Steuersoftware von der Steuer absetzen – so geht's

Die jährliche Steuersoftware kostet Geld – aber einen Teil davon holst du dir über die Steuererklärung zurück. Wie viel du absetzen darfst, hängt davon ab, wofür du das Programm nutzt und was es gekostet hat. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die 100-Euro-Regel funktioniert, wo du die Ausgabe einträgst und welche Fehler du vermeiden solltest.

Ist Steuersoftware überhaupt absetzbar?

Ja, die Kosten für eine Steuersoftware wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung, Tax oder Smartsteuer kannst du grundsätzlich von der Steuer absetzen – allerdings nicht immer in voller Höhe. Der Gesetzgeber behandelt diese Ausgabe als Teil deiner Steuerberatungskosten, und die sind nur insoweit abziehbar, wie sie beruflich oder betrieblich veranlasst sind.

Für die meisten Arbeitnehmer ist das eine gute Nachricht: Der Großteil der Software-Kosten landet bei den Werbungskosten und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn du wissen willst, welches Finanzamt für dich zuständig ist und wohin deine Erklärung geht, findest du das über die Finanzamt-Suche in Sekunden heraus.

Warum Steuersoftware zu den gemischten Kosten zählt

Eine Steuererklärung besteht fast immer aus zwei Teilen: einem beruflichen – zum Beispiel die Anlage N mit deinem Gehalt und deinen Werbungskosten – und einem privaten, etwa Angaben zu Kindern, Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen. Die Software hilft dir bei beidem gleichzeitig. Deshalb spricht das Steuerrecht von gemischten Kosten.

Streng genommen müsstest du den Kaufpreis also aufteilen: Der berufliche Anteil ist absetzbar, der private nicht. Genau für diese knifflige Aufteilung gibt es aber eine großzügige Vereinfachung, die dir in den meisten Fällen die ganze Rechnerei erspart.

Der berufliche Teil: Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Der beruflich veranlasste Anteil deiner Steuersoftware zählt bei Arbeitnehmern zu den Werbungskosten nach § 9 Einkommensteuergesetz. Das ist der gleiche Topf, in den auch Pendlerpauschale, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten fließen. Weitere Themen rund ums Absetzen findest du im Ratgeber-Bereich Absetzen A–Z.

Bist du selbstständig, freiberuflich tätig oder hast Einkünfte aus Vermietung, ist der entsprechende Anteil eine Betriebsausgabe beziehungsweise Werbungskosten bei der jeweiligen Einkunftsart. Den rechtlichen Rahmen kannst du direkt bei gesetze-im-internet.de nachlesen.

Die 100-Euro-Nichtbeanstandungsgrenze

Das ist dein wichtigster Hebel: Liegen deine gemischten Steuerberatungskosten – also auch die Steuersoftware – bei höchstens 100 Euro im Jahr, darfst du den vollen Betrag ohne jede Aufteilung als Werbungskosten ansetzen. Das Finanzamt prüft hier nicht nach, wie viel privat oder beruflich war. Da die meisten Steuerprogramme deutlich unter 100 Euro kosten, ist damit fast immer der komplette Kaufpreis absetzbar.

Diese sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze ist eine reine Vereinfachung der Finanzverwaltung. Du musst sie nicht beantragen – trag die Kosten einfach bei den Werbungskosten ein, und in aller Regel werden sie anerkannt.

Die 100-Euro-Grenze gilt pro Veranlagung, nicht pro Person. Bei einer Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt sie sich also nicht auf 200 Euro – ein häufiger Irrtum.

Was gilt bei Kosten über 100 Euro?

Kostet deine Software zusammen mit anderen gemischten Steuerberatungskosten mehr als 100 Euro, greift eine Staffelung. Bei Kosten zwischen 100 und 200 Euro darfst du pauschal 100 Euro als Werbungskosten abziehen; der Rest bleibt unberücksichtigt. Liegst du über 200 Euro, kannst du 50 Prozent der Kosten ansetzen.

In der Praxis erreichst du diese Grenzen mit einer reinen Steuersoftware fast nie. Relevant wird die Staffelung erst, wenn weitere gemischte Posten dazukommen – etwa der Beitrag zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder steuerliche Fachliteratur.

Du darfst den absetzbaren Betrag der Einkunftsart zuordnen, bei der er am meisten bringt. Wähle die Einkunftsart mit dem höchsten Steuersatz, dann ist deine Ersparnis am größten.

Privater Anteil: seit 2006 keine Sonderausgaben mehr

Früher konntest du private Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen. Das ist seit 2006 abgeschafft. Der rein private Anteil deiner Steuersoftware – also alles, was nicht mit einer Einkunftsart zusammenhängt – ist daher steuerlich verloren.

Genau deshalb ist die 100-Euro-Regel so wertvoll: Sie erlaubt dir, auch den eigentlich privaten Teil mit abzusetzen, solange du unter der Grenze bleibst. Über der Grenze geht der private Anteil dagegen leer aus.

Was alles unter Steuerberatungskosten fällt

Nicht nur das Programm selbst zählt. Zu den absetzbaren Steuerberatungskosten gehören auch der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein, das Honorar des Steuerberaters, steuerliche Fachliteratur und Ratgeber sowie Fahrtkosten zum Berater.

Auch Porto, Kosten für die elektronische Übermittlung oder ein anteiliger Betrag für deinen Computer können infrage kommen. Wichtig ist immer der berufliche Bezug – reine private Lebensführung bleibt außen vor.

Wo du die Kosten in der Steuererklärung einträgst

Als Arbeitnehmer trägst du die Software bei den Werbungskosten in der Anlage N ein, in der Zeile für sonstige Werbungskosten oder Arbeitsmittel. In ELSTER oder deiner Steuersoftware findest du die passenden Felder unter dem Stichwort Werbungskosten.

Selbstständige verbuchen den Betrag als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR, Vermieter tragen ihn in der Anlage V ein. Hast du mehrere Einkunftsarten, ordne den absetzbaren Betrag nur einer davon zu – eine Aufteilung auf mehrere ist nicht nötig.

Welche Nachweise du brauchst

Bewahre die Rechnung oder den Kaufbeleg deiner Steuersoftware auf. Daraus müssen Anbieter, Betrag, Datum und das Steuerjahr hervorgehen, für das die Software gedacht ist. Bei einem Download reicht die Bestellbestätigung mit Rechnungsnummer.

Einreichen musst du den Beleg meist nicht direkt – seit Einführung der Belegvorhaltepflicht genügt es, ihn aufzubewahren und nur auf Nachfrage vorzulegen. Halte ihn trotzdem griffbereit, falls das Finanzamt nachhakt.

Setze die Software in dem Jahr ab, in dem du sie bezahlt hast (Abflussprinzip) – nicht in dem Jahr, für das die Erklärung gilt. Kaufst du das Programm für 2025 erst Anfang 2026, gehört es in die Steuererklärung 2026.

Häufige Fehler beim Absetzen

Der klassische Fehler: Steuerzahler vergessen die Software komplett, weil sie den Betrag für zu klein halten. Doch jeder Euro Werbungskosten zählt – vor allem, wenn du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohnehin überschreitest.

Ein zweiter Fehler ist der falsche Eintragungsort: Wer die Software bei den Sonderausgaben statt bei den Werbungskosten ansetzt, riskiert eine Streichung. Und drittens wird oft das falsche Jahr gewählt – achte auf das Kaufdatum.

Liegst du mit allen Werbungskosten zusammen unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, bringt das separate Eintragen der Software steuerlich nichts – der Pauschbetrag wird dir ohnehin automatisch gewährt.

Lohnt sich das Absetzen überhaupt?

Ob sich der Aufwand lohnt, hängt von deinen übrigen Werbungskosten ab. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird jedem Arbeitnehmer automatisch abgezogen. Erst wenn deine echten Werbungskosten darüber liegen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro – auch die Steuersoftware – steuermindernd aus.

Hast du etwa einen langen Arbeitsweg, ein Arbeitszimmer oder teure Arbeitsmittel, ist der Pauschbetrag schnell geknackt. Dann solltest du die Software auf jeden Fall mitnehmen. Welches Amt deine Erklärung bearbeitet, findest du jederzeit über die Finanzamt-Suche.

Rechenbeispiel

Du kaufst eine Steuersoftware für 39,95 € und nutzt sie für deine Arbeitnehmer-Steuererklärung.

Kaufpreis Steuersoftware39,95 €
liegt unter der 100-€-Grenzevoll absetzbar
als Werbungskosten in Anlage N39,95 €

vereinfacht – dank Nichtbeanstandungsgrenze ohne Aufteilung

TippTrag die Steuersoftware konsequent jedes Jahr bei den Werbungskosten ein – am besten direkt nach dem Kauf notieren. Bei einem Preis unter 100 Euro ist der volle Betrag dank Nichtbeanstandungsgrenze absetzbar, ganz ohne Aufteilung.

Häufige Fragen

Kann ich WISO Steuer von der Steuer absetzen?

Ja. WISO Steuer und vergleichbare Programme zählen zu den Steuerberatungskosten. Liegt der Preis unter 100 Euro, kannst du den vollen Betrag ohne Aufteilung als Werbungskosten ansetzen.

Wo trage ich die Steuersoftware in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer in der Anlage N bei den sonstigen Werbungskosten beziehungsweise Arbeitsmitteln. Selbstständige buchen sie als Betriebsausgabe, Vermieter tragen sie in der Anlage V ein.

Ist der private Anteil der Software absetzbar?

Nur über die 100-Euro-Nichtbeanstandungsgrenze. Liegst du darunter, ist alles absetzbar. Darüber bleibt der private Anteil unberücksichtigt, da private Steuerberatungskosten seit 2006 keine Sonderausgaben mehr sind.

Verdoppelt sich die 100-Euro-Grenze bei Ehepaaren?

Nein. Die Grenze gilt pro Veranlagung, nicht pro Person. Auch bei Zusammenveranlagung bleibt es bei 100 Euro.

In welchem Jahr setze ich die Software ab?

In dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast (Abflussprinzip) – nicht in dem Jahr, für das die Erklärung erstellt wird.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 6. Juni 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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