Finanzamt Aichhalden

Die Gemeinde Aichhalden im Rottweil-Kreis, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Rottweil Außenstelle Oberndorf zugeordnet. Einwohner von Aichhalden haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zu stellen. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei der Klärung von Fristen und der Einreichung von Belegen, sodass die steuerlichen Pflichten effizient und stressfrei erfüllt werden können. Steuerbescheide sollten regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihre Wohnadresse zuständige Finanzamt zu finden. Denken Sie daran: Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird.

Aichhalden im Überblick

Einwohner 1.193 625 männlich
568 weiblich
Fläche 5,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Rottweil Außenstelle Oberndorf

Adresse

Körnerstr. 28
78628 Rottweil

Postfach 1252 , 78612 Rottweil

Kontakt

Telefon 07423 815-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07423 815-107

Finanzamtsnummer

2815

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

ZIA in der Außenstelle Oberndorf, Brandeckerstr. 4

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE77694000000069401505

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78731, 78733

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aichhalden

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank