Steuernummer beantragen: Privatperson, Freiberufler & Unternehmen

Eine Steuernummer brauchst du, sobald du Steuern zahlst oder Rechnungen schreibst – aber nicht jeder muss sie aktiv beantragen. Wir zeigen dir, wann das Finanzamt die Nummer von allein vergibt und wann du selbst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen musst. So gehst du den richtigen Weg, je nachdem ob du Privatperson, Freiberufler oder Unternehmer bist.

Steuernummer ist nicht gleich Steuer-ID

Bevor du etwas beantragst, solltest du die beiden Nummern auseinanderhalten. Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist elfstellig, gilt ein Leben lang und wird automatisch von der Geburt an vergeben – die musst du nie beantragen. Die Steuernummer dagegen vergibt dein zuständiges Finanzamt und sie kann sich ändern, etwa bei einem Umzug oder beim Schritt in die Selbstständigkeit. Wenn in diesem Ratgeber von „beantragen“ die Rede ist, geht es immer um die Steuernummer.

Welches Finanzamt für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohn- oder Betriebssitz ab. Über unsere Finanzamt-Suche findest du in Sekunden die richtige Anschrift und die Kontaktdaten.

Privatperson: Du musst meist gar nichts beantragen

Als reine Privatperson bekommst du deine Steuernummer in der Regel ganz automatisch. Sobald du zum ersten Mal eine Einkommensteuererklärung abgibst, legt das Finanzamt ein Steuerkonto für dich an und teilt dir die Nummer mit dem ersten Steuerbescheid mit. Einen gesonderten Antrag gibt es dafür nicht.

Als Privatperson musst du meist nichts aktiv tun: Gibst du elektronisch über ELSTER ab und hast noch keine Steuernummer, lass das Feld einfach frei. Das Finanzamt ordnet deine Erklärung dann über die Steuer-ID zu.

Gibst du deine Erklärung elektronisch über ELSTER ab und hast noch keine Steuernummer, kannst du das Feld einfach freilassen. Das Finanzamt ordnet deine Erklärung dann über die Steuer-ID zu und vergibt anschließend die Steuernummer.

Freiberufler & Selbstständige: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Anders sieht es aus, wenn du freiberuflich oder selbstständig tätig wirst. Dann musst du dich aktiv beim Finanzamt melden – und zwar mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf dessen Basis vergibt das Finanzamt deine neue Steuernummer für die selbstständige Tätigkeit.

Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung Pflicht: Du füllst den Fragebogen über ELSTER aus und sendest ihn digital ans Finanzamt. Ein Papierformular ist nur noch in Härtefällen vorgesehen.

Welche Frist gilt?

Du bist verpflichtet, den Fragebogen innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit zu übermitteln. Diese Anzeigepflicht ergibt sich aus § 138 Abgabenordnung. Wer zu spät dran ist, riskiert vor allem eine verzögerte Vergabe der Steuernummer – und ohne Steuernummer darfst du keine ordnungsgemäßen Rechnungen schreiben.

Als Freiberufler oder Selbstständiger musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit übermitteln. Ohne Steuernummer darfst du keine ordnungsgemäßen Rechnungen schreiben.

So gehst du Schritt für Schritt vor

  • ELSTER-Konto anlegen: Registriere dich auf elster.de mit deiner E-Mail-Adresse. Du erhältst eine Bestätigungsmail und einen Aktivierungscode per Post.
  • Zertifikat herunterladen: Damit kannst du den Fragebogen sofort übermitteln, auch ohne bestehende Steuernummer.
  • Fragebogen ausfüllen: Persönliche Daten, Art der Tätigkeit, voraussichtliche Einnahmen und Gewinn, Bankverbindung sowie die Wahl bei der Umsatzsteuer.
  • Absenden und warten: In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen, bis die Steuernummer per Post kommt.

Unternehmen und Gewerbetreibende

Meldest du ein Gewerbe an, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt automatisch. Trotzdem musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst über ELSTER ausfüllen – die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH kommen zusätzliche Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung hinzu.

Eine Übersicht zu allen Nummern rund um deine Steuerpflicht findest du in unserem Cluster Steuer-ID & Steuernummer.

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Im Fragebogen entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Bleibst du unter den gesetzlichen Umsatzgrenzen, weist du keine Umsatzsteuer aus und sparst dir die monatliche Voranmeldung. Diese Wahl bindet dich allerdings einige Zeit – überlege sie dir daher gut, am besten gemeinsam mit deinem Steuerberater. Achte außerdem darauf, deine voraussichtlichen Einnahmen realistisch zu schätzen: Sie beeinflussen, ob das Finanzamt von dir vierteljährliche Vorauszahlungen verlangt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer separat beantragen

Wer Geschäfte innerhalb der EU macht, braucht zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Du kannst sie direkt im Fragebogen ankreuzen oder später beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Sie ist nicht dasselbe wie deine Steuernummer.

Was tun bei Umzug oder Wechsel?

Ziehst du in den Bezirk eines anderen Finanzamts, bekommst du dort eine neue Steuernummer – die alte wird ungültig. Auch beim Wechsel von der Privatperson zur Selbstständigkeit erhältst du in der Regel eine eigene Steuernummer für die unternehmerische Tätigkeit. Deine Steuer-ID bleibt dabei immer dieselbe.

TippLege dein ELSTER-Konto rechtzeitig vor dem geplanten Start an – allein der Versand des Aktivierungscodes per Post dauert oft ein bis zwei Wochen. So verlierst du keine Zeit bei der Ein-Monats-Frist.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatperson eine Steuernummer beantragen?

Nein. In der Regel vergibt das Finanzamt die Steuernummer automatisch, sobald du deine erste Einkommensteuererklärung abgibst. Einen separaten Antrag gibt es dafür nicht.

Wie beantrage ich als Freiberufler eine Steuernummer?

Über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über ELSTER ans Finanzamt übermittelst. Auf dieser Grundlage vergibt das Finanzamt deine Steuernummer.

Welche Frist muss ich einhalten?

Den Fragebogen musst du innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit übermitteln (§ 138 AO). Sonst kann sich die Vergabe der Steuernummer verzögern.

Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?

Üblich sind vier bis sechs Wochen nach Übermittlung des Fragebogens. Die Nummer kommt anschließend per Post vom Finanzamt.

Ist die Steuernummer dasselbe wie die Steuer-ID?

Nein. Die Steuer-ID ist elfstellig, lebenslang gültig und wird automatisch vergeben. Die Steuernummer stammt vom Finanzamt und kann sich ändern, etwa bei Umzug oder Selbstständigkeit.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 3. April 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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