Finanzamt Aidlingen

Die Gemeinde Aidlingen im Kreis Böblingen, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Böblingen zugeordnet. Wenn Sie in Aidlingen leben, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer sowie zu Fristen und Steuerbescheiden. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen und Fristen zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben kann. Um sicherzustellen, dass Sie stets die richtigen Informationen für Ihre steuerlichen Angelegenheiten erhalten, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, der Ihnen hilft, das passende Finanzamt für Ihren Wohnort zu ermitteln.

Aidlingen im Überblick

Einwohner 59 33 männlich
26 weiblich
Fläche 5,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Böblingen

Adresse

Talstr. 46
71034 Böblingen

Postfach 1307 , 71003 Böblingen

Kontakt

Telefon 07031 13-01
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07031 13-3200

Finanzamtsnummer

2856

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE29600000000060301500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71132, 71134

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aidlingen

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Grundsteuer A 460%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank