Prüfe vor dem Eintragen immer, ob der Empfänger tatsächlich als gemeinnützig anerkannt ist und ob eine echte Gegenleistung fehlt.

Rechenbeispiel

Single mit 40.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte spendet 1.000 € an einen gemeinnützigen Verein (Grenzsteuersatz 30 %).

Höchstbetrag (20 % von 40.000 €)8.000 €
Tatsächliche Spende1.000 €
Abziehbar als Sonderausgabe1.000 €
Steuerersparnis (ca. 30 %)300 €

vereinfacht

TippSpende größere Beträge möglichst per Überweisung statt bar – so hast du mit dem Kontoauszug automatisch einen sauberen Nachweis und bei Beträgen bis 300 Euro brauchst du gar keine förmliche Spendenbescheinigung mehr.

Häufige Fragen

Wie viel Spenden kann ich maximal absetzen?

Bis zu 20 Prozent deines Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr. Wer mehr spendet, dessen überschießender Betrag wird als Spendenvortrag in die folgenden Jahre übertragen und geht nicht verloren.

Bis zu welchem Betrag reicht ein vereinfachter Nachweis?

Bis 300 Euro je Spende genügt der Kontoauszug oder die Buchungsbestätigung. Eine förmliche Zuwendungsbestätigung brauchst du erst bei höheren Beträgen oder wenn das Finanzamt sie ausdrücklich anfordert.

Sind Mitgliedsbeiträge an meinen Sportverein absetzbar?

Nein. Beiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen – etwa Sport-, Karnevals- oder Gesangsvereine – sind nicht abziehbar. Eine zusätzliche freiwillige Spende an den Verein kannst du aber ansetzen.

Wie viel bringt eine Spende an eine politische Partei?

Die Hälfte wird direkt von deiner Steuer abgezogen. Ab 2026 gilt das für bis zu 1.650 Euro (Singles) bzw. 3.300 Euro (Ehepaare), was bis zu 825 bzw. 1.650 Euro Ersparnis bringt. Höhere Beträge sind zusätzlich als Sonderausgabe abziehbar.

Muss ich die Spendenquittung mit der Steuererklärung einreichen?

Nein, es gilt die Belegvorhaltepflicht. Du reichst die Zuwendungsbestätigung nur ein, wenn das Finanzamt sie anfordert, solltest sie aber mindestens ein Jahr nach dem Steuerbescheid aufbewahren.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 12. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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