Finanzamt Ahausen

Die Gemeinde Ahausen liegt im Kreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen und ist dem Finanzamt Rotenburg (Wümme) zugeordnet. Für die Bürger von Ahausen bietet das Finanzamt zahlreiche Dienstleistungen an, darunter die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung einzureichen oder allgemeine Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Besonders bei der Einhaltung von Fristen und bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden ist das zuständige Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Ein Umzug innerhalb oder außerhalb von Ahausen kann dazu führen, dass die Zuständigkeit wechselt und ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, können Sie unsere Finanzamt-Finder nutzen. So sind Sie stets über Ihre steuerlichen Verpflichtungen informiert.

Ahausen im Überblick

Einwohner 1.894 945 männlich
949 weiblich
Fläche 34,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 35

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Rotenburg (Wümme)

Adresse

Hoffeldstr. 5
27356 Rotenburg

Postfach 1260 , 27342 Rotenburg

Kontakt

Telefon 04261 74-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2340

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE ROTENBURG OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Rotenburg / Wümme

IBAN: DE02241512350026106377

BIC: BRLADE21ROB

Zuständig für Postleitzahlen

27367

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ahausen

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Grundsteuer A 440%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank