Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Grundsätzlich sind alle Mitglieder einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. In Deutschland betrifft das vor allem Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche.
Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer beginnt mit dem Eintritt in die Kirche oder ab dem Zeitpunkt, an dem du in Deutschland steuerpflichtig wirst. Der Austritt aus der Kirche beendet die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer.
Für Kinder unter 18 Jahren entfällt die Kirchensteuer, selbst wenn sie getauft sind. Erst mit der Volljährigkeit und eigenem Einkommen wird die Kirchensteuerpflicht relevant.
- Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Eigenes Einkommen
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Die Kirchensteuer bemisst sich in der Regel als Prozentsatz der Einkommensteuer. In den meisten Bundesländern beträgt dieser Prozentsatz 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.
Die Berechnung erfolgt automatisch durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Der Kirchensteuerbetrag wird direkt auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, sofern du abhängig beschäftigt bist.
Selbstständige müssen die Kirchensteuer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren. Hierbei sind die gleichen Prozentsätze anzuwenden.
- 9 % der Einkommensteuer (außer Bayern und Baden-Württemberg: 8 %)
Kirchensteuer in der Steuererklärung
Die Kirchensteuer wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn du deine Steuererklärung einreichst. Falls du ELSTER nutzt, wird die Kirchensteuer ebenfalls automatisch erfasst.
Für Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer direkt vom Gehalt einbehalten. Dies muss nicht separat in der Steuererklärung angegeben werden, da es bereits in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist.
Bei Selbstständigen erfolgt die Angabe der Kirchensteuer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Hierzu dient das entsprechende Formular zur Einkommensteuer.
- Automatische Berücksichtigung durch das Finanzamt
- Angabe im ELSTER-Formular
Kirchenaustritt und Kirchensteuer
Um die Zahlung der Kirchensteuer zu beenden, ist ein formeller Kirchenaustritt erforderlich. Der Austritt muss beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht angezeigt werden.
Nach dem Austritt wird die Kirchensteuerpflicht mit dem Ende des Monats des Austritts beendet. Bis dahin wird die Steuer noch erhoben und auf die Einkommensteuer angerechnet.
Die Kirchensteuerpflicht endet nicht sofort mit dem Austritt, sondern erst zum Ende des Austrittsmonats. Melde den Austritt rechtzeitig, sonst läuft die Steuer bis zur Meldung weiter.
Wichtig ist, dass der Austritt rechtzeitig gemeldet wird, da die Kirchensteuerpflicht sonst bis zur Meldung weiterläuft.
- Formeller Austritt erforderlich
- Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht
Kirchensteuer und das Finanzamt
Das Finanzamt ist für die Erhebung und Abführung der Kirchensteuer zuständig. Es zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer ein und leitet sie an die Kirche weiter.
Die Höhe der abgezogenen Kirchensteuer wird auf dem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Bei Fragen zur Berechnung oder bei Unstimmigkeiten ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Solltest du von der Kirchensteuerpflicht befreit sein, etwa durch Kirchenaustritt, ist es wichtig, dass dies dem Finanzamt nachgewiesen wird.
- Erhebung durch das Finanzamt
- Ausweisung auf dem Einkommensteuerbescheid
Häufige Fehler bei der Kirchensteuer
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Kirchensteuerpflicht mit dem Kirchenaustritt sofort endet. Tatsächlich endet sie erst mit dem Folgemonat des Austritts.
Ein weiterer Fehler ist das Versäumnis, den Kirchenaustritt dem Finanzamt zu melden, was dazu führen kann, dass weiterhin Kirchensteuer abgezogen wird.
Nicht zuletzt wird oft vergessen, dass die Kirchensteuer auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland angepasst werden muss, da sich die Prozentsätze unterscheiden können.
- Falsche Annahmen zum Austrittsdatum
- Versäumnis der Meldung an das Finanzamt
Kirchensteuer sparen: Möglichkeiten
Um die Kirchensteuer zu reduzieren, kannst du beispielsweise Spenden an die Kirche als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Dies mindert die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer.
Spenden an deine Kirche kannst du als Sonderausgaben geltend machen und so die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer senken.
Ein Kirchenaustritt ist eine weitere Möglichkeit, die Verpflichtung zur Kirchensteuerzahlung zu beenden. Beachte hierbei die formellen Anforderungen und Fristen.
Zudem besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen ermäßigten Steuersatz zu beantragen, wenn dein Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.
- Spenden als Sonderausgaben
- Ermäßigter Steuersatz bei niedrigem Einkommen
TippÜberprüfe regelmäßig deine Lohnabrechnung und den Steuerbescheid, um sicherzustellen, dass die Kirchensteuer korrekt berechnet und abgeführt wird.
Häufige Fragen
Wer ist von der Kirchensteuer befreit?
Personen, die keiner steuererhebenden Kirche angehören, sind befreit.
Wie melde ich meinen Kirchenaustritt?
Der Austritt wird beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht gemeldet.
Kann ich die Kirchensteuer in der Steuererklärung absetzen?
Ja, die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Was passiert bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?
Der Kirchensteuersatz passt sich an den Satz des neuen Wohnsitzes an.
Wann endet die Kirchensteuerpflicht nach einem Austritt?
Die Pflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Austritt gemeldet wurde.