Finanzamt Allendorf

Allendorf, gelegen im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz, ist dem Finanzamt Montabaur-Diez zugeordnet. Als Einwohner von Allendorf haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bequem آنلاین oder persönlich im Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung steht Ihnen das Team im Finanzamt gerne unterstützend zur Seite. Darüber hinaus können Sie sich zu Lohnsteuerfragen informieren und erhalten Hinweise zu den wichtigen Fristen, die für die Einreichung von Steuererklärungen gelten. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das passende Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden, nutzen Sie unseren übersichtlichen Finanzamt-Finder.

Allendorf im Überblick

Einwohner 5.134 2.561 männlich
2.573 weiblich
Fläche 16,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 282

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56370

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allendorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank