Finanzamt Adlkofen

In der Gemeinde Adlkofen, die im Kreis Landshut im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Landshut zuständig. Diese lokale Behörde unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und beantwortet Ihre Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten. Bürger von Adlkofen sollten besonders beim Einreichen des Steuerbescheids und der notwendigen Belege auf die festgelegten Fristen achten. Bei Unklarheiten zur steuerlichen Veranlagung oder speziellen Lohnsteuerfragen können Sie sich direkt an das Finanzamt Landshut wenden. Es ist darüber hinaus wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg unter Umständen einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Informieren Sie sich via unserer Finanzamt-Suchfunktion, um den für Sie zuständigen Ansprechpartner zu finden.

Adlkofen im Überblick

Einwohner 4.517 2.293 männlich
2.224 weiblich
Fläche 47,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Landshut

Adresse

Maximilianstr. 21
84028 Landshut

Kontakt

Telefon 0871 8529-000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0871 8529-360

Finanzamtsnummer

9132

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Weitere TelefaxNrn: USt-VA: 0871 8529-301; Lohnsteuer-Anmeldung: 0871 8529-380; Steuerfahndungsstelle: 0871 8529-390

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84166

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adlkofen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank