Finanzamt Alleshausen

Die Gemeinde Alleshausen im Biberach-Kreis, Baden-Württemberg, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Riedlingen des Finanzamts Biberach. Wenn Sie in Alleshausen leben und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, können Sie dies problemlos über die genannte Außenstelle tun. Die Mitarbeiter stehen Ihnen auch bei Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu notwendigen Belegen hilfreich zur Seite. Behalten Sie im Hinterkopf, dass Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen unbedingt eingehalten werden müssen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass Sie einen Wechsel des zuständigen Finanzamts haben. Nutzen Sie daher unsere Finanzamt-Finder-Funktion, um das für Ihren Wohnort richtige Finanzamt zu finden und alle steuerlichen Fragen komfortabel klären zu können.

Alleshausen im Überblick

Einwohner 6.606 3.212 männlich
3.394 weiblich
Fläche 14,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 204

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Biberach Außenstelle Riedlingen

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351 59-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351 591005

Finanzamtsnummer

2879

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Hinweis

Kirchstr. 30, Riedlingen ist die Besucheradresse der Außenstelle, Postanschrift: Bahnhofstr. 11, 88400 Biberach

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88422

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alleshausen

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 300%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank