Finanzamt Allenfeld

Allenfeld liegt im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Kreuznach. Wenn Sie in dieser Gemeinde wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen. Auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Ihrer Lohnsteuer steht Ihnen das Finanzamt mit Rat zur Seite. Achten Sie darauf, alle nötigen Belege rechtzeitig bereitzustellen, um Fristen einzuhalten. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sollten Sie bedenken, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Um schnell und unkompliziert zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Allenfeld zuständig ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schnell über die zuständigen Stellen zu informieren.

Allenfeld im Überblick

Einwohner 7.449 3.714 männlich
3.735 weiblich
Fläche 38,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55595

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Allenfeld

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 385%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank