Finanzamt Adelmannsfelden

In der Gemeinde Adelmannsfelden, die im Ostalbkreis in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Aalen für steuerliche Belange zuständig. Wenn Sie in Adelmannsfelden wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Aalen einzureichen. Das Finanzamt steht Ihnen bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer gerne zur Verfügung. Es ist entscheidend, die Fristen zur Einreichung zu beachten, um unangenehme Verzögerungen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt an Ihrem neuen Wohnort zuständig ist. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder Belegen können Sie sich ebenfalls an das Finanzamt Aalen wenden, das Ihnen hilfreiche Informationen bereitstellt.

Adelmannsfelden im Überblick

Einwohner 322 157 männlich
165 weiblich
Fläche 9,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73453, 73486

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adelmannsfelden

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank