Finanzamt Adelsheim

In der Stadt Adelsheim im Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Mosbach zuständig. Als Einwohner von Adelsheim haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt berät Sie gerne bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und kümmert sich um Ihre Lohnsteuern. Zudem ist es Ihr Ansprechpartner für die Erstellung von Steuerbescheiden und die Verwaltung Ihrer Belege. Sollte ein Umzug außerhalb von Adelsheim stattfinden, kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern. Um sicherzustellen, dass Sie das richtige Finanzamt ansprechen, können Sie unsere intelligente Suchfunktion nutzen, die Ihnen hilft, das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort schnell zu finden.

Adelsheim im Überblick

Einwohner 1.100 549 männlich
551 weiblich
Fläche 11,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 202

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Mosbach

Adresse

Pfalzgraf-Otto-Str. 5
74821 Mosbach

Kontakt

Telefon 06261 807-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06261 807-200

Finanzamtsnummer

2840

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE NECKARTAL-ODENWALD

IBAN: DE87674500480008102204

BIC: SOLADES1MOS

Zuständig für Postleitzahlen

74740

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adelsheim

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank