Steuer-ID verloren: So forderst du die Nummer neu an

Steuer-ID nicht mehr auffindbar? Kein Grund zur Sorge: Verloren gehen kann die Nummer nicht, denn sie ist dauerhaft gespeichert. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du sie neu mitgeteilt bekommst, wie lange das dauert – und warum dafür das BZSt und nicht dein Finanzamt zuständig ist.

Erst prüfen, dann anfordern

Bevor du die Steuer-ID neu anforderst, lohnt ein kurzer Blick in deine Unterlagen – das spart dir mehrere Wochen Wartezeit. Die elfstellige Nummer steht auf deinem Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers, auf dem ursprünglichen Schreiben des BZSt sowie in deinem ELSTER-Konto. Findest du sie an einer dieser Stellen, musst du gar nichts weiter tun.

Bevor du die Nummer neu anforderst, wirf einen Blick in deine Unterlagen: Die Steuer-ID steht auf jedem Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung und in deinem ELSTER-Konto. Das spart dir mehrere Wochen Wartezeit.

Auch ältere Dokumente helfen: Ein Steuerbescheid aus dem Vorjahr oder eine alte Gehaltsabrechnung enthält die Nummer genauso wie ein aktuelles Schreiben. Die Steuer-ID ändert sich ja nie.

BZSt oder Finanzamt – wer ist zuständig?

Das ist die häufigste Verwechslung: Für die Steuer-ID ist allein das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig, nicht dein örtliches Finanzamt. Das Finanzamt vergibt nur die davon getrennte Steuernummer. Eine echte „Beantragung" gibt es bei der Steuer-ID übrigens nicht – sie wurde dir längst zugeteilt. Du lässt sie dir lediglich erneut mitteilen.

Diese saubere Trennung ist wichtig, damit du dich an die richtige Stelle wendest und keine Zeit verlierst. Das Finanzamt kann dir deine Steuer-ID zwar in einem laufenden Vorgang nennen, für die offizielle Mitteilung ist aber das BZSt der richtige Ansprechpartner.

Schritt für Schritt: die Steuer-ID neu anfordern

Für die erneute Mitteilung brauchst du nur ein paar persönliche Angaben. Halte sie bereit, dann ist das Formular in zwei Minuten ausgefüllt:

  • Vor- und Nachname,
  • deine vollständige Meldeanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort),
  • Geburtsdatum und Geburtsort.

Damit hast du zwei Wege:

  • Online: über das Eingabeformular im BZSt-Portal – der schnellste und einfachste Weg. Du füllst das Formular aus, schickst es ab und bekommst die Nummer anschließend per Post.
  • Schriftlich: per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 7, 11055 Berlin. Nenne darin dieselben Angaben wie im Online-Formular.

Beide Wege sind komplett kostenlos. Eine Gebühr verlangt das BZSt für die Mitteilung der IdNr. nicht – sei misstrauisch bei Webseiten, die für die „Beantragung" Geld verlangen.

So lange dauert es – und so wird zugestellt

Aus Datenschutzgründen verschickt das BZSt die Nummer nur per Post an deine gemeldete Adresse – nicht per E-Mail, nicht per Telefon und auch nicht per Fax. Plane mehrere Wochen Bearbeitungszeit ein; bei hohem Anfragevolumen kann es länger dauern. Damit der Brief sicher ankommt, muss dein Nachname am Briefkasten stehen.

Wohnst du erst seit Kurzem an deiner Adresse, achte darauf, dass deine Meldedaten beim Einwohnermeldeamt aktuell sind – das BZSt verschickt ausschließlich an die offiziell gemeldete Anschrift.

Sonderfälle: Neugeborene und Zuzug aus dem Ausland

Bei einem Neugeborenen wird die Steuer-ID automatisch nach der Geburt vergeben und den Eltern per Brief mitgeteilt. Ist dieser Brief verloren, fordern die Eltern die ID des Kindes auf demselben Weg neu an.

Wer aus dem Ausland zuzieht, erhält die Steuer-ID nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch zugeschickt. Kommt der Brief nicht an oder geht verloren, hilft auch hier das Eingabeformular des BZSt weiter – wichtig ist nur, dass die Anmeldung bei der Meldebehörde erfolgt ist.

Vorsicht vor Betrugsmaschen

Rund um die Steuer-ID kursieren immer wieder Betrugsversuche. Typisch sind E-Mails oder SMS, die angeblich vom Finanzamt oder vom BZSt stammen und dich auffordern, deine Steuer-ID, Kontodaten oder Passwörter „zur Verifizierung" einzugeben. Ignoriere solche Nachrichten. Das BZSt verschickt die Steuer-ID ausschließlich per Brief und fordert dich niemals per Mail oder Telefon zur Eingabe persönlicher Daten auf. Klicke keine Links in verdächtigen Nachrichten an und gib deine Daten nur auf der offiziellen Seite des BZSt oder bei ELSTER ein. Auch kostenpflichtige „Beantragungs-Dienste" im Netz sind überflüssig – die Mitteilung beim BZSt ist immer gratis.

Das BZSt schickt die Steuer-ID ausschließlich per Brief und fragt nie per Mail oder Telefon nach Daten. Ignoriere solche Nachrichten und zahle nie für eine angebliche Beantragung – die Mitteilung ist kostenlos.

Du brauchst die Nummer dringend?

Wenn es eilt – etwa weil ein neuer Arbeitgeber die Steuer-ID für die Lohnabrechnung verlangt –, gibt es schnellere Wege als den Postweg: Dein Arbeitgeber hat die Nummer aus früheren Abrechnungen oft vorliegen, und auch dein Finanzamt kann dir bei der Einordnung helfen. Das zuständige Amt mit allen Kontaktdaten findest du über unsere Finanzamt-Suche. Eine sofortige telefonische Auskunft über die Nummer selbst ist aus Datenschutzgründen allerdings auch dort nicht möglich.

Übrigens: Fehlt deinem Arbeitgeber die Steuer-ID, wird vorübergehend die ungünstige Steuerklasse VI angewandt. Sobald du die Nummer nachreichst, wird das rückwirkend korrigiert – zu viel gezahlte Lohnsteuer geht dir also nicht verloren.

TippNotiere dir die Steuer-ID sofort, sobald der Brief ankommt – am besten digital und an einem zweiten Ort. Dann sparst du dir beim nächsten Jobwechsel oder Antrag die wochenlange Wartezeit auf eine erneute Mitteilung.

Häufige Fragen

Kann die Steuer-ID wirklich verloren gehen?

Nein. Die Nummer ist dauerhaft beim BZSt gespeichert und bleibt lebenslang gültig. Du kannst sie jederzeit kostenlos erneut mitteilen lassen.

Beantrage ich die Steuer-ID beim Finanzamt?

Nein. Für die Steuer-ID ist ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Das Finanzamt vergibt nur die separate Steuernummer.

Wie lange dauert die erneute Mitteilung?

In der Regel mehrere Wochen. Die Nummer wird ausschließlich per Post an deine Meldeadresse geschickt.

Kostet die erneute Mitteilung etwas?

Nein, sie ist kostenlos. Webseiten, die Geld für die Beantragung verlangen, sind unseriös.

Geht es auch schneller als per Post?

Frag deinen Arbeitgeber – er hat die Steuer-ID aus früheren Lohnabrechnungen oft vorliegen. Eine telefonische Auskunft erteilt das BZSt aus Datenschutzgründen nicht.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 10. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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