Finanzamt Abensberg

In Abensberg, St, im Kreis Kelheim, Freistaat Bayern, stehen den Einwohnern umfassende Informationen und Hilfestellungen für ihre steuerlichen Anliegen zur Verfügung. Das zuständige Finanzamt Kelheim ist der Ansprechpartner für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung sowie für Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Zudem erhalten Sie hier Unterstützung in Bezug auf Lohnsteuer und Steuerbescheide. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen zur Abgabe Ihrer Steuerunterlagen, um mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es zudem sein, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um Ihr zuständiges Finanzamt schnell und unkompliziert zu ermitteln.

Abensberg im Überblick

Einwohner 15.061 7.683 männlich
7.378 weiblich
Fläche 60,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Kelheim

Adresse

Klosterstr. 1
93309 Kelheim

Kontakt

Telefon 09441 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09441 201-201

Finanzamtsnummer

9126

Öffnungszeiten

Servicezentrum Klosterstr. 2:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09441/201-262

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

93320, 93321, 93322, 93326

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Abensberg

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank