Finanzamt Aach

Die Gemeinde Aach zählt zum Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Trier betreut. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zu erstellen und einzureichen. Das Finanzamt Trier ist Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer behilflich und informiert Sie über wichtige Fristen, um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Termine versäumen. Bei der Einreichung Ihrer Steuerunterlagen ist es wichtig, alle erforderlichen Belege vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um mögliche Probleme mit Steuerbescheiden zu vermeiden. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden, können Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Ein Umzug kann bedeuten, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen, daher sollten Sie auch bei einem Wechsel der Wohnadresse stets darauf achten.

Aach im Überblick

Einwohner 277 138 männlich
139 weiblich
Fläche 5,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Zwölf lebende Spatzen pro Jahr

Im 18. Jahrhundert musste in Württemberg unter Herzog Karl Eugen jeder Untertan jährlich zwölf lebende Spatzen abliefern – als eine Art Schädlingsbekämpfungs-Abgabe. Wer nicht lieferte, zahlte eine Geldbuße; wer ordentlich lieferte, bekam sogar sechs Kreuzer Aufwandsentschädigung.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54298

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aach

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 570%
Gewerbesteuer 415%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank