Finanzamt Adenau

Die Stadt Adenau, im Ahrweiler-Kreis in Rheinland-Pfalz gelegen, fällt unter das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für die Einwohner von Adenau bedeutet dies, dass sie ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Das Finanzamt bietet zudem Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, die für die Abgabe der Steuererklärungen gelten, um zeitnah Steuerbescheide zu erhalten. Bei einem Umzug über die Grenzen von Adenau könnte ein anderes Finanzamt zuständig werden, was Sie im Blick behalten sollten. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So können Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Belege fristgerecht und korrekt eingereicht werden.

Adenau im Überblick

Einwohner 9.302 4.573 männlich
4.729 weiblich
Fläche 26,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 260

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53511, 53512, 53513, 53518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adenau

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank