Welche Steuerklasse gilt für wen? Die 6 Klassen erklärt

Deine Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat von deinem Brutto abzieht. Welche der sechs Klassen für dich gilt, hängt vor allem von deinem Familienstand ab. Hier erfährst du, wer in welche Steuerklasse fällt – und wann sich ein Wechsel lohnt.

Wozu gibt es Steuerklassen überhaupt?

Steuerklassen sind kein Selbstzweck: Sie steuern, wie hoch dein monatlicher Lohnsteuerabzug ausfällt. Dein Arbeitgeber liest deine Steuerklasse als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) automatisch ab und behält danach Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Wichtig zu verstehen: Die Steuerklasse legt nicht fest, wie viel Steuer du am Ende wirklich zahlst – sie verteilt die Last nur übers Jahr. Wie viel dir am Jahresende zusteht oder du nachzahlst, klärt erst die Einkommensteuererklärung.

Die gesetzliche Grundlage für die sechs Klassen ist § 38b Einkommensteuergesetz. Dort ist genau geregelt, wer in welche Klasse eingeordnet wird. Brauchst du das passende Finanzamt für deinen Antrag, findest du es über unsere Finanzamt-Suche.

Steuerklasse I: Ledige und Singles

In die Steuerklasse I fallen alle, die ledig, dauernd getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind und keinen Anspruch auf eine günstigere Klasse haben. Auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer werden hier eingeordnet. Das ist die häufigste Klasse für Menschen ohne Kinder und ohne Ehepartner.

In dieser Klasse sind die wichtigsten Freibeträge bereits eingebaut: der Grundfreibetrag, die Arbeitnehmer-Pauschale und die Vorsorgepauschale. Du musst also nichts extra beantragen. Eine Steuererklärung ist für dich meist freiwillig – sie lohnt sich aber oft, weil du damit Werbungskosten, Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen geltend machen und so Geld zurückholen kannst.

Steuerklasse II: Alleinerziehende

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind in deinem Haushalt gemeldet ist, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhältst, und dass keine andere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2023 jährlich 4.260 € und erhöht sich um 240 € für jedes weitere Kind. Diesen Vorteil bekommst du nicht automatisch – du musst die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragen.

Steuerklassen III und V: das klassische Ehepaar-Modell

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können die Kombination III/V wählen, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich hoch sind. Der besser verdienende Partner nimmt Klasse III mit niedrigem Abzug, der andere Klasse V mit höherem Abzug. Unterm Strich bleibt dem Paar so monatlich mehr netto – allerdings führt diese Kombination oft zu einer Steuernachzahlung, und eine Einkommensteuererklärung ist Pflicht.

Die Kombination III/V bringt zwar monatlich mehr netto, führt aber oft zu einer Steuernachzahlung – und eine Einkommensteuererklärung ist dann Pflicht. Leg dafür im Zweifel Geld zurück.

Steuerklasse III gilt außerdem für Verwitwete im Jahr nach dem Tod des Ehepartners (sogenanntes Gnadensplitting) und in bestimmten Fällen nach einer Scheidung, wenn der frühere Partner wieder geheiratet hat.

Steuerklasse IV und IV mit Faktor

Wer heiratet, landet zunächst automatisch in der Kombination IV/IV. Sie passt am besten, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Wer es gerechter und ohne böse Überraschung zum Jahresende mag, wählt IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die voraussichtliche Jahressteuer schon beim monatlichen Abzug möglichst exakt verteilt. So zahlt jeder Partner den Anteil, der seinem Einkommen entspricht.

Steuerklasse VI: Nebenjob und zweiter Arbeitgeber

Steuerklasse VI greift, sobald du gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehst. Dein Hauptjob läuft über deine reguläre Klasse, jeder weitere über Klasse VI – mit dem höchsten Abzug, weil hier keine Freibeträge berücksichtigt werden. Ein Minijob bleibt davon unberührt, solange er pauschal versteuert wird.

Der hohe Abzug in Klasse VI bedeutet aber nicht, dass dir das Geld verloren geht. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir über die Einkommensteuererklärung zurück. Hast du mehrere Jobs, bist du ohnehin zur Abgabe verpflichtet – plane die mögliche Erstattung also fest ein und lege das Geld im Zweifel zur Seite.

Wie wechselst du die Steuerklasse?

Den Wechsel beantragst du kostenlos über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" bei deinem Finanzamt. Seit 2020 darfst du die Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern. Für eine Änderung, die noch im laufenden Jahr wirken soll, gilt in der Regel der 30. November als Stichtag. Bei Heirat, Scheidung oder der Geburt eines Kindes ist ein Wechsel auch außerhalb dieser Frist möglich. Mehr Artikel rund um das Thema findest du in unserem Cluster Steuerklassen & Gehalt.

Den Steuerklassenwechsel beantragst du kostenlos über ELSTER. Für eine Wirkung noch im laufenden Jahr gilt in der Regel der 30. November als Stichtag.

Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Du hast vielleicht gehört, dass die Klassen III und V verschwinden sollen. Stand 2026 ist das nicht der Fall: Die früheren Pläne, alle Ehepaare ins Faktorverfahren zu überführen, sind vorerst vom Tisch. Du kannst also weiterhin frei zwischen III/V, IV/IV und IV mit Faktor wählen.

TippVerdient ihr als Ehepaar sehr unterschiedlich, vergleicht vor dem Wechsel beide Varianten: III/V bringt monatlich mehr netto, führt aber oft zur Nachzahlung. IV mit Faktor verteilt die Last fairer und vermeidet Überraschungen bei der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich als Single ohne Kinder?

Als ledige, geschiedene oder verwitwete Person ohne Kinder fällst du in die Steuerklasse I. Sie ist die Standardklasse für Arbeitnehmer ohne Ehepartner und ohne Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am besten?

Das hängt vom Einkommensunterschied ab. Bei ähnlichem Verdienst passt IV/IV, bei großem Unterschied bringt III/V mehr monatliches Netto. Wer eine Nachzahlung vermeiden will, wählt IV mit Faktor.

Wann bekomme ich Steuerklasse II?

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt gemeldeten Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, sofern keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt. Du musst sie aktiv beim Finanzamt beantragen.

Was bedeutet Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis, wenn du gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehst. Der Abzug ist hier am höchsten, weil keine Freibeträge berücksichtigt werden.

Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?

Seit 2020 darfst du die Steuerklasse mehrmals pro Jahr wechseln. Soll die Änderung noch im laufenden Jahr greifen, gilt meist der 30. November als Stichtag; bei Heirat, Scheidung oder Geburt geht es auch unterjährig.

Autor: Redaktion Finanzamt24 • letzte Änderung: 2. Februar 2026

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben – insbesondere Beträge, Pauschalen, Fristen und der Rechtsstand – können sich ändern; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nicht (ohne Gewähr). Verbindliche Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt; für eine persönliche Beratung wende dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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