Finanzamt Aiglsbach

Die Gemeinde Aiglsbach im Kreis Kelheim, Freistaat Bayern, ist ein wichtiger Ort für alle, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen möchten. Das zuständige Finanzamt Kelheim kümmert sich um die Belange der Einwohner, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben. Besonders wichtig ist es, die Fristen für die Einreichung einzuhalten und alle erforderlichen Belege bereitzuhalten. Bei Wechseln des Wohnortes kann ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Wir empfehlen Ihnen, unsere Finanzamt-Suchfunktion zu nutzen, um das für Aiglsbach zuständige Finanzamt zu finden und somit Ihre steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu managen.

Aiglsbach im Überblick

Einwohner 1.905 992 männlich
913 weiblich
Fläche 39,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 227

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Kelheim

Adresse

Klosterstr. 1
93309 Kelheim

Kontakt

Telefon 09441 201-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09441 201-201

Finanzamtsnummer

9126

Öffnungszeiten

Servicezentrum Klosterstr. 2:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 09441/201-262

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE64750000000074301502

BIC: MARKDEF1750

Zuständig für Postleitzahlen

84089

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aiglsbach

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank