Finanzamt Alfhausen

In der Gemeinde Alfhausen im Kreis Osnabrück, Niedersachsen, ist das Finanzamt Quakenbrück zuständig. Bewohner von Alfhausen können ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Quakenbrück einreichen sowie Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt bietet Ihnen zudem Informationen zu Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu vermeiden. Es ist zudem wichtig, alle relevanten Belege gewissenhaft aufzubewahren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus sollten Sie beachten, dass sich das zuständige Finanzamt möglicherweise ändert. Um die richtige Behörde für Ihren neuen Wohnort zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser ermöglicht es Ihnen, schnell und unkompliziert das zuständige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu ermitteln.

Alfhausen im Überblick

Einwohner 4.168 2.106 männlich
2.062 weiblich
Fläche 39,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 38

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Quakenbrück

Adresse

Lange Straße 37
49610 Quakenbrück

Postfach 1261 , 49602 Quakenbrück

Kontakt

Telefon 05431 184-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2367

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BERSENBRUECK

Kontoinhaber: Finanzamt Quakenbrück

IBAN: DE45265515400018837179

BIC: NOLADE21BEB

Zuständig für Postleitzahlen

49594

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alfhausen

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank