Finanzamt Albig

Die Gemeinde Albig gehört zum Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und wird vom Finanzamt Bingen-Alzey betreut. Hier können die Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Das Finanzamt ist auch bei der Klärung von Fristen und Steuerbescheiden hilfreich und gibt Auskunft zu den entsprechenden Belegen, die benötigt werden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass sich möglicherweise auch die Zuständigkeit des Finanzamts ändert. Um ganz sicherzugehen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So stellen Sie sicher, dass alle steuerlichen Angelegenheiten korrekt und effizient bearbeitet werden.

Albig im Überblick

Einwohner 1.874 894 männlich
980 weiblich
Fläche 2,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Bundesrechnungshof: zu viele „Oldtimer" im Alltag

Der Bundesrechnungshof rügt das H-Kennzeichen-Privileg: Statt der 1997 erwarteten 135.000 Fahrzeuge gibt es heute fast 400.000 – eine Verdreifachung. Dem Staat entgehen dadurch rund 170 Mio. Euro pro Jahr, weil viele „Oldtimer" als Alltagsautos gefahren werden.

Quelle: auto motor und sport

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Albig

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank