Finanzamt Ahorn

Die Gemeinde Ahorn im Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tauberbischofsheim. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt berät Sie zudem zu Themen wie Lohnsteuer, Fristen zur Einreichung und der Handhabung von Steuerbescheiden sowie Belegen. Bei einem Umzug über die Grenzen der Gemeinde Ahorn hinaus kann es sein, dass ein neues Finanzamt zuständig wird, weshalb es wichtig ist, die Zuständigkeit im Auge zu behalten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um herauszufinden, welches Finanzamt in Ihrem Fall zuständig ist und welche Dienstleistungen dort angeboten werden. Das Finanzamt Tauberbischofsheim steht Ihnen zur Verfügung, um alle relevanten Dokumente und Anfragen zu klären, sodass Sie sich um Ihre steuerlichen Angelegenheiten sorgenfrei kümmern können.

Ahorn im Überblick

Einwohner 139 60 männlich
79 weiblich
Fläche 1,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

74744

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ahorn

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank