Finanzamt Abtswind

In der Gemeinde Abtswind im Kreis Kitzingen, Freistaat Bayern, ist das Finanzamt Kitzingen zuständig. Dieses Finanzamt unterstützt die Bürger bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Fragen zu steuerlichen Veranlagungen. Ob es um die Abgabe von Lohnsteuer oder um die Prüfung von Steuerbescheiden geht, hier finden Sie die nötige Hilfe. Ein Umzug innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Daher ist es ratsam, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. In Abtswind haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Unterstützung bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten zu erhalten und alle notwendigen Belege und Fristen im Blick zu behalten.

Abtswind im Überblick

Einwohner 843 417 männlich
426 weiblich
Fläche 12,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Kitzingen

Adresse

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postfach 660 , 97308 Kitzingen

Kontakt

Telefon 09321 703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09321 703-444

Finanzamtsnummer

9227

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97355

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Abtswind

?
Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank