Finanzamt Aldingen

Die Gemeinde Aldingen im Tuttlingen-Kreis, Baden-Württemberg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Tuttlingen. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen, sei es über das Internet oder direkt im Finanzamt. Zudem stehen die Mitarbeiter bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung, um Ihnen bei allen Anliegen rund um Lohnsteuer und Steuerbescheide zu helfen. Es ist empfehlenswert, die fristgerechte Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Auge zu behalten, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus wird möglicherweise auch ein anderes Finanzamt zuständig. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Fragen haben, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Aldingen ist damit bestens betreut, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht.

Aldingen im Überblick

Einwohner 1.879 899 männlich
980 weiblich
Fläche 9,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Die „Bagel-Steuer" von New York

In New York City ist ein ganzer Bagel steuerfrei – sobald er aber aufgeschnitten oder mit Frischkäse bestrichen wird, gilt er als „zubereitete Speise" und es fallen rund 8,9 Prozent Umsatzsteuer an. Ein Lehrstück dafür, wie kleinteilig Steuerrecht überall auf der Welt werden kann.

Quelle: NPR – A tax loophole for bagels

Tuttlingen

Adresse

Zeughausstr. 91
78532 Tuttlingen

Postfach 180 , 78502 Tuttlingen

Kontakt

Telefon 07461 98-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07461 98-403

Finanzamtsnummer

2821

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE61694000000069401502

BIC: MARKDEF1694

Zuständig für Postleitzahlen

78550, 78551, 78554

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aldingen

?
Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank