Finanzamt Aidenbach

Die Gemeinde Aidenbach, gelegen im Kreis Passau im Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Passau mit Außenstellen zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung problemlos einreichen und erhalten Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen, insbesondere zur Lohnsteuer. Wichtig ist es, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen im Auge zu behalten, um Verzögerungen bei den Steuerbescheiden zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich das zuständige Finanzamt ändern. Nutzen Sie unseren nützlichen Finanzamt-Finder, um das richtige Finanzamt für Ihre neuen Wohnverhältnisse zu ermitteln. Für alle steuerlichen Anliegen der Aidenbacher ist das Finanzamt Passau der kompetente Ansprechpartner.

Aidenbach im Überblick

Einwohner 3.005 1.442 männlich
1.563 weiblich
Fläche 17,1 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 228

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Passau mit Außenstellen

Adresse

Innstr. 36
94032 Passau

Postfach 1450 , 94030 Passau

Kontakt

Telefon 0851 504-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0851 504-1410

Finanzamtsnummer

9153

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 12.00 Uhr
Di. 07.30 – 12.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 14.30 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 0851/504-1010

Bankverbindung

SPARKASSE REGEN - VIECHTACH

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE89741514500240001008

BIC: BYLADEM1REG

Zuständig für Postleitzahlen

94501

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aidenbach

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank