Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Gesetzliches Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei. Das steht ausdrücklich in § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG: Leistungen aus einer Krankenversicherung gehören nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Auf das Krankengeld selbst zahlst du also keinen Cent Einkommensteuer.
Das klingt erst einmal beruhigend. Trotzdem solltest du nicht davon ausgehen, dass das Krankengeld für deine Steuererklärung gar keine Rolle spielt. Denn der Gesetzgeber behandelt sogenannte Lohnersatzleistungen über einen besonderen Mechanismus – den Progressionsvorbehalt. Dadurch kann es am Jahresende doch noch zu einer Steuernachzahlung kommen, obwohl das Krankengeld selbst unangetastet bleibt.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen deinen persönlichen Steuersatz erhöhen. Geregelt ist das in § 32b EStG. Die Idee dahinter: Wer im Jahr Krankengeld bezogen hat, soll auf sein übriges, steuerpflichtiges Einkommen denselben Steuersatz zahlen wie jemand, der das Gleiche komplett als Lohn verdient hätte.
Das Krankengeld wird dabei nur rechnerisch zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert. Aus dieser höheren Summe ermittelt das Finanzamt einen Steuersatz. Dieser höhere Satz wird dann aber nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen angewendet – nicht auf das Krankengeld. Das Krankengeld selbst bleibt steuerfrei, zieht den Steuersatz für den Rest aber nach oben.
Genau hier liegt die Stolperfalle: Weil während deiner Krankheit keine Lohnsteuer auf das Krankengeld einbehalten wurde, wirkt der Progressionsvorbehalt erst bei der Steuererklärung – oft als unerwartete Nachzahlung.
Welche Leistungen sind betroffen?
Der Progressionsvorbehalt gilt nicht nur für Krankengeld, sondern für eine ganze Reihe von Lohnersatzleistungen. Dazu zählen unter anderem:
- Krankengeld und Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkasse
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld
- Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld
- Verletztengeld und Übergangsgeld
- Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn du in einem Jahr mehrere dieser Leistungen bezogen hast, werden sie alle zusammengerechnet. Das ist wichtig, weil schon vergleichsweise kleine Beträge in der Summe eine Pflicht zur Steuererklärung auslösen können.
So funktioniert die Berechnung
Stell dir vor, du hast in einem Jahr 25.000 € steuerpflichtigen Arbeitslohn und zusätzlich 5.000 € Krankengeld erhalten. Für den Steuersatz rechnet das Finanzamt mit 30.000 €. Der Steuersatz, der zu 30.000 € gehört, ist höher als der zu 25.000 €. Genau diesen höheren Satz wendet das Finanzamt dann auf deine 25.000 € an.
Das Ergebnis: Du zahlst auf deinen Lohn etwas mehr Steuern, als du ohne das Krankengeld zahlen müsstest. Das Krankengeld bleibt steuerfrei, aber der „Schub" beim Steuersatz führt häufig zu einer Nachzahlung. Wie hoch sie ausfällt, hängt von der Höhe deines Einkommens und der Dauer des Krankengeldbezugs ab.
Leg dir am besten schon während des Krankengeldbezugs eine kleine Rücklage zur Seite – als Faustregel etwa 10 bis 20 Prozent des Krankengeldes. So trifft dich eine mögliche Nachzahlung später nicht unvorbereitet.
Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?
Sobald du in einem Kalenderjahr Lohnersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Krankengeld zählt zu diesen Leistungen, und die 410-€-Grenze ist schnell überschritten – sie entspricht oft nur wenigen Tagen Krankengeld.
Die Steuererklärung gibst du am einfachsten elektronisch über ELSTER ab. Wenn du nicht weißt, welches Finanzamt für dich zuständig ist, kannst du das über unsere Finanzamt-Suche schnell herausfinden. Weitere Themen rund um Gehalt und Steuerklasse findest du in unserem Ratgeber-Bereich Steuerklassen & Gehalt.
Gesetzliches Krankengeld oder privates Krankentagegeld?
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesetzlichem Krankengeld und privatem Krankentagegeld. Nur das gesetzliche Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht deinen Steuersatz.
Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind dagegen steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Sie tauchen in der Steuererklärung also nicht auf und erhöhen deinen Steuersatz nicht. Wenn du privat versichert bist und Krankentagegeld bekommst, musst du dir um den Progressionsvorbehalt in der Regel keine Sorgen machen.
Verwechsle das nicht: Privates Krankentagegeld bleibt komplett außen vor, gesetzliches Krankengeld wirkt über den Progressionsvorbehalt. Prüfe genau, welche Leistung du bezogen hast.
Woher weiß das Finanzamt von deinem Krankengeld?
Du musst dich nicht darum kümmern, dem Finanzamt das Krankengeld zu melden – das übernimmt deine Krankenkasse. Sie übermittelt die Höhe des gezahlten Krankengeldes elektronisch an die Finanzverwaltung. Diese Daten liegen dem Finanzamt also bereits vor, wenn du deine Erklärung abgibst.
Trotzdem solltest du den Betrag in deiner Steuererklärung selbst eintragen. Du findest die Angaben auf der Leistungsbescheinigung oder Steuerbescheinigung deiner Krankenkasse. In der Steuererklärung gehören sie in den Bereich für steuerfreie Lohnersatzleistungen, der in der Anlage N abgefragt wird.
Wie hoch fällt die Nachzahlung aus?
Eine pauschale Zahl gibt es nicht, denn die Höhe hängt von deinem übrigen Einkommen und der Höhe des Krankengeldes ab. Je höher dein steuerpflichtiges Einkommen ohnehin schon ist, desto stärker schlägt der Progressionsvorbehalt zu – wegen des progressiven Steuertarifs.
Bei einem mittleren Einkommen und mehreren Monaten Krankengeld können durchaus einige Hundert Euro Nachzahlung zusammenkommen. Wer dagegen nur ein paar Wochen krank war oder ein niedriges Einkommen hat, kommt oft mit einer kleinen oder gar keiner Nachzahlung davon.
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Auch Kirchensteuer und – soweit noch fällig – der Solidaritätszuschlag bemessen sich nach der festgesetzten Einkommensteuer. Weil der Progressionsvorbehalt deine Einkommensteuer erhöht, können dadurch auch diese Zuschläge etwas höher ausfallen. Das ist meist ein kleinerer Effekt, gehört aber zur vollständigen Rechnung dazu.
Umgekehrt gilt: Wer keiner Kirche angehört und unter den Freigrenzen des Solidaritätszuschlags liegt, muss sich darum keine Gedanken machen. Entscheidend bleibt in jedem Fall die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer.
So vermeidest du eine böse Überraschung
Der wichtigste Tipp ist Vorsorge: Wer weiß, dass eine Nachzahlung kommen kann, legt rechtzeitig Geld zur Seite. Gleichzeitig lohnt es sich, in der Steuererklärung alle Werbungskosten und Sonderausgaben sauber anzugeben. Sie senken dein zu versteuerndes Einkommen und mildern den Effekt des Progressionsvorbehalts ab.
Auch Vorsorgeaufwendungen, Handwerkerleistungen oder außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast spürbar reduzieren. So holst du dir an anderer Stelle zurück, was der Progressionsvorbehalt zusätzlich kostet.
Gib in deiner Steuererklärung konsequent alle Werbungskosten an – schon mit der Pendlerpauschale, Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten überschreitest du oft den Pauschbetrag und senkst dein zu versteuerndes Einkommen.
Fristen für die Steuererklärung
Bist du wegen des Krankengeldes zur Abgabe verpflichtet, gilt die normale Frist für Pflichtveranlagungen: Die Erklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein. Für das Steuerjahr 2025 ist das also der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist deutlich.
Verpasst du die Frist ohne Verlängerung, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Stell deine Unterlagen deshalb lieber früh zusammen, statt bis kurz vor knapp zu warten.
Fazit
Krankengeld selbst ist steuerfrei, doch über den Progressionsvorbehalt erhöht es deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Wer mehr als 410 € Lohnersatzleistungen im Jahr bezogen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Mit einer kleinen Rücklage und der konsequenten Angabe deiner abzugsfähigen Kosten bist du gut vorbereitet und vermeidest unangenehme Überraschungen.
Vereinfachtes Beispiel: Wie das Krankengeld den Steuersatz hebt (gerundete Werte).
| Zu versteuerndes Einkommen aus Lohn | 25.000 € |
| Steuerfreies Krankengeld | 5.000 € |
| Fiktive Bemessung für den Steuersatz | 30.000 € |
| Steuersatz auf Basis von 30.000 € statt 25.000 € | höhere Steuer auf den Lohn |
stark vereinfacht, ersetzt keine genaue Berechnung
TippFordere bei deiner Krankenkasse rechtzeitig die Steuerbescheinigung über das gezahlte Krankengeld an und trage den Betrag selbst in die Steuererklärung ein – auch wenn die Kasse die Daten ohnehin elektronisch übermittelt. So vermeidest du Rückfragen und Verzögerungen beim Steuerbescheid.
Häufige Fragen
Muss ich Krankengeld versteuern?
Nein, gesetzliches Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch deinen Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Was ist der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?
Das Krankengeld wird rechnerisch zu deinem zu versteuernden Einkommen addiert, um einen höheren Steuersatz zu ermitteln. Dieser Satz wird dann nur auf dein steuerpflichtiges Einkommen angewendet, nicht auf das Krankengeld selbst.
Muss ich wegen Krankengeld eine Steuererklärung abgeben?
Ja, sobald du in einem Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen wie Krankengeld bezogen hast, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Ist privates Krankentagegeld auch betroffen?
Nein. Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Nur gesetzliches Krankengeld erhöht deinen Steuersatz.
Wie kommt das Krankengeld zum Finanzamt?
Deine Krankenkasse übermittelt die Höhe des gezahlten Krankengeldes elektronisch an das Finanzamt. Du solltest den Betrag in deiner Steuererklärung trotzdem selbst angeben.