Jedes Kind hat eine eigene Steuer-ID
Die steuerliche Identifikationsnummer wird nicht erst beim ersten Job vergeben, sondern direkt nach der Geburt. Sobald das Standesamt die Geburt an die Meldebehörde übermittelt, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch eine elfstellige Steuer-ID für dein Kind und schickt sie per Brief an die im Melderegister hinterlegte Adresse der Eltern. Diese Nummer ist – wie bei Erwachsenen – ein Leben lang gültig und ändert sich nie.
Viele Eltern wissen gar nicht, dass ihr Kind bereits eine Steuer-ID hat, bis sie den Kindergeldantrag ausfüllen. Genau dann wird die Nummer das erste Mal gebraucht.
Wofür Eltern die Steuer-ID des Kindes brauchen
Die Nummer deines Kindes brauchst du an mehreren Stellen:
- Kindergeld: Die Familienkasse verlangt im Antrag sowohl deine Steuer-ID als auch die deines Kindes – ohne sie wird das Kindergeld nicht ausgezahlt.
- Freistellungsauftrag: Hat dein Kind ein eigenes Sparkonto oder Depot, kannst du mit seiner Steuer-ID den Sparerpauschbetrag nutzen und Kapitalerträge steuerfrei stellen.
- Anlage Kind: In deiner eigenen Steuererklärung trägst du die Steuer-ID des Kindes in der Anlage Kind ein, um Kinderfreibetrag, Betreuungskosten oder den Ausbildungsfreibetrag geltend zu machen.
Wo Eltern die Steuer-ID des Kindes finden
Du musst die Nummer in den meisten Fällen nicht neu anfordern – sie steht bereits auf Unterlagen, die du vermutlich hast:
- Das BZSt-Schreiben nach der Geburt: der Originalbrief mit der zugeteilten IdNr. des Kindes.
- Bescheid der Familienkasse: In der Kindergeld-Korrespondenz ist die Nummer häufig vermerkt.
- Deine eigene Steuererklärung: Hast du das Kind schon einmal eingetragen, findest du die Nummer in der Anlage Kind des Vorjahres.
Bevor du die Nummer neu anforderst: Sie steht meist schon auf dem BZSt-Brief nach der Geburt, in der Kindergeld-Post oder in der Anlage Kind deiner letzten Steuererklärung.
Steuer-ID des Kindes verloren – so forderst du sie neu an
Findest du das Schreiben nicht mehr, fordern die Eltern die Steuer-ID des Kindes auf demselben Weg an wie ihre eigene: über das Eingabeformular des BZSt oder schriftlich per Brief. Dafür gibst du die Daten des Kindes an: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort und die Meldeadresse. Die Mitteilung erfolgt – wie immer aus Datenschutzgründen – ausschließlich per Post an die gemeldete Adresse und kann mehrere Wochen dauern. Sie ist komplett kostenlos; verlange niemand Geld dafür, ist das ein Warnsignal.
Die Steuer-ID kommt aus Datenschutzgründen nur per Post und ist komplett kostenlos. Verlangt jemand Geld dafür, ist das ein klares Warnsignal.
Sonderfall: Kind im Ausland geboren oder zugezogen
Wird ein Kind im Ausland geboren und zieht später nach Deutschland, erhält es die Steuer-ID erst nach der Anmeldung bei der Meldebehörde. Bis der Brief da ist, können einige Wochen vergehen – plane das beim Kindergeldantrag mit ein. Die Familienkasse akzeptiert in solchen Fällen oft eine Nachreichung der Nummer, sodass dein Antrag nicht allein an der fehlenden ID scheitert.
Wenn das Kind selbst steuerpflichtig wird
Jobbt dein Kind als Schüler oder Student oder erzielt es eigene Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, gibt es unter Umständen eine eigene Steuererklärung ab – dann nutzt es genau diese von Geburt an vergebene Steuer-ID. Es ist also sinnvoll, die Nummer dauerhaft griffbereit zu haben und an das volljährig werdende Kind weiterzugeben.
Tipp für den Kindergeldantrag
Stelle den Kindergeldantrag möglichst früh und halte beide Steuer-IDs bereit – deine und die deines Kindes. Fehlt die Nummer noch, kannst du den Antrag trotzdem einreichen und die ID nachreichen, sobald der Brief des BZSt eingetroffen ist. Fragen zur Zuständigkeit deines Finanzamts klärst du schnell über unsere Finanzamt-Suche.
TippHefte den BZSt-Brief mit der Steuer-ID deines Kindes direkt zu den Geburtsunterlagen. So hast du die Nummer beim Kindergeldantrag und später bei der ersten eigenen Steuererklärung des Kindes sofort zur Hand.
Häufige Fragen
Ab wann hat mein Kind eine Steuer-ID?
Ab der Geburt. Das BZSt vergibt die elfstellige Nummer automatisch und teilt sie den Eltern per Brief mit.
Brauche ich die Steuer-ID des Kindes für das Kindergeld?
Ja. Die Familienkasse benötigt sowohl deine Steuer-ID als auch die deines Kindes, um Kindergeld auszuzahlen.
Wie bekomme ich die Steuer-ID meines Kindes neu?
Über das Eingabeformular des BZSt oder schriftlich, mit den Daten des Kindes. Die Mitteilung erfolgt kostenlos per Post.
Ändert sich die Steuer-ID des Kindes, wenn es erwachsen wird?
Nein. Es ist dieselbe Nummer, die lebenslang gültig bleibt und auch für die erste eigene Steuererklärung gilt.
Wo finde ich die Steuer-ID meines Kindes am schnellsten?
Auf dem BZSt-Brief nach der Geburt, im Kindergeldbescheid oder in der Anlage Kind deiner letzten Steuererklärung.