Finanzamt Aitrach

Die Gemeinde Aitrach im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Wangen zugeordnet. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet außerdem umfassende Informationen zur Lohnsteuer und berät zu Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen zu beachten sind. Zudem können Steuerbescheide beantragt und Belege eingereicht werden. Um zu erfahren, welches Finanzamt genau für Ihre Anliegen zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie relevanten Finanzämter, um Verzögerungen bei Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu vermeiden.

Aitrach im Überblick

Einwohner 864 433 männlich
431 weiblich
Fläche 4,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Wangen

Adresse

Lindauer Str. 37
88239 Wangen

Postfach 1262 , 88228 Wangen

Kontakt

Telefon 07522 71-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07522 71-4000

Finanzamtsnummer

2891

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE53630000000065001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88319

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aitrach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank