Finanzamt Adenbach

Die Gemeinde Adenbach im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz ist dem Finanzamt Kusel-Landstuhl zugeordnet. Als Einwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer sind die Mitarbeiter des Finanzamtes jederzeit bereit, Ihnen weiterzuhelfen. Es ist wichtig, die Abgabefristen zu beachten, um rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen einzureichen und mögliche Probleme zu vermeiden. Das Finanzamt ist auch zuständig für die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide sowie für die Verwaltung von Belegen. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde zu einer Zuständigkeitsänderung des Finanzamtes führen kann. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Adenbach im Überblick

Einwohner 18.719 9.190 männlich
9.529 weiblich
Fläche 37,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67742

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adenbach

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Grundsteuer A 452%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 458%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank